Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.10.2019

Ö 1

Verpflichtung zubenannte Bürger im Stadtplanungsausschuss

Herr Richter begrüßt Frau Waschull von der SPD-Fraktion als ständige Vertreterin im Stadtentwicklungsausschuss und macht sie auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 24.06.2014, auf die §§ 5 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 30.10.2012 sowie auf die §§ 203 205, 331 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam. Er bittet sie, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln. Er verpflichtet Frau Waschull zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.

Ö 2 - 20-4570.01

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg) - Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss

Herr Schönherr geht eingangs auf die Verortung des Plangebiets ein und erläutert mit Hilfe der versandten Unterlagen den Zweck und die Bedeutung der Planaufstellung (s. Drucksache 20-4570.01)

 

Im Zusammenhang mit den Programmen und Entwicklungsplänen weist er darauf hin, dass das Plangebiet im östlichen Teil ein durch die EU gefördertes Projekt „CLEVER Cities“ sei. An dieser Stelle erwähnt er, dass die BUE einen Bedarf an wohnungsnahen Park- und Spielplatzanlagen im Bereich Sandbek festgestellt habe.

Auf die Variantenprüfung kommend zeigt Herr Schönherr auf, dass die geplante Wohnbebauung ausschließlich auf der dargestellten Dreiecksfläche realisiert werde. Eine Bebauung weiterer Wohnungen innerhalb des Bebauungsplanbereichs sei nicht vorgesehen.

Zurzeit würden die Grundlagen für die Weiterentwicklung der städtebaulichen Projektentwicklung zusammengestellt. Die im März 2019 im Rahmen des einstimmigen Einleitungsbeschlusses durch den Stadtplanungsausschuss und die Bezirksversammlung - vorgestellten städtebaulichen Entwürfe mit ca. 140 Wohneinheiten, dienten nur als Groborientierung.

Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklung würde ein baulicher Schutzriegel zur Bahnstrecke hergestellt.

Herr Schönherr weist auf die Karte zum Aufstellungsbeschluss hin, die sich mit der Karte zum Einleitungsbeschluss nicht geändert habe. Da die Finanzierung des Natur-Erlebnisplatzes erst dann gegeben sei, wenn die planerischen Ziele formal durch einen Aufstellungsbeschluss belegt seien, bittet er den Stadtentwicklungsausschuss diesen Beschluss heute zu fassen.

Herr Pastoors stellt sich persönlich als Projektleiter des CLEVER Cities Programms im Bezirksamt Harburg vor sowie seine Kollegin Frau Konjaria-Christian, dier die Projektkoordination zuständig ist.

Herr Pastoors berichtet mit Hilfe einer Präsentation über das CLEVER Cities Programm, das im Juni 2018 mit einer Laufzeit von 60 Monaten gestartet sei. Mitte 2021 solle eine Präsentationsphase mit bebauten Ergebnissen stattfinden. Daran schließe sich eine Monitoringphase bis 2023 an, die den wissenschaftlichen Charakter des Projektes unterstreiche. Dazu würde auch eine fortlaufende Berichterstattung an die Europäische Kommission geknüpft sein.

Das Projekt habe die Aufgabe, mit sogenannten naturbasierten Lösungen zu agieren, die weitestgehend Themen der Klimaanpassung umfassten, statt Erneuerungen zu betreiben. Es diene der Mitgestaltung von lokal zugeschnittenen ökologischen Lösungen für mehrwertschöpfende, sozial integrative Erneuerung in Städten.

CLEVER Cities habe 34 weltweite Partner, von denen die „Front Runner Cities“ (Hamburg, London, Mailand) den maßgeblichen Part bildeten. Die „Front Runner Cities“ entwickelten Beispiellösungen, die dann ihre Replikation in „Fellow Cities“ finden sollten.

Das Projekt Neugraben-Fischbek werde in einem Korridor vom Zentrum Neugraben über den alten Dorfkern Fischbek in die Siedlung Sandbek geführt. Entlang dieses Korridors sollten die naturbasierten Projekte umgesetzt werden.

