20-4325

Bebauungsplanänderungsverfahren Wilstorf 35 / Langenbek 7 (Bustrasse Langenbek) - Zustimmung zur Einleitung und zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.01.2019
07.01.2019
Sachverhalt

 

Der geltende Bebauungsplan Wilstorf 35 / Langenbek 7 sieht für den Straßenabschnitt Gordon- und Radickestraße auf der mit „A“ bezeichneten Fläche Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ und auf der mit „B“ bezeichneten Fläche „WR“  reines Wohngebiet vor.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans Wilstorf 35 / Langenbek 7 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für das Wohnquartier Langenbeker Feld eine Bustrasse über die vorhandene Querverbindung zwischen Radicke- / Gordonstraße zu ermöglichen und so besser an den ÖPNV anzubinden. Die für den vorgesehenen Ausbau des Straßenabschnitts benötigte größere Fläche („A“ und „B“) ist vorhanden.

Im Wohngebiet soll zukünftig die vorhandene Trasse zwischen den Sackgassen Radicke- / Gordonstraße für den Busverkehr planungsrechtlich gesichert werden mit der Bedingung, dass die Verbindung ausschließlich für den ÖPNV genutzt werden soll. Zudem ist durch bauliche Maßnahmen sicher zu stellen, dass eine Nutzung durch Dritte ausgeschlossen ist.

Eine Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge bleibt aus Sicherheitsgründen erforderlich.

Die im Plangebiet südlich der Straße Hüllbeen vorhandene Regenwasserrückhaltemulde ist durch diese Planungsänderungen nicht von einer Verlagerung betroffen.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt, die Änderung des Bebauungsplans Wilstorf 35 / Langenbek 7 im Rahmen einer Textplanänderung als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13  des Baugesetzbuches zu ermöglichen. Von einer Umweltprüfung kann in diesem Fall abgesehen werden.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer ÖPD zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

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Jörg Heinrich Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

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