Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses - via Skype - unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom 15.02.2021

Ö 1 - 21-1006.02

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 77 (Dorflageweg) - Einleitungsbeschluss (Bericht durch Vertreter /Vertreterinnen von Claussen & Seggelke und der Verwaltung)

Ein Vertreter des Stadtplanungsbüro Claussen & Seggelcke erinnert an die vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses, in denen der Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 77 ausführlich vorgestellt worden sei. Er geht mit Hilfe einer Präsentation nochmals auf die maßgeblichen Eckpunkte des Plangebietes am Dorflageweg ein.

 

Die nächsten geplanten Verfahrensschritte nach dem heutigen Einleitungsbeschluss seien:

 

  • Grobabstimmung des Bebauungsplans
  • Durchführung eines mit dem Bezirksamt vereinbartes Anschreibe-Verfahren zur Information der Anwohner
  • Erarbeitung der Fachgutachten
  • Stattfinden des konkurrierenden Gutachterverfahrens. Zurzeit würden Überlegungen angestellt, auch Anwohner*Innen vor der Juryabstimmung mit einzubeziehen bzw. über die Ergebnisse zu informieren.
  • Durchführung der Frühzeitigen öffentlichenrgerbeteiligung im Spätsommer 2021

 

Herr Richter geht auf den Punkt Beteiligung im Gutachterverfahren ein. Er merkt an, dass gute Erfahrungen damit gemacht worden seien, Bürger*Innen vor den Jurysitzungen mit einzubeziehen und ihre Meinungen einzuholen bevor die Bezirksversammlung entscheidet. Dazu gebe es auch eine Beschlusslage der Bezirksversammlung, da festgestellt worden sei, dass diese Vorgehensweise zu einer größeren Akzeptanz der Planungen führe. Insofern bittet er, diese Überlegungen positiv zu prüfen.

 

Herr Lied ergänzt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem konkurrierenden Verfahren erfolgen solle. Vor der Jury im Schlusskolloquium solle den Anwohner und der Öffentlichket die städtebaulichen Vorschläge vorgestellt werden, so dass Hinweise gehört und Fragen gestellt werden können. Die Jury tagt im Anschluss in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe nicht öffentlich. Sie werde aber die Fragen und Anregungen der Bürger in ihre Entscheidung einbeziehen.

 

Frau Waschull weist darauf hin, dass vom Busbahnhof Neugraben 10 anstatt 5 Buslinien wie in den verschickten Unterlagen vermerkt hren.

 

Der Vertreter des Stadtplanungsbüros sichert zu, eine Überprüfung vorzunehmen.

 

 

Ö 2 - 21-0634

Antrag CDU betr. Freiraum- und Spielflächenplanung im Fischbeker Reethen - Inklusion mitdenken (Bericht durch Vertreter /Vertreterinnen der IBA Hamburg GmbH)

Eine Vertreterin der IBA-Hamburg GmbH teilt mit, die Fischbeker Reethen (NF 67) hätten bereits einen städtebaulichen Wettbewerb, die Funktionsplanung und den freiraumplanerischen WettbewerbBlau-Grünes-Band“ durchlaufen. Damit hätten sich die Freiräume entlang des Blau-Grünen-Bandes entwickelt.

 

Sie erläutert ausführlich mit Hilfe einer Präsentation den derzeitigen Planungsstand der beiden Spielplätze „Warft“ und „gel“. Die Spielplätze würden barrierefrei und für jedes Kind mit Handicap nutzbar gestaltet. Man habe sich auch mit dem Kompetenzzentrum „Barrierefreies Hamburg“ gemeinsam mit dem von der IBA beauftragten Büro RELAIS ausgetauscht. Sie zeigt die barrierefreie Wegeführung durch den Spielplatz Warft auf und nennt Spielgeräte wie z. B. ein rollstuhlgerechtes Trampolin sowie für die Förderung der Tast- und Sinnesangebote, die für Kinder mit Einschränkungen geeignet seien.

 

Bei dem Spielplatz gel werde es aufgrund der Topografie eine Treppe geben müssen. Allerdings führe auch ein geschlungener Weg mit 6 % Steigung durch das Gelände, der den Anforderungen der Barrierefreiheit entspreche. Auch bei diesem Spielplatz gebe es Spielangebote für Kinder mit Handicap. Z. B. würden am Rande des Spielplatzes gut erreichbare kleine Häuschen platziert, in denen z. B. eine „Backstube“ sei. Außerdem gebe es die Idee r Rollstühle unterfahrbare Schachtische aufzustellen sowie eine Hundeauslauffläche anzubieten.

 

Insofern sei das Thema Inklusion ein großes Anliegen der IBA Hamburg GmbH.

Ö 3 - 21-1176

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) - Kompensation von durch den neuen Schulstandort entfallenden Wohneinheiten (Bericht durch Vertreter*Innen der IBA Hamburg GmbH)

Eine Vertreterin der IBA Hamburg GmbH (IBA) zeigt eine Visualisierung, wie sich nach Fertigstellung das Bebauungsplangebiet darstellen würde und wie sich der neue Schulstandort einfügen könnte.

 

Die Festlegung des Schulstandortes sei im Wohngebiet am süstlichen Quartierseingang beabsichtigt. Dabei handele es sich um ein ca. 4 ha großes Gebiet nördlich und 0,38 ha großes Gebiet südlich der Neu Wulmstorfer Schulstraße. Die wirklich benötigten Bedarfe für die weiterführende Stadtteilschule seien mit der Schulbehörde noch nicht abschließend besprochen. Das Ziel der IBA sei, den Fokus auf das Grundstück nördlich der Neu-Wulmstorfer Schulstraße zu legen. Mit dieser Planungssten dann 151 Wohneinheiten kompensiert werden. Auf die Kompensation der 39 Wohneinheiten, die sich südlich der Neu-Wulmstorfer Schulstraße befänden, solle verzichtet werden.

 

Es seien erste Studien durchgeführt worden, an welcher Stelle Wohneinheiten optimal kompensiert werden könnten. Man sei auf eine Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen für 215 Wohneinheiten gekommen. Dies bedeute eine Überkompensation mit der eine gewisse Taxierung möglich sei und die sich im Anschluss durch die Prüfung der Fachplaner einstellen werde.

 

Bei der Prüfung der quantitativen und qualitativen Kompensation der entfallenen Wohneinheiten sei versucht worden,glichst weitgehend die Typologie zu erhalten und die städtebauliche Betonung einzelner Teilräume und Platzsituationen zu unterstreichen. Insgesamt sollte möglich sein, die Gebäude um ein bis zwei Geschosse bis maximal 5 Geschosse in Einzelbereichen zu erhöhen. Überwiegend handele es sich jedoch um die Erhöhung um ein Geschoss.

 

Die Vertreterin der IBA zeigt die Akzentuierung des nordwestlichen sowie nordöstlichen Quartiersplatzes auf. Außerdem die Akzentuierung von Teilen des Zentrums und die Fassung des Hügelspielplatzes. Grundsätzlich handele es sich um Vorschläge, die im Rahmen der baurechtlichen Grenzen umsetzbar seien. Dies werde jedoch noch geprüft und finalisiert von den beauftragten Fachplanern der IBA.

 

Zum Thema Typologie-Wechselrden im südlichen Teil im Bereich des Einfamilienhausgebietes entlang der verkehrsberuhigten Straße die Einfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Damit werde zusätzlich r mehr private Eigentümer ein Eigenheim an dieser Stelle ermöglicht. Weiterhin werde eine klare Rahmenkante für diese Straße geschaffen.

 

Anschließend geht sie nochmals anhand einer Tabelle (siehe Präsentation) auf die Ausgangspunkte und die Maßnahmenbilanz ein. Diese Zahlen seien vorläufig und daher noch veränderbar, da die Überprüfung noch nicht erfolgt sei.

 

Zum weiteren Vorgehen weist die Vertreterin auf noch notwendige Prüfungen hin:

 

  • IBA und Fachplaner*Innen:

      Brandschutz (Anleiterbarkeit/Rettungswege)

      Spielflächen

      Belichtung / Verschattung

      Abstandsflächen

      Verkehrsplanung

 

  • IBA und die Behörde für Schule und Berufsbildung / Schulbau Hamburg: Überprüfung der Bedarfe im Hinblick auf den Standort (z. B. Synergien mit vorgesehenen Sportflächen.)

 

  • IBA, Bezirksamt Harburg und WRS:

Verankerung der Ergebnisse im Bebauungsplanverfahren

 

Herr Lied teilt mit, dass sich aus Sicht des Bezirksamtes der Großteil der Nachverdichtungsmöglichkeiten verträglich umsetzen ließe. Bei den Waldclustern werde jedoch die Erhöhung auf 5 Geschosse als problematisch angesehen, da sie sich dann nicht mehr in den Waldbereich wie ursprünglich beabsichtigt einbetten ließen. Dazu sollten die Untersuchungen von KCAP noch abgewartet werden. Insbesondere auch, um zu sehen, wie stark sich der Innenhof bei der Erhöhung auf 4 plus Staffel verkleinert darstellen würde.

 

Die Wandlung von freistehenden Einfamilienhäusern zu verdichteten Einfamilienhäusern sei aus seiner Sicht städtebaulich positiv zu bewerten. Allerdings hält er die Frage, die Herr Schinkel-Schlutt kurz zuvor zur innovativen Reihenhausgestaltung gestellt hat für berechtigt. Er findet es auch wichtig, dieses Marktsegment in diesem Gebiet zu testen, für das es bislang in Hamburg kaum ein Angebot gebe. Insofern bittet er die IBA, Überlegungen für individuellen Reihenhausbau anzustellen und weist auf ein Beispiel in Freiburg hin.

 

Herr Rosenberger bittet mit Neu Wulmstorf die Erhöhung der Gebäude an deren Grenze abzustimmen. Direkt angrenzend auf Neu Wulmstofer Gebiet befände sich Wohnbebauung und bereits zu Beginn der Planung des Wohngebietes Fischbeker Reethen habe es Beanstandungen für eine zu hohe Bebauung im Grenzbereich auf Hamburger Gebiet gegeben.

 

Die Vertreterin der IBA wird die Anregungen zur Beratung mitnehmen.

 

Herr Fischer gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion die Entscheidung für den vorgestellten Schulstandort nicht mittragen werde. Sie habe sich Anfang des letzten Jahres mit der Schulbehörde sowie Planern zusammengesetzt und man sei übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Schulstandort im Norden des Gebietes sein müsse. Er verdeutlicht, dass die Entscheidung über den Bebauungsplan und den neuen Schulstandort bei der Bezirksversammlung und dem Stadtentwicklungsausschuss liege.

 

Weiterhin habe die CDU-Fraktion bei der vorgestellten Geschosserhöhung der Wohngebäude an manchen Stellen bedenken, da sie den Charakter des Bebauungsplanentwurfes erheblich verändern würde. Auch die Typologie Veränderung sei nicht nachvollziehbar, da dadurch das Verhältnis zwischen Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern und Einzelhäuern maßgeblich verändert werde. Insofern könne aus ihrer Sicht auf diese Typologie Veränderung am Zufahrtsweg auf der Südseite verzichtet werden.

 

Herr Richter bittet die IBA um erneute Vorstellung, sobald die Ergebnisse der angekündigten Prüfung vorliegen.

 

Die Vertreterin der IBA sichert dies zu.

 

Die Präsentation wird von der Geschäftsführerin der IBA Hamburg GmbHr die Veröffentlichung freigegeben.

Ö 4 - 21-1154

Magistrale B 73 - Weiteres Vorgehen (Bericht durch die Verwaltung)

Herr Stolzenburg gibt mit Hilfe einer Präsentation einen Zwischenstand zum Vorgehen für die Magistrale B73 ab. Zurzeit bereite das Bezirksamt Harburg in intensivem Austausch mit den Fachbehörden ein Gutachterverfahren vor.

 

Er weist auf einen SPD-Antrag mit dem Auftrag hin, den gesamten Verlauf der B73 systematisch zu betrachten, Gestaltungsrahmen darzustellen und im Verfahren eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung herbeizuführen. Momentan werde dieses Verfahren vorbereitet und strukturiert.

 

Der Betrachtungsraum erstrecke sich ausgehend von der Harburger Innenstadt bis hin zur Hamburger Landesgrenze nach Niedersachsen. Er zeigt auf, dass sich durch den Bau der A26 ein Entlastungsfaktor auf der B73 einstellen könnte, mit dem die Chance bestehe, über die Entwicklung der B73 ganz neu nachzudenken.

 

Anschließend präsentiert Herr Stolzenburg eine Übersicht der bisherigen Verfahrensschritte wie folgt:

 

  • 19.-24.08.2019  Bauforum
  • 09.09.2019   Kurzinformation Stadtentwicklungsausschuss (SEA)
  • 04.11.2019   Präsentation durch den Oberbaudirektor (OD) im SEA
  • 18.05.2020   Vorstellung Strategie im SEA
  • 2.-3. Quartal 2020  Vorbereitung Verfahren
  • 3.-4. Quartal 2020  Abstimmung mit Projektgruppe bei Landesplanungsamt

    und Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nach

    rgerschaftswahl

  • 1.-2. Quartal 2021  Vorbereitung Verfahren
  • Bis 4. Quartal 2021  Beauftragung Masterplan

 

Dieser Masterplan werde Grundlage für die Änderung von Bauleitplänen sein. Aus diesem Grund sei dieses Verfahren sehr wichtig und bedürfe einen sorgfältigen Abschluss.

 

Er führt die Schnittstellen mit der Landesebene und an der B73 auf:

 

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

  • Entwicklung des Verkehrsentwicklungsplanes 2030 Betrachtung eines Szenarios zur „Flächenumverteilung“ einzelne Flächen als „Bedarfscluster“ an der B73 im Fokus. In diesen Bedarfsclustern würden Themen wie Notwendigkeit von lichten Straßenbreiten, Spuranzahl, Bedeutung von gewerblichen und lokalen Verkehren, Platz für Fahrrad- und Fußwege angesprochen.

 

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen / Landesplanungsamt (BSW/LP):

  • Bildung einer Projektgruppe bei BSW/LP Projektierung und Finanzierung einzelner Projekte an den Magistralen möglich. Beteiligung des Oberbaudirektors.
  • Formulierung sogenannter „StarterProjekte“ und schlussendlich eines Schlüsselprojektes S-Neuwiedenthal

 

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen / WSB:

  • Verknüpfung einzelner Maßnahmen der RISE-Gebiete Neugraben-Fischbek und Innenstadt / Eißendorf-Ost; Inhaltliche Zusammenarbeit über H/SR

 

Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft:

  • Naturschutz-Großprojekt „Natürlich Hamburg“ punktuelle Maßnahmen reichten an die B73 heran

Nachdem Herr Stolzenburg auf die Zeitplanung eingegangen ist, zeigt er mögliche Betrachtungsräume auf:

 

  • 1. Innenstadt (Rahmenplan 2040)
  • 2. Buxtehuder / Stader Straße
  • 3. Industriegebiete Hausbruch
  • 4. Neugraben Fischbek und Hausbruch

 

Diese Themenfelder könnten im weiteren Verfahren konkret untersucht werden und hätten bereits teilweise im Bauforum im Fokus gestanden. Allerdings befände man sich noch in der Findungsphase. Sobald jedoch eine Grundlage zur Diskussion stünde, würde die Kommunalpolitik erneut beteiligt.

 

Als Schlüsselprojekt der BSW sei gedacht, dass sie sich im Rahmen eines Impulsprojektes mit einem Themenfeld einbringen wolle, das auch eine entsprechende Außenwirkung habe. Allerdings gebe es auch hier noch keine konkrete Planung.

 

Herr Stolzenburg geht anschließend auf die „Starterprojekte“ ein, die in Abstimmung mit der BSW geplant worden seien. Einige seien bereits in der Planung bzw. Umsetzung. Dazu gehörten die Fahrradstation, die Planungen für den ZOB Harburg, Landschaftsbrücke, usw.

Ö 5 - 21-0980

Antrag SPD betr. Keine Steingärten im Vorgartenbereich (Bericht der Verwaltung)

Herr Schläger verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion und geht auf die negativen Auswirkungen durch die sogenannten „Schottervorgärten“ ein. Dazu gehörten:

 

  • Verlust von Artenreichtum (Flora und Fauna)
  • Verlust der Bodenfunktionen
  • Verringerung der Regenwasserversickerung (durch Vliese/Folien)
  • Aufheizeffekte im Sommer fehlende Abkühlung des Mikroklimas
  • Verringerung der „Landschaftsbildqualität“ / Beeintchtigung des gestalteten Straßenraums
  • Langfristig erhöhter Pflegeaufwand

 

Er verliest den § 9 HBauO Nicht überbaubare Flächen, Vorgärten

 

(1)Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

 

  1. Wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und
  2. Durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten,

soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.

 

(2)Vorgärten (Flächen zwischen der Straßenlinie oder Straßengrenze und der vorderen Fluchtlinie des Gebäudes) in Kleinstsiedlungs- Wohn, Misch- und Dorfgebieten sind gärtnerisch zu gestalten. Sofern die Gartengestaltung nicht erheblich beeinträchtigt wird und ein durch die Vorgärten geprägtes Straßenbild erhalten bleibt, sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Fahrradplätze und Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter sowie besondere bauliche Anlagen für Menschen mit Behinderungen zulässig.

 

Damit zeige sich, dass es keine konkreten Vorgaben zur Begrünung gebe und „Schottergärten“ nicht pauschal ausgeschlossen seien.

 

Es gebe drei Handlungsoptionen für das Bezirksamt Harburg:

 

  1. Fordern
  • Festsetzungen in Bebauungsplänen ergänzen / erweitern
  • Strengere Auslegung des § 9 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)

 

  1. rdern
  • rderprogramm zur Umwandlung von bestehenden Schottervorgärten. Es gebe kommunale Förderprogramme, die finanzielle Anreize für Gartenbesitzer böten, um den Rückbau von Schottergärten zu erleichtern.
  • rdergelder, die vom Bund und Ländern zur Bekämpfung von Schottergärten zur Verfügung gestellt würden.

 

  1. Aufklären
  • Auf das eigentliche Problem aufmerksam machen (Presse, Social Media, diverse andere Kommunikationsplattformen)
  • Erweiterung des Informationsangebotes der Stadt r Hauseigentümer (Flyer, Broschüren, etc…)
  • Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden

 

Zum Unterpunkt 1 - Fordern informiert Herr Schläger, dass er sich intern mit dem WBZ besprochen habe. Das Problem sei dort bekannt, allerdings gebe es kein Hamburg einheitliches Vorgehen, wie mit der Interpretation des § 9 HBauO umgegangen werden könne. Der Federführer, die BSW und ABH würden sich in nächster Zeit beraten, wie mit der Situation umgegangen werden solle und der § 9 HBauO bodenrechtlich „aufgeladen“ werden müsse. Nachgedacht würde auch darüber, ob nicht nach § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung der Umgang mit den freien, unbebauten Flächen ausreichen könnte. Ein Ergebnis solle voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche vorliegen.

 

Beispielhaft stellt Herr Schläger die Festsetzung in einem Bebauungsplan von Bielefeld vor, wie dort das Thema „Schottergärten“ behandelt werde. Zusätzlich führt er einige Musterformulierungen auf, wie der Ausschluss von „Schottergärten“ in der Festsetzung im Bebauungsplan machbar sein könne.

 

Herr Richter schlägt vor, dass man sich bei einer neuen Festsetzung im Bebauungsplan nicht nur auf Wohnbauflächen beziehen sollte, sondern auch Gewerbegebiete mit einfließen lasse.

 

Herr Schinkel-Schlutt weist auf den Inhalt des Antrages hin, in dem ausschließlich die Vorgärten angesprochen würden. Da jedoch nun erhebliche negative Auswirkungen von Schottergärten ausgingen, sollte der Ausschluss für den gesamten Gartenbereich gelten.

 

Herr Schläger nimmt den Einwand in die Beratungen mit.

 

Herr Fischer empfiehlt, dass wie im Antrag benannt, auf den Begriff „Steingärten“ verzichtet werden solle und stattdessen der Begriff „Schottergärten“ verwendet werde.

 

Herr Stolzenburg teilt mit, dass in Zukunft genauestens überlegt werden müsse, wie mit bebauten Flächen im gesamt Bezirksgebiet umgegangen werde und wie die Maßnahmen zur Klimaanpassung in den Quartieren umgesetzt werden sollten. Dabei ginge es nicht nur um die Vorgärten, sondern auch um die anderen unbebauten Bereiche. Insbesondere in Zusammenhang mit der Klimaanpassung.

Ö 6

Studierenden- und Auszubildenden-Wohnen (Bericht der Verwaltung)

Ö 6.1 - 21-0235

Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und der SPD Fraktion betr. Studierendenstadt Harburg - Was ist noch zu tun?

Herr Stolzenburg bedient sich einer Präsentation, geht auf die Petita der aufgerufenen Anträge ein und vergleicht die geringfügig abweichenden Anforderungen zum Wohnen für Studierende und Auszubildende. Anschließend zeigt er die bestehenden und in Planung befindlichen Wohnraumprojekte auf. Die fußufige Erreichbarkeit von 500 und 800 Meter der Nahversorgung für diesen Personenkreis, sei verträglich. Hinsichtlich des ÖPNV sei dies jedoch noch ausdehnbar.

 

Wohnen im Bestand mit Stand Februar 2021:

 

Das Studierendenwerk Hamburg habe im Bezirk Harburg insgesamt 547 Wohnheimplätze in 4 Wohnanlagen. Das seien ca. 12 % von den 26 Wohnanlagen des Studierendenwerks mit 4.400 Plätze in ganz Hamburg. Die Preise für die Normalzimmer lägen inkl. der Nebenkosten bei ca. 270 bis 390 Euro. Von Auszubildenden gebe es nur eine geringe Nachfrage. Zurzeit 1 Azubi in Harburg.

 

Das Wohnheim für Auszubildende im Helmsweg sei in Kombination mit einem Pflegeheim und der Feuerwehr vor kurzem fertiggestellt worden. In Betrieb sei es seit Anfang 2020. Es gebe 191 Plätze, von denen bereits diverse Blöcke von unterschiedlichen Unternehmen (z. B. Heliosklinik) angemietet / reserviert worden seien. Insgesamt in Hamburg habe das Auszubildendenwerk in 2 Wohnanlagen 347 Plätze. Die monatliche Miete läge bei ca. 240 Euro zuzüglich Nebenkostenpauschale. Eine sozialpädagogische Begleitung werde durch das Auszubildendenwerk angeboten, da es insbesondere für die jungen Auszubildenden wichtig sei.

 

Weiterhin gebe es 848 Wohnheimplätze von privaten Vermietern, die sich auf das Klientel Studierende fokussiert hätten. Mit eingeflossen seien die sogenannten Mikrowohnungen, die auch Studierende aufgrund der Wohnungsgröße anmieten könnten, jedoch im Mietniveau deutlich über dem Preissegment eines Wohnheimplatzes für Studierende läge.

 

Die Gesamtsumme belaufe sich somit im Bestand auf 1.586 Wohnheimplätze im Bezirksamt Harburg, die ganz konkret diese Typologie erfülle.

 

Zukünftiger potenzieller Wohnraum für Studierende und Auszubildende

 

Konkret in Planung befänden sichr Studierende und Auszubildende in der Theodor-Yorck-Straße 174 Plätze und in der Harburger Schloßstraße 10 Plätze gemäß WBZ mit Stand Februar 2021. Weiterhin die Mikrowohnungen-Projekte Reinholdstraße (73), Harburger Ring (203) und Lüneburger Straße (57). Die Gesamtsumme betrage somit 527 Plätze.

 

Wohnungsbau-Potenzialflächen in Harburg Neue Projekte für Studierende und Auszubildende:

 

Grundsätzlich sei auf allen für Geschosswohnungsbau geeignete Flächen Studierenden- und Auszubildenden Wohnen genehmigungsfähig. Bei Privatgrundstücken sei das Interesse vom Eigentümer abhängig und der Einfluss durch das Bezirksamt sei eher gering. Bei städtischen Flächen sei die Regelung im Rahmen der Flächenvergabe möglich. Dafür sei ein eindeutiger politischer Auftrag erforderlich, da Verkaufserlöse an Bedarfsträger geringer als bei ungebundener Wohnnutzung seien. Insofern bestehe gegebenenfalls der Interessenkonflikt zwischen den wirtschaftlichen Belangen in der Flächenvermarktung und den bezirklichen Zielen.

 

Denkbare, geeignete Flächen für Azubis und Studierende aus dem Wohnungsbauprogramm 2020 seien z. B. 35 Wohneinheiten im Gottschalkring (möglicher Baubeginn 2024 ff) und imbbersweg 60 Wohneinheiten (Baubeginn 2023 ff).

 

Herr Richter glaubt sich zu erinnern, dass es in Hamburg die Überlegung gegeben habe, mehrere gemischte Projekte für Studierende und Azubis zu fördern. Im Antrag der SPD/GRÜNE (Drs. 21-0655) sei die Verwaltung aufgefordert worden sich dafür einzusetzen, dass zumindest eines dieser angekündigten Projekte im Bezirk Harburg verwirklicht werden solle. Er erkundigt sich, ob der Verwaltung diesbezüglich neue Kenntnisse vorlägen.

 

Herr Stolzenburg teilt mit, dass er keine Kenntnisse darüber habe. Es gebe in Hamburg zurzeit nur zwei wichtige Projekte zum Azubiwohnen. Es sollten dazu nochmals Gespräche aufgenommen werden.

 

Auf die Nachfrage von Frau Ehlers zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Harburg r Studierende teilt Herr Stolzenburg mit, dass dieses nicht speziell auf Studierende zu treffen, sondern auf alle jungen Menschen. Es handele sich jedoch hierbei um ein sehr schwieriges Feld und sei eher ein Thema für das Sozialraummanagement (SR). Stadtplanung könne nur im Rahmen von Bauleitplänen oder in Rahmenkonzepten über die großen Rahmenbedingungen Überlegungen anstellen. Aus der Planung heraus könnten zwar die Möglichkeiten geschaffen werden, die Umsetzung sse allerdings durch die Privatwirtschaft erfolgen. Dazu werde z. B. im Rahmen der RISE-Prozesse gemeinsam mit SR versucht mit den Privateigentümer ins Gespräch zu kommen. Grundsätzlich spiele jedoch die wirtschaftliche Entwicklung eine große Rolle.

 

Frau Ehlerslt es für wichtig, bei der Innenstadtplanung Flächen für andere Nutzungen zu berücksichtigen, z. B. umgangsweise mit Ladenlokalen sowie kurzfristige Nutzungen. Auch die Lärmproblematik sollte beachtet werden, in dem auch in Wohnbereichen Lärm durch Außengastronomie verursