20-4570.08

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.04.2024
22.04.2024
Ö 4
Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 soll r den westlichen Teil des Geltungsbereichs auf den durch Grünstrukturen geprägten Flächen eine Wohnbauentwicklung planungsrechtlich vorbereitet werden. Im östlichen Bereich des Plangebiets soll die vorhandene Pferdekoppel als ortsbildprägende Grünstruktur, der Naturerlebnisspielplatz an der Dritten Meile und die bestehende Feuerwehr durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.

Das Plankonzept sieht im westlichen Teil des Plangebiets die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes mit der Realisierung von sechs neuen Baukörpern vor, die vorrangig einer Wohnnutzung dienen. Ergänzend sind in der Erdgeschosszone des südwestlichen Baukörpers eine Kindertagesstätte sowie insgesamt ein bis zwei zur Versorgung des Gebiets dienende Läden bzw. nicht störende Handwerksbetriebe vorgesehen. Im Allgemeinen Wohngebiet werden im nördlichen Teil mit dem sogenannten „Bahnriegel“ ein Zeilen-Baukörper, im mittleren Teilbereich mit sogenannten „Punkthäusern“ vier rechteckige Baukörper und im südlichen Teil mit dem sogenannten „L-Riegel“ ein weiterer Baukörper vorgesehen. Im südlichen Bereich sind gegenwärtig 39 Wohneinheiten vorgesehen, die als öffentlich geförderter Wohnraum hergestellt werden. Rechnerisch sind im mittleren und nördlichen Teil jeweils etwa 60 Wohnungen möglich. In Summe ergäben sich so rund 160 Wohneinheiten.

Innerhalb des Geltungsbereichs des zukünftigen Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 76 gilt derzeit der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 7 vom 12. März 1965. Der geltende Bebauungsplan setzt für den Geltungsbereich im Osten eine Straßenverkehrsfläche fest. Zusätzlich sind im Norden großflächig Bereiche für Bahnanlagen planungsrechtlich gesichert. Ein entsprechender Ausbau ist an dieser Stelle jedoch nicht erfolgt und aufgrund des im Jahr 2007 in fußufiger Entfernung gebauten S-Bahnhofs Fischbek nicht mehr zu erwarten. Südlich daran angrenzend sind weitere Straßenverkehrsflächen, Stellplätze mit Einfahrten, Sondergebiete für Läden sowie öffentliche und private Grünflächen ausgewiesen.

Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung muss neues Planrecht geschaffen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 76 liegt im Stadtteil Neugraben-Fischbek (Ortsteil 715) des Bezirks Harburg. Es wird wie folgt begrenzt: Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8206, Ostgrenze des Flurstücks 964, Nordgrenze des Flurstücks 2784, über das Flurstück 2436, über das Flurstück 963, West- und Nordgrenze des Flurstücks 961, Nordgrenze des Flurstücks 962, Nordgrenze des Flurstücks 9281, über das Flurstück 9281 (Dritte Meile), Südgrenze des Flurstücks 959, Ostgrenze des Flurscks 9249, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8199, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 8198, Südgrenze des Flurstücks 9249, über das Flurstück 2436, über das Flurstück 9283 (Fischbeker Heuweg), über das Flurstück 4397 (Ohrnsweg), Westgrenze des Flurstücks 3738, Westgrenze des Flurstücks 3737, Westgrenze des Flurstücks 964, über das Flurstück 8206 der Gemarkung Fischbek.

Der Bebauungsplan soll als sogenannter Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a des Baugesetzbuchs, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a des Baugesetzbuchs abgesehen.

 

Es wird ein städtebaulicher Vertrag mit der SAGA geschlossen, die Eigentümerin des südwestlichen Bereichs des Geltungsbereichs ist.

 

Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz sind nicht erforderlich.

Die Zustimmungen zur Einleitung des Planverfahrens und zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden am 18. März 2019 durch den Stadtplanungsausschuss und am 26. März 2019 durch die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen. Die Grobabstimmung wurde am 01. Februar 2021 durchgeführt. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 26. April bis 10. Mai 2021. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 19. September 2022 der Aufstellung des Bebauungsplans einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls einstimmig in ihrer Sitzung am 27. September 2022 bestätigt. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses H01/22 erfolgte am 15.11.2022. Die Trägerbeteiligung wurde vom 16.10.2023 bis zum 15.11.2023 durchgeführt. Der AK I fand am 08. Januar 2024 statt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Auslegungsbeschluss zuzustimmen und der Bezirksversammlung zur Nachvollziehung weiterzuleiten.

 

 

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Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

Anhänge