20-4325.07

Bebauungsplanänderungsverfahren Wilstorf 35 / Langenbek 7 (Bustrasse Langenbek) - Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.04.2024
Ö 31.1.7
22.04.2024
Ö 5
Sachverhalt

Änderung des Bebauungsplans Wilstorf 35 / Langenbek 7

 (Radicke- / Gordonstraße)

 

  1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
  2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die bereits vorhandene Geh- und Radwegeverbindung zwischen Radickestraße und Gordonstraße auch für den Busverkehr zu öffnen. Dies entspricht dem öffentlichen Interesse, dass die Hamburger Hochbahn im Rahmen der Mobilitätswende die Voraussetzungen schafft, dass mehr Menschen Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten und dem planerischen Ziel, das ÖPNV-Angebot zu verbessern.

Da nach aktuellem Planrecht lediglich die Festsetzung Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ besteht, muss das Planrecht in Straßenverkehrsfläche geändert werden, so dass die Voraussetzungen für eine Kommunaltrasse zwischen Radicke- und Gordonstraße geschaffen wird, die über die bestehende Nutzung für Fuß- und Radverkehr hinaus auch Busverkehr zulässt.

Der Planänderungsbereich wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 3595 (Radickestraße), über die Flurstücke 3595, 3306, 3228 und 3229 (Hüllbeen) der Gemarkung Wilstorf - Ostgrenze des Flurstücks 1284 (Gordonstraße), über das Flurstück 1284, Westgrenze des Flurstücks 1284 (Gordonstraße) der Gemarkung Langenbek - Westgrenze des Flurstücks 3229, über das Flurstück 3229 (Hüllbeen), Westgrenze des Flurstücks 3229 und Südwestgrenze des Flurstücks 3595 (Radickestraße) der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteile 705 und 707)

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt in Form einer Textplanänderung.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert, da durch die vorgesehenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Die Anwendungsvoraussetzungen liegen vor.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

Der Einleitung des Planverfahrens und der Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden am 07. Januar 2019 durch den Stadtplanungsausschuss und am 29. Januar 2019 durch die Bezirksversammlung mehrheitlich zugestimmt. Die Grobabstimmung und die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten beide am 04. November 2019. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 31.05.2023 bis zum 04.07.2023 statt. Auf den AK I wurde verzichtet.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

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Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

 

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