20-1173.22

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) - Zustimmung zum geänderten Aufstellungsbeschluss und zur öffentlichen Auslegung. Kenntnisnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 30.04.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 31.1.3

Sachverhalt

 

 

Anlass für die Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist die Senatsdrucksache 2015/1960 vom 05.10.2015 in welcher die Festlegung getroffen wird, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbegebiet zu entwickeln.

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet neu zu ordnen und für die Entwicklung als Wohn- und Gewerbestandort, mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung muss neues Planrecht geschaffen werden.

Vorgesehen ist u.a. die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern (sowohl öffentlich gefördert als auch frei finanziert) sowie Eigentums­maß­nahmen auch im Bereich von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Wohnfolge­ein­richtungen (Kindergarten, Schule, Einzelhandel, Parkanlage) sollen in der Planung ebenfalls Berücksichtigung finden. Ziel ist die Entwicklung eines lebenswerten, gemischten Wohn­quartiers in maßvoll verdichteter Bauweise.

Entlang der Bahn sollen Gewerbeflächen zur Ansiedlung von u. a. wissens-, forschungs­intensivem und produzierendem Gewerbe sowie Handwerksbetrieben ohne Einschränkungen der Nutzung entwickelt werden, die in den Erdgeschosszonen auch als Verkaufsflächen für das produzierende Gewerbe im rückwärtigen Bereich dienen können.

Diese werden entspre­chend der vorgesehenen Nutzungsmischung als Urbanes Gebiet festgesetzt, welche die sensibleren Wohnnutzungen im südlichen Bereich des Plangebiets abschirmen. Der nordös­tliche Teil der Gewerbeflächen wird als Vorzugsstandort für die Errichtung eines Kombibads betrachtet, wobei anderweitige gewerbliche Nutzungen (im Falle der fehlenden Umsetzung) ebenfalls möglich sein sollen.

Auf der Fläche von rund 106 ha sollen ca. 2.300 Wohneinheiten und Wohnfolge­einrichtungen sowie ca.10 ha Nettobauland Gewerbeflächen entwickelt werden.

 

Die Belange der Landschafts- und Biotopvernetzung im Osten der Fläche sind von besonderer Bedeutung. Im Plangebiet sollen attraktive grüne Wegever­bindungen und gut nutzbare Freiflächen in Form von Parkanlagen und öffentlichen Kinderspielplätzen geschaffen werden, umso auch den Erholungsdruck auf das nördlich des Plangebietes festgesetzte Naturschutz- / EU-Vogelschutzgebiet wirkungsvoll mindern zu können.

 

Um einen nachhaltigen Umgang mit den naturräumlichen Gegebenheiten insbesondere mit Blick auf die Belange von Wasser (Lage im Wasserschutzgebiet), Boden- und Artenschutz (u.a. Nachbarschaft zum NSG- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel) und zukunftsfähiges Wassermanagement (Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser) zu gewährleisten, wurde eine Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.

r die verbleibenden Beein­träch­ti­gungen des Naturhaushaltes werden, soweit sie erheblich sind, entsprechende naturschutzfachliche Aus­gleichs­maßnahmen nachgewiesen. Ein Teil der Ausgleichsflächen wird im Bereich zwischen der Bahnlinie und dem Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei signalisierte Knotenpunkte von Cuxhavener Straße (B 73) aus.

 

r den Großteil des Plangebiets gilt im Bestand der Baustufenplan Neugraben-Fischbek vom 08. Juni 1956, der flächenhaft ein Außengebietsausweisung unter Landschaftsschutz trifft. Großflächige Außengebietsausweisungen sind von der Rechtsprechung für obsolet erklärt worden, so dass der überwiegende Teil des Geltungsbereichs als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen ist. Da auf Grundlage des bestehenden Planrechts die vorgesehene Planung nicht realisiert werden kann, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 erforderlich.

 

Der Bebauungsplan wird u. a. aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich als Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Die Projektentwicklung erfolgt hierbei durch die IBA Hamburg GmbH. Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ist nicht möglich. Somit ist für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 eine Umweltprüfung durchgeführt worden. Der Ausgleich kann vollständig innerhalb und außerhalb des Plangebiets gewährleistet werden.

 

Aufgrund der beschriebenen planerischen Zielsetzung und der damit verbundenen Abweichungen von den Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm einschließlich der Inhalte der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sind Änderungen dieser vorbereitenden Planwerke erforderlich. Die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Arten- und Biotopschutz erfolgen in Parallelverfahren (F06/10, F08/16).

 

Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, dem NSG- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der Cuxhavener Straße (B 73) im Süden.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

West- und Südgrenzen des Flurstücks 5848 (Wiesengrund), Westgrenzen der Flur-stücke 1114 und 1111 (Neuwulmstorfer Schulstraße), Südgrenzen der Flurstücke 1045 (teilw.), 1044, 1043, 1042, 1041, 1040, 1039, 1038, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 4249 und 4250, Westgrenzen der Flurstücke 1037, 4012, 1036, 6848 (Weg), 1035, 7725 (Bahn), 85 (Weg), West- und Nordgrenzen der Flurstücke 79, 2419, Westgrenze des Flurstücks 2483, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 73, Nordgrenzen der Flurstücke 74 und 4277, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 75, Nordgrenzen der Flurstücke 2485 (teilw.), 2486, über das Flurstücks 63 (Weg), Ostgrenze des Flurstück 63, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 127 (Weg), über das Flurstück 127, Ostgrenze des Flurstücks 139, über die Flurstücke 135 (Weg) und 7725 (Bahn), Nordgrenze (teilw.) des Flurstücks 8395, Nordgrenze (teilw.) und Ostgrenze des Flurstücks 8204, Ost- und Südgrenze (teilw.) des Flurstücks 8208, über das Flurstück 8208, Südgrenze des Flurstücks 8204, Ostgrenze des Flurstücks 6732, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7862, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6847 (Weg), Nordgrenze (teilw.) und Ostgrenze des Flurstücks 7801, Ostgrenzen der Flurstücke 7223, 9791, Nordgrenze des Flurstücks 6851, , über das Flurstück 6851 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1082, Nordgrenze des Flurstücks 5854 (Weg), über die Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1518, Süd-Westgrenze des Flurstücks 1517, Westgrenze des Flurstücks 7109 (Cuxhavener Straße). Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Fischbek des Bezirkes Harburg, Ortsteil 705.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss (bis September 2019 noch Stadtplanungsausschuss genannt) hat am 18. Januar 2016 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer ÖPD einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls einstimmig in ihrer Sitzung am 26. Januar 2016 bestätigt. Die Grobabstimmung wurde am 04. April 2016, eine frühzeitige Trägerbeteiligung wurde vom 31. März bis 18. April 2017 durchgeführt. Die ÖPD fand am 08. Mai 2017 statt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19. Februar 2018 der Aufstellung des Bebauungsplans einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls einstimmig in ihrer Sitzung am 27. Februar 2018 bestätigt. Anschließend erfolgte am 19. März 2018 der Aufstellungsbeschluss (Beschlussnummer A01/18). Die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 20. Dezember 2019 bis zum 06. Februar 2020 durchgeführt. Aufgrund einer Vielzahl strittiger Sachverhalte zwischen den Behörden, war die erneute Durchführung der Trägerbeteiligung erforderlich. Diese wurde vom 28. April 2023 bis zum 09. Juni 2023 durchgeführt. Der anschließende Arbeitskreis I erfolgte am 04. September 2023.

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist erforderlich, da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 geändert hat.

 

Petitum / Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Änderung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen, die vorgesehenen Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis zu nehmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

 

 

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Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

 

Anlass für die Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist die Senatsdrucksache 2015/1960 vom 05.10.2015 in welcher die Festlegung getroffen wird, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbegebiet zu entwickeln.

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet neu zu ordnen und für die Entwicklung als Wohn- und Gewerbestandort, mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung muss neues Planrecht geschaffen werden.

Vorgesehen ist u.a. die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern (sowohl öffentlich gefördert als auch frei finanziert) sowie Eigentums­maß­nahmen auch im Bereich von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Wohnfolge­ein­richtungen (Kindergarten, Schule, Einzelhandel, Parkanlage) sollen in der Planung ebenfalls Berücksichtigung finden. Ziel ist die Entwicklung eines lebenswerten, gemischten Wohn­quartiers in maßvoll verdichteter Bauweise.

Entlang der Bahn sollen Gewerbeflächen zur Ansiedlung von u. a. wissens-, forschungs­intensivem und produzierendem Gewerbe sowie Handwerksbetrieben ohne Einschränkungen der Nutzung entwickelt werden, die in den Erdgeschosszonen auch als Verkaufsflächen für das produzierende Gewerbe im rückwärtigen Bereich dienen können.

Diese werden entspre­chend der vorgesehenen Nutzungsmischung als Urbanes Gebiet festgesetzt, welche die sensibleren Wohnnutzungen im südlichen Bereich des Plangebiets abschirmen. Der nordös­tliche Teil der Gewerbeflächen wird als Vorzugsstandort für die Errichtung eines Kombibads betrachtet, wobei anderweitige gewerbliche Nutzungen (im Falle der fehlenden Umsetzung) ebenfalls möglich sein sollen.

Auf der Fläche von rund 106 ha sollen ca. 2.300 Wohneinheiten und Wohnfolge­einrichtungen sowie ca.10 ha Nettobauland Gewerbeflächen entwickelt werden.

 

Die Belange der Landschafts- und Biotopvernetzung im Osten der Fläche sind von besonderer Bedeutung. Im Plangebiet sollen attraktive grüne Wegever­bindungen und gut nutzbare Freiflächen in Form von Parkanlagen und öffentlichen Kinderspielplätzen geschaffen werden, umso auch den Erholungsdruck auf das nördlich des Plangebietes festgesetzte Naturschutz- / EU-Vogelschutzgebiet wirkungsvoll mindern zu können.

 

Um einen nachhaltigen Umgang mit den naturräumlichen Gegebenheiten insbesondere mit Blick auf die Belange von Wasser (Lage im Wasserschutzgebiet), Boden- und Artenschutz (u.a. Nachbarschaft zum NSG- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel) und zukunftsfähiges Wassermanagement (Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser) zu gewährleisten, wurde eine Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.

r die verbleibenden Beein­träch­ti­gungen des Naturhaushaltes werden, soweit sie erheblich sind, entsprechende naturschutzfachliche Aus­gleichs­maßnahmen nachgewiesen. Ein Teil der Ausgleichsflächen wird im Bereich zwischen der Bahnlinie und dem Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei signalisierte Knotenpunkte von Cuxhavener Straße (B 73) aus.

 

r den Großteil des Plangebiets gilt im Bestand der Baustufenplan Neugraben-Fischbek vom 08. Juni 1956, der flächenhaft ein Außengebietsausweisung unter Landschaftsschutz trifft. Großflächige Außengebietsausweisungen sind von der Rechtsprechung für obsolet erklärt worden, so dass der überwiegende Teil des Geltungsbereichs als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen ist. Da auf Grundlage des bestehenden Planrechts die vorgesehene Planung nicht realisiert werden kann, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 erforderlich.

 

Der Bebauungsplan wird u. a. aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich als Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Die Projektentwicklung erfolgt hierbei durch die IBA Hamburg GmbH. Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ist nicht möglich. Somit ist für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 eine Umweltprüfung durchgeführt worden. Der Ausgleich kann vollständig innerhalb und außerhalb des Plangebiets gewährleistet werden.

 

Aufgrund der beschriebenen planerischen Zielsetzung und der damit verbundenen Abweichungen von den Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm einschließlich der Inhalte der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sind Änderungen dieser vorbereitenden Planwerke erforderlich. Die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Arten- und Biotopschutz erfolgen in Parallelverfahren (F06/10, F08/16).

 

Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, dem NSG- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der Cuxhavener Straße (B 73) im Süden.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

West- und Südgrenzen des Flurstücks 5848 (Wiesengrund), Westgrenzen der Flur-stücke 1114 und 1111 (Neuwulmstorfer Schulstraße), Südgrenzen der Flurstücke 1045 (teilw.), 1044, 1043, 1042, 1041, 1040, 1039, 1038, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 4249 und 4250, Westgrenzen der Flurstücke 1037, 4012, 1036, 6848 (Weg), 1035, 7725 (Bahn), 85 (Weg), West- und Nordgrenzen der Flurstücke 79, 2419, Westgrenze des Flurstücks 2483, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 73, Nordgrenzen der Flurstücke 74 und 4277, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 75, Nordgrenzen der Flurstücke 2485 (teilw.), 2486, über das Flurstücks 63 (Weg), Ostgrenze des Flurstück 63, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 127 (Weg), über das Flurstück 127, Ostgrenze des Flurstücks 139, über die Flurstücke 135 (Weg) und 7725 (Bahn), Nordgrenze (teilw.) des Flurstücks 8395, Nordgrenze (teilw.) und Ostgrenze des Flurstücks 8204, Ost- und Südgrenze (teilw.) des Flurstücks 8208, über das Flurstück 8208, Südgrenze des Flurstücks 8204, Ostgrenze des Flurstücks 6732, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7862, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6847 (Weg), Nordgrenze (teilw.) und Ostgrenze des Flurstücks 7801, Ostgrenzen der Flurstücke 7223, 9791, Nordgrenze des Flurstücks 6851, , über das Flurstück 6851 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1082, Nordgrenze des Flurstücks 5854 (Weg), über die Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1518, Süd-Westgrenze des Flurstücks 1517, Westgrenze des Flurstücks 7109 (Cuxhavener Straße). Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Fischbek des Bezirkes Harburg, Ortsteil 705.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss (bis September 2019 noch Stadtplanungsausschuss genannt) hat am 18. Januar 2016 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer ÖPD einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls einstimmig in ihrer Sitzung am 26. Januar 2016 bestätigt. Die Grobabstimmung wurde am 04. April 2016, eine frühzeitige Trägerbeteiligung wurde vom 31. März bis 18. April 2017 durchgeführt. Die ÖPD fand am 08. Mai 2017 statt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19. Februar 2018 der Aufstellung des Bebauungsplans einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls einstimmig in ihrer Sitzung am 27. Februar 2018 bestätigt. Anschließend erfolgte am 19. März 2018 der Aufstellungsbeschluss (Beschlussnummer A01/18). Die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 20. Dezember 2019 bis zum 06. Februar 2020 durchgeführt. Aufgrund einer Vielzahl strittiger Sachverhalte zwischen den Behörden, war die erneute Durchführung der Trägerbeteiligung erforderlich. Diese wurde vom 28. April 2023 bis zum 09. Juni 2023 durchgeführt. Der anschließende Arbeitskreis I erfolgte am 04. September 2023.

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist erforderlich, da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 geändert hat.

 

/ Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Änderung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen, die vorgesehenen Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis zu nehmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

 

 

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Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

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