Die Arbeitsfelder („CLEVER Action Labs“) umfassten

  • den CLEVER Korridor
  • Gründächer- und Grünfassaden: Hier würden die angrenzenden Naturschutzgebiete (Heide, Moor) mit dem Siedlungskörper durch einrichten von Nistmöglichkeiten für Wildbienen und Insekten miteinander verbunden.
  • Schulhofneugestaltung mit naturbasierten Lösungen, mit dem Ziel der Einbindung dieser Lösungen in den Unterricht.

 

Anschließend leitet Herr Pastoors auf den geplanten Naturerlebnisplatz in Sandbek ein und zeigt zunächst den Ist-Zustand des Geländes auf.

Der momentane Arbeitstitel „Welten Erlebnisplatz“ sollte glichst hrend des Beteiligungsprozesses umbenannt werden. Der zukünftige Erlebnisspielplatz werde formal mit seinem Standort zur Bedarfsabdeckung von Spielplätzen im Gebiet beitragen. Allerdings solle er auch große lokale und überörtliche Strahlkraft entwickeln insbesondere mit der angrenzenden Kindertierwiese und einen pädagogischen Beitrag zur Vermittlung von Naturthemen leisten.

 

Das CLEVER Cities Projekt sei mit einem Investitionsvolumen von ca. 700.000 € ausgestattet und sei somit nicht in der Lage,r alle Projekte eine Vollfinanzierung zu leisten. Um entsprechende Gelder zur Herstellung des Naturerlebnisspielplatzes einzuwerben, seien sie mit ihrem Projektpartner BUE übereingekommen, dass entgegen der gängigen Praxis, die zur Gewährung von Mitteln durch die Fachbehörde vorsehe, dass der Bebauungsplan bereits in Kraft getreten sein müsse, nunmehr über einen jetzigen Aufstellungsbeschluss eine größere Verbindlichkeit für die BUE herzustellen und auf dieser Grundlage Mittel dann zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Herr Schönherr stellt die Zeitplanung für das Bebauungsplanverfahren vor, für die jedoch Einvernehmen aller Beteiligten Voraussetzung sei. Der Stadtentwicklungsausschuss werde danach im 4. Quartal 2020 r den Beschluss zur öffentlichen Auslegung und im 2. Quartal 2021 zur Feststellung des Planverfahrens erneut beteiligt.

 

Herr Lied gibt bekannt, dass die im Bebauungsplan berücksichtigte Unterführung einen anderen Zeithorizont habe als die übrigen vorgesehen Maßnahmen. Sie werde erst zu dem Zeitpunkt aktuell sein, wenn Wohnungsbauflächen nördlich der Bahnanlage im Flächennutzungsplan vorgesehen sind. Dann werde entschieden, ob bzw. in welchem Umfang diese Unterführung benötigt werde. Bei der Festsetzung der Verkehrsfläche im Bebauungsplan werde von einer Unterquerung für Kfz-Verkehr ausgegangen. Er macht darauf aufmerksam, dass nach jetzigen Planungen der Naturspielplatz als erstes vor der Wohnbebauung hergestellt werde.

 

Im Weiteren erinnert er an das Versprechen, einen Wettbewerb für die Wohnbebauung durchzuführen. Dies werde auch erfolgen, allerdings nicht als Grundlage für den Bebauungsplan. Der Grund dafür sei, dass mit dem Baumaufmaß deutlich geworden sei, dass die Vielfalt an städtebaulichen Möglichkeiten durch einige sehr markante und erhaltenswerte Bäume eingeschränkt werde. Ein zusätzlicher Punkt sei, dass der Projektentwickler Garbe r den LIG das Projekt nur bis zur Planrechtsschaffung begleiten. Nach Vorweggenehmigungsreife werde die Fläche ausgeschrieben. Insofern könnte zum jetzigen Zeitpunkt ein Wettbewerb nur für den Städtebau verbindlich sein. Daher wolle man sich nun gemeinsam auf einen Städtebau einigen, der noch große Offenheit beinhalten werde. Auf dieser Basis werde der Bebauungsplan entwickelt und mit der Konzeptausschreibung durch den LIG könne dann ein Käufer gebunden werden, einen Architekturwettbewerb durchzuführen.

 

Abschließend macht er darauf aufmerksam, dass das städtebauliche Konzept sich nochmals verändern und von dem bisherigen abweichen werde.

 

Herr Schinkel-Schlutt bittet darum, bei der Entwicklung des Naturspielplatzes Anlieger sowie Kinder und Jugendliche zu beteiligen.

 

Herr Lied sichert eine Beteiligung zu.

 

Frau Dr. Schittek begrüßt die Entwicklung und die frühzeitige Herstellung des Naturspielplatzes. Allerdings sehe sie eine große Lärmproblematik aufgrund der Nähe der Wohnbebauung zur Bahnstrecke.

 

Herr Lied erklärt, dass auf die Lärmproblematik werde mit einer geschlossenen Bebauung zur Bahn reagiert werde. Damit werde die im Süden gelegene Bebauung vor Lärm geschützt und die Wohnbebauung schütze sich selbst. Dies sei aktiver als auch passiver Lärmschutz gleichzeitig und ginge über die Leistungsfähigkeit einer Lärmschutzwand weit hinaus. Beispiele an anderen Bahnstrecken zeigten die Funktionalität auf. Es werde jedoch noch ein Lärmgutachten erstellt, das dies rechnerisch untermauern solle.

 

Auch Herr Fischer begrüßt die Absicht, dass diese Brachfläche einer neuen Nutzung zugeführt werden solle. Allerdings liege ihm der Schutz der Bevölkerung am Herzen und er fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass die Sicherheit der Bevölkerung sowohl nach Norden zur Bahnlinie als auch zur eventuell späteren Bahnunterführung gewährleistet werde.

 

Herr Rosenberger bittet darum, die Bahnunterführung vor der Wohnbebauung zu realisieren und dann den Bahnübergang Dritte Meile zu schlien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lohmann, erklärt Herr Lied, dass bei der Grundstücksvergabe und bei einer Konzeptausschreibung auch Erbpacht denkbar sei. Allerdings könne ein Vertreter des LIG konkretere Aussagen dazu treffen.

Ö 3 - 21-0201

Bebauungsplanverfahren Heimfeld 54 (Fürstenmoordamm) - Einleitung des Verfahrens (und Zustimmung zur frühzeitigen öffentlichen Beteiligung)

Ein Vertreter des Stadtplanerbüros Claussen-Seggelke stellt sich vor und teilt mit, dass auch Vertreter von der Daimler AG, HIE und des Vorhabenträger anwesend seien.

 

Er gibt bekannt, dass das Stadtplanerbüro Claussen-Seggelke beauftragt worden sei, den Bebauungsplan für die Erweiterung des Daimler-Werks um ein Plant Consolidation Center (PCC) auszuarbeiten. Dabei handele es sich um eine dem Automobilwerk vorgeschaltete Lager- und Logistikfläche, die dazu dienen solle, das bestehende Werk effizienter und termingerechter zu versorgen. Aber auch den Abtransport der Endprodukte neu zu organisieren. Zurzeit würden die Zuliefer- und Ablieferverkehre zum Werk mit Lkw am Standort abgewickelt. Zum Teil erfolge die Anlieferung aus Zwischenlagern, die sich im Hamburger Hafen befänden. Teilweise würden auch die Teile z. B. im Umschlagsbahnhof Billwerder auf den Zug für die Weiterverteilung umgeladen. Das Ziel mit dem Plan Consolidation Center sei, dieses am Standort zu bündeln. Hierfür biete sich die Fläche Am Fürstenmoordamm an.

 

Er geht anschließend mit einer Präsentation auf die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet ein und weist auf die geplante Hafenquerspange mit zusätzlicher Anschlussstelle hin. Damit sei die Fläche verkehrlich sowohl für den motorisierten Verkehr als auch über die Bahn gut angebunden und es bestehe die Möglichkeit an die vorhandene Hafenbahn ein zusätzliches Werksgleis (zurzeit nicht vorhanden) anzuschließen.

 

Das Plangebiet habe eine Größe von ca. 21 ha unter Einbeziehung von Teilen desrstenmoordamms, der Hafenbahn und einer Teilfläche der Bundesautobahn aus redaktionellen Gründen.

 

Das erste Vorkonzept für einen Funktionsplan des PCC sehe die Anbindung dieser Immobilie über den Fürstenmoordamm vor. Voraussichtlich zwischen der signalisierten Stelle an der Anschlussstelle Hausbruch und der Bahnüberführung des Fürstenmoordamms und der Hafenbahn. Zur Querung der Hafenbahn als Verbindung zum heutigen Werksgelände müsste ein Brückenbauwerk hergestellt werden. Im Weiteren seien Stellplätze für Lkw als auch für Mitarbeiter, Warteplätze für die Anlieferung sowie ein Trayleryard vor der Logistikhalle beabsichtigt. Die eigentliche Anlieferung würde in einer Anlieferhalle an der Westseite parallel zur Logistikhalle erfolgen. Westlich der Halle gebe es zwei Ausziehgleise, die dazu dienen könnten, die Endproduktion weiter über die Schiene an anderen Produktionsstandorte zu verladen. Die Halle selbst habe eine Grundfläche von ca. 35.000 m² (ca. 300 x 120 m).

 

Obwohl es ein konkretes Bauvorhaben gebe, werde kein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchgeführt. In der besonderen Konstellation werde die Daimler AG nicht selbst Vorhabenträgerin. Die Planungsgesellschaft Holzbau (PGH) werde das Grundstück von der Grundstückseigentümerin Hamburg Invest in Erbpacht anhand bekommen.

 

r den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Heimfeld 42 /Moorburg 7, sei der Aufstellungsbeschluss im Jahr 2003 gefasst worden. Dieser sei dann am 24.09.2019 der mit einstimmigen Beschluss durch die Bezirksversammlung Harburg am 24. September 2019 aufgehoben worden, da Teile der Entwicklung bereits vollzogen worden seien. Es sei für einen Teil ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt worden und die Flächen nördlich des Fürstenmoordamms seien nicht mehr Gegenstand der jetzigen Vorhabenplanung.

 

Der Flächennutzungsplan stelle bereits für das gesamte Plangebiet gewerbliche Baufläche dar. Damit sei die Entwicklung eines Industriegebietes in dem beabsichtigten Bebauungsplan direkt umsetzbar.

 

Das Landschaftsprogramm treffe verschiedene und teilweise gegensätzliche Aussagen.

 

  • Es gebe eine sogenannte Fläche, die mit Klärungsbedarf gegenüber dem Flächennutzungsplan dargestellt sei.
  • Naturnahe Landschaft“ und „Wald“
  • Milieuübergreifende Funktionen: „Entwicklung des Landschaftsbildes“, „Entwicklung des Naturhaushaltes“, „Landschaftsachse“.

 

Die Fachkarte Arten- und Biotopschutz stelle einen Biotopentwicklungsraum für „Grünland“ und teils „Wald“ dar.

 

Um diese Planungen aus diesen übergeordneten Planungen heraus entwickeln zu können, müsse das Landschaftsprogramm entsprechend geändert werden.

