Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 77 (Dorflageweg) - Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zur öffentlichen Auslegung
Letzte Beratung: 30.04.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 31.1.5
Mit dem Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 77 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung für ca. 200 Wohneinheiten unter Berücksichtigung der Lärmemissionen am Dorflageweg erreicht werden. Das nahe des S-Bahnhofs Neugraben gelegene, gut erschlossene Gebiet weist derzeit keine der Lage angemessene bauliche Dichte auf. Geplant ist eine Bebauung als Allgemeines Wohngebiet, die bestandsgemäße Ausweisung des bestehenden Punkthochhauses und des Abspannwerks unter Einbeziehung von Wegeverbindungen zum Neugrabener S-Bahnhof und einer angemessenen Freiraumgestaltung.
Die für diesen Bereich geltenden Bebauungspläne Neugraben-Fischbek 11 vom 24.05.1968 und Neugraben-Fischbek 50 vom 19.04.1978 setzen Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen und ein Abspannwerk fest. Für das Reine Wohngebiet sind vier Baufenster für Punkthäuser in maximal achtgeschossiger geschlossener Bauweise festgesetzt. Im Nordosten des Reinen Wohngebiets sind Gemeinschaftsstellplatzanlagen festgesetzt. Östlich des Umspannwerks ist das Allgemeine Wohngebiet mit einer zweigeschossigen offenen Bauweise festgesetzt. Im geltenden Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 11 ist das gesamte Plangebiet als Bodenordnungsgebiet gekennzeichnet. Die geltenden Bebauungspläne Neugraben-Fischbek 11 und Neugraben-Fischbek 50 sehen für die Neuordnung und die Planungsabsichten nicht die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen vor.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Westlich über das Flurstück 7887 (Süderelbebogen), nördlich und östlich über das Flurstück 9399 (Dorflageweg), südlich über das Flurstück 9413 (Kleinfeld) der Gemarkung Fischbek im Stadtteil Neugraben-Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).
Das Verfahren wird ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt. Es wird ein städtebaulicher Vertrag mit der Projektentwicklerin geschlossen, die Eigentümerin des westlichen Bereichs des Geltungsbereichs ist.
Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz sind nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 15. Februar 2021 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 23. Februar 2021 einstimmig bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 01. März 2021. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat vom 22. März bis 05. April 2022 während der Corona-Pandemie als öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Trägerbeteiligung wurde vom 23. Juni bis 25. Juli 2023 durchgeführt. Der AK I fand am 06. November 2023 statt.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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