20-4730.01

Stellungnahme zum Antrag der CDU betr. Überwerfungsbauwerk Meckelfeld/Rönneburg: Rönneburg braucht umfassenden aktiven Lärmschutz

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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21.10.2019
Sachverhalt


Am 30. August 2018 stellte die Deutsche Bahn beim zuständigen Eisenbahnbundesamt den Antrag auf Planfeststellung bzgl. des Überwerfungsbauwerks Meckelfeld, das im Rahmen des Eisenbahnknotens Hamburg als Bestandteil des Güterverkehrskorridors Skandinavien – Mittelmeer die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Hamburg steigern soll. Die eingereichten Unterlagen gehen den beiden Anhörungsbehörden, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, zu.

Am 2. April 2019 führte das Projektteam der Deutschen Bahn AG in Fleestedt eine Informationsveranstaltung zum Überwerfungsbauwerk Meckelfeld durch, zu der auch Betroffene aus dem Raum Rönneburg eingeladen wurden.

In dieser Veranstaltung wurde vom Projektteam dargelegt, dass die DB Netz für den Raum Meckelfeld die Errichtung von Schallschutzwänden plant. Für den Raum Rönneburg hingegen sind aus Kostengründen lediglich für neun Gebäude passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster und Dämmlüfter) geplant, und das, obwohl in Rönneburg bereits jetzt die Lärmpegel die geltenden Grenzwerte eklatant überschreiten und ein Zuwachs der Güterzugverkehre von 250 Zügen pro Tag bis 2030 prognostiziert wird. Gemäß der DB-eigenen Lärmkartierung stellt Rönneburg bereits heute einen Hotspot an Lärmbelastung im Bereich von 70 – 75 dB(A) dar.

 

Mithin finden bisher die von der Bezirksversammlung Harburg eingebrachten Einwände keinerlei Niederschlag in den Planungen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt: 

Vor diesem Sachstand bekräftigt die Bezirksversammlung Harburg ihre Beschlüsse  zum Lärmschutz Überwerfungsbauwerk Meckelfeld/Rönneburg und bittet die Vorsitzende der Bezirksversammlung, den Senat bzw. die BWVI aufzufordern, sich nachdrücklich bei der DB Netz AG dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Gleichbehandlung mit Niedersachsen die im Raum Meckelfeld geplante 3 m hohe Schallschutzwand auf dem Überwerfungsbauwerk auf Hamburger Gebiet fortgeführt wird und ebenso aktive Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Gleise unterhalb des Brückenbauwerks ergriffen werden und dieses auch in das laufende Planfeststellungsverfahren einzubringen.

 

Hamburg, am 05.04.2019

  

Ralf-Dieter Fischer                                                   Martin Hoschützky

Fraktionsvorsitzender                                              Rainer Bliefernicht

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg  14.10.2019

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-4730) wie folgt Stellung:

 

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verkehrslärmschutzverordnung) ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die Verkehrslärmschutzverordnung bestimmt die Grenzwerte, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, sowie das Verfahren zur Ermittlung der Emissionen oder Immissionen.

Grundsätzlich besteht ein Vorrang von aktiven Schallschutzmaßnahmen gegenüber passiven. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Zu welchem Zeitpunkt dann eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 – 11 A 42/97 –, BVerwGE 110, 370-393, Rn. 51 ff.; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2006 – 9 B 21/05 –, Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 – 9 A 20/11 –, Rn. 32).

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist mehrfach mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Kontakt getreten. Die DB AG nimmt die Einwände der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst, sieht derzeit jedoch keine Möglichkeit, dem geäußerten Wunsch nach aktivem Schallschutz in dem angesprochenen Bereich nachzukommen. Aus dem Schall- und Erschütterungsgutachten gehe hervor, dass nur ein kleiner Teil des Stadtteils Rönneburg (Bereich um die Straße Reller) von der Maßnahme betroffen sei. Der Anspruch auf Lärmschutz werde in diesem Bereich durch passive Maßnahmen eingehalten (z.B. Schallschutzfenster), da aktiver Lärmschutz in einem solch kleinen Bereich wirtschaftlich unverhältnismäßig sei.

 

Der Senat hat sich für den Erlass des Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz) eingesetzt. Hinsichtlich des Lärmschutzes wird es sich positiv auswirken, dass nach diesem Gesetz mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz verboten ist. Hiervon werden auch die Anwohnerinnen und Anwohner im Stadtteil Rönneburg profitieren.

 

 

Gez. Heimath

f.d.R. Martens