Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 77 (Dorflageweg) - Einleitungsbeschluss
Letzte Beratung: 23.02.2021 Hauptausschuss Ö 5.1.2
Das Plangebiet befindet sich in einem städtebaulichen Spannungsfeld zwischen dem Gleisfeld, dem Süderelbebogen und der Magistralen Cuxhavener Straße B73.
Mit dem Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 77 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung mit Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Lärmemissionen am Dorflageweg erreicht werden. Das nahe des S-Bahnhofs Neugraben gelegene, gut erschlossene Gebiet weist derzeit keine der Lage angemessene bauliche Dichte auf. Geplant ist eine geschlossene Bebauung als Allgemeines Wohngebiet, die bestandsgemäße Ausweisung des bestehenden Punkthochhauses und des Abspannwerks unter Einbeziehung von Wegeverbindungen zum Neugrabener S-Bahnhof und einer angemessenen Freiraumgestaltung.
Die für diesen Bereich geltenden Bebauungspläne Neugraben-Fischbek 11 vom 24.05.1968 und Neugraben-Fischbek 50 vom 19.04.1978 setzen Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen und ein Abspannwerk fest. Für das Reine Wohngebiet sind vier Baufenster für Punkthäuser in maximal achtgeschossiger geschlossener Bauweise festgesetzt. Im Nordosten des Reinen Wohngebiets sind Gemeinschaftsstellplatzanlagen festgesetzt. Östlich des Umspannwerks ist das Allgemeine Wohngebiet mit einer zweigeschossigen offenen Bauweise festgesetzt. Im geltenden Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 11 ist das gesamte Plangebiet als Bodenordnungsgebiet gekennzeichnet.
Die geltenden Bebauungspläne Neugraben-Fischbek 11 und Neugraben-Fischbek 50 sehen für die Neuordnung und die Planungsabsichten nicht die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen vor. Zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens ist die Durchführung eines städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerbs für das gesamte Plangebiet geplant.
Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- Biotopschutz sind nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
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Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen, Umwelt
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