 

Bestehendes Planrecht gebe es nicht. Im Baustufenplan Heimfeld von 1959 sei die gesamte Fläche als Außengebiet dargestellt. Für eine Teilfläche gebe es qualifiziertes Baurecht über den Bebauungsplan Heimfeld 27 / Moorburg 3 von 1983. Der Fürstenmoordamm und der Fürstenmoorgraben seien als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Im Süden sei eine Fläche mit dem Bebauungsplan Heimfeld 40 von 1988 als „Immissionsschutzgrün“ festgesetzt, in Verlängerung des ehemaligen Ellernweges ein Geh, Fahr- und Leitungsrecht. Außerdem liege der überwiegende Teil des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet. Auch hier müsste eine Anpassung der Landschaftsschutzgebietsabgrenzung erfolgen.

 

Geplante Festsetzungen seien:

 

  • Industriegebiet
  • rstenmoordamm als Straßenverkehrsfläche, ggf. Erweiterung für eine Anbindung erforderlich
  • Nachrichtliche Übernahme der Gewässer und der Verkehrsfläche der BAB A7
  • Ein wesentlicher Aspekt sei die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen für den Eingriff in Natur- und Landschaft, als auch Ersatzflächen für die gesetzlich geschützten Biotope. Diese müssten dann dem Bebauungsplan zugeordnet werden.
  • Im Rahmen der Vorhabenplanung solle ein 20 %iger Begrünungsanteil der eigentlichen Vorhabenfläche durch entsprechende Anpflanz- und Begrünungsgebote gesichert werden.

 

Verfahrensart und nächste Schritte seien:

 

Der Bebauungsplan werde im Normalverfahren mit umfangreichem Umweltbericht aufgestellt. Nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens:

 

  • Anfertigung von Fachgutachten (Verkehr, Baumbestand, Artenschutz, Baugrund, Entwässerung)
  • Durchführung des Einleitungsgesprächs / Scoping
  • Frühzeitige Behördenbeteiligung (Grobabstimmung)
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (FBÖ)

 

Eine Vertreterin von HIE teilt mit, dass zurzeit Verhandlungen mit dem Projektentwickler zum Thema Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen geführt würden, um dafür Sorge zu tragen, sie in dem entsprechenden Umfang zu finden. Da die Kostenaufteilung Verhandlungsgegenstand sei, wolle sie dazu noch keine Aussage treffen.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Im Bereich der Anbindung an den Fürstenmoordamm sei eine Fahrbahnerweiterung auf drei Spuren sowie die Herstellung einer Lichtsignalanlage bisher nicht geplant, werde jedoch geprüft.
  • Die konkreten Ermittlungen des Biotopbestandes liefen noch. Der überschlägige Ausgleichsflächenbedarf habe eine Größenordnung von ca. 55 ha. Es werde versucht, diesen im bestehenden Naturraum unterzubringen.
  • Es werde davon ausgegangen, dass das PCC von einem Logistikdienstleister mit eigenen Mitarbeitern (ca. 360) betrieben werde.glicherweise würden an anderen Orte Arbeitsplätze wegfallen.
  • Ziel sei 50 % des Transportes, der Moment noch über Lkw erfolgt und die Transportzuwächse, über den Schienenweg abzuwickeln.

 

Herr Finkler gibt bekannt, dass die GRÜNE-Fraktion die Erweiterung des Werkes sowie die Transportabwicklung teilweise über die Bahn begrüße. Allerdings sehe sie die noch vorhandene Grünfläche als besonders wertvoll an. Daher bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob die Bebauung verdichtet werden könne und damit die Plangebietsgrenzen zu verringern. Im Weiteren erklärt Herr Finkler für die GRÜNE-Fraktion Beratungsbedarf.

 

Herr Rosenberger schlägt vor, für die Bahn eine Zweigleisigkeit zu schaffen und zu späterer Zeit eine Verbindung zur Hafenbahn herzustellen.

 

Herr Fischer erklärt, die CDU-Fraktion begrüße die Weiterentwicklung des Werkes an diesem Standort. Insbesondere auch unter dem Aspekt, dass der Standort Harburg gesichert werde. Allerdings müsse der 55 ha umfängliche Grünausgleich ortsnah (möglichst im Bereich Harburg oder im nahen Umfeld südlich der Elbe) sichergestellt werden. Er zeigt sich dahingehend zuversichtlich, da durch die Freie und Hansestadt Hamburg die vorhandenen Ausgleichsflächen u. a. auch für größere Gewerbe- und Industriebetriebe gesichert würden. Er gehe davon aus, dass auch die Erweiterung des Daimlerwerkes dazu zähle und auf Ausgleichsflächen östlich der A1 zurückgegriffen werden könnte.

 

Herr Bliefernicht appelliert daran, für die Ausgleichsflächen keine Pachtflächen von Landwirten in Anspruch zu nehmen, da man ihnen damit ihre Existenzgrundlage nehmen würde.

 

Herr Lohmann schließt sich den Aussagen der CDU-Fraktion an und erklärt Beratungsbedarf.

 

Herr Fleischer schließt sich den Aussagen der CDU-Fraktion hinsichtlich der Ausgleichsflächen an.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Schittek erläutert ein Vertreter des Daimler-Werkes die Notwendigkeit dieses Planvorhabens. Zurzeit gebe es im Umland verstreute Flächen für die Lagerung des Materials zur Versorgung des Daimler-Werkes in Harburg. Es sei ein elementarer Vorteil des Standortes, wenn die Materialversorgung für die Produktion möglichst verkehrsfrei und damit zuverssig angebunden werden könnte. Ein Verkehrsgutachten sei bereits in der Vorbereitung.

 

Ö 4 - 21-0256

Beschluss der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen zum Projekt Hilke Likörfabrik (Beschlussempfehlung des Ausschusses)

Auf Nachfrage von Herrn Fischer begründet Herr Penner die Beteiligung des Verfahrens bezüglich der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen im Stadtentwicklungsausschuss.

Ö 5 - 21-0138.04

Stadtentwicklungsausschuss - Schlüsselung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 für Planungsleistungen

Ö 6 - 20-4730.01

Stellungnahme zum Antrag der CDU betr. Überwerfungsbauwerk Meckelfeld/Rönneburg: Rönneburg braucht umfassenden aktiven Lärmschutz

Herr Richter geht auf die Stellungnahme der BWVI zum o. a. Antrag ein und zeigt auf, dass die Antwort sich inhaltlich nicht von der Antwort zur Drucksache 20-4381.01 unterscheide. Rechtlich sei an der Haltung der Deutschen Bahn sicherlich nichts einzuwenden. Politisch seien die Aussagen der Deutsch Bahn allerdings nicht zufriedenstellend. Da für den Bürger diese Entscheidung nicht nachvollziehbar sei, wäre es sinnvoll auf politischem Weg nochmals Druck auszuüben, indem man über die Bürgerschaftsfraktionen versucht, auf den Senat einzuwirken noch etwas zu unternehmen bzw. an seiner Einstellung etwas zu ändern.

 

Herr Bliefernicht erinnert an die Aussagen der Deutschen Bahn, die Gelder die sie an den Häusern für Lärmschutz investieren würde, würde sie der Stadt Hamburg zukommen lassen, wenn die Stadt Hamburg dann für einen Teil Lärmschutz die Kosten übernimmt. Dadurch hätte Hamburg den Vorteil, dass zukünftige Wohnungsbauflächen vor Lärm grundsätzlich geschützt seien. Insofern sollten die Mitglieder in der Bürgerschaft auf diesen Umstand aufmerksam gemacht werden und in diese Richtung agieren.

Ö 7 - 20-4381.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Bahn-Kreuzungsbauwerk Meckelfeld - Mehr Lärmschutz für Rönneburg

Siehe Aussagen zur Drucksache 20-4730.01.

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Rook kündigt an, dass am 04.11.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Wilstorf 36 / Langenbek 7 (Bustrasse) stattfindet.

Ö 9

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.