Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg) - Aufstellungsbeschluss
Letzte Beratung: 27.09.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 32.1.8
Mit der Planaufstellung soll für den westlichen Teil des Geltungsbereichs auf den durch Grünstrukturen geprägten Flächen eine Wohnbauentwicklung planungsrechtlich vorbereitet werden. Im östlichen Bereich des Plangebiets soll die vorhandene Pferdekoppel als ortsbildprägende Grünstruktur, der Naturerlebnisspielplatz an der Dritten Meile und die bestehende Feuerwehr durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.
Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung muss neues Planrecht geschaffen werden. Die Zustimmungen zur Einleitung des Planverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits am 18. März 2019 durch den Stadtplanungsausschuss und am 26. März 2019 durch die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen. Die Grobabstimmung erfolgte am 01.Februar 2021 und die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 26. April bis 10. Mai 2021.
Der Bebauungsplan soll als sogenannter Angebotsbebauungsplan und als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches aufgestellt werden. Da die angestrebte bauliche Entwicklung eine Nachverdichtung darstellt und die Planungen voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgelöst, kann auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich. Die betroffenen Grundeigentümer werden in die Planungen einbezogen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Hans-Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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