Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 (Sandbek West)
hier:
Es ist beabsichtigt, die Flächen zwischen dem bestehenden Wohngebiet Sandbek und der Landesgrenze neu zu ordnen und als Wohnstandort, zur Unterbringung eines Sportplatzes und für Gewerbeflächen für zu entwickeln.
Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung muss neues Planrecht geschaffen werden. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumsmaßnahmen im Bereich von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern (sowohl öffentlich gefördert als auch frei finanziert). Wohnfolgeeinrichtungen (Schule, Kindergarten, Einzelhandel, Parkanlage) sollen in der Planung ebenfalls Berücksichtigung finden. Die Belange der Landschafts- und Biotopvernetzung im Osten der Fläche sind von besonderer Bedeutung (Landschaftsachse).
Als Grundlage des städtebaulich- landschaftsplanerischen Entwurfs soll in 2016 ein Wettbewerbsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Das Verfahren wird mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Anpassung des Landschaftsprogramms (incl. der Fachkarte Arten- und Biotopschutz) sollen im Parallelverfahren erfolgen.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen, eine Entscheidung über die Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zu treffen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Jörg Penner
Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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