20-4570.01

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg) - Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 29.10.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 27.1.2

Sachverhalt

Anlass der Planaufstellung ist, auf den in großen Teilen durch Grünstrukturen geprägten Flächen einerseits eine städtebauliche Wohnbauentwicklung im Westen und eine projektbezogene Herstellung eines Naturspielplatzes im Nordosten planungsrechtlich vorzubereiten. Andererseits soll die vorhandene Pferdekoppel als ortsbildprägende Grünstruktur und die bestehende Feuerwehr durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden. Ferner soll eine Anbindung der nördlich der Bahnstrecke Hamburg - Cuxhaven gelegenen Entwicklungsflächen gemäß dem Flächennutzungsplan mittels einer neuen Straßenverkehrsfläche mit einer Unterführung planungsrechtlich ermöglicht werden.

 

Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung muss neues Planrecht geschaffen werden. Die Zustimmung zur Einleitung des Planverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits am 18. März 2019 durch den Stadtplanungsausschuss und am 26. März 2019 durch die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen. Die Finanzierung, Planung und Errichtung des o. g.  Naturspielplatzes soll im Rahmen des Projektes „CLEVER Cities“ erfolgen. Die Voraussetzungen für die Finanzierung und die Absicherung des Projekts sind dann gegeben, wenn die planrechtliche Sicherung der planerischen Ziele bei laufenden Bebauungsplanverfahren zumindest durch den formalen Aufstellungsbeschluss belegt ist.

 

Der Bebauungsplan soll als sogenannter Angebotsbebauungsplan und als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Da die angestrebte bauliche Entwicklung eine Nachverdichtung darstellt und die Planungen voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgelöst, kann auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich. Die betroffenen Grundeigentümer werden in die Planungen einbezogen. Die Grobabstimmung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung werden zeitnah durchgeführt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

 

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Jörg Heinrich Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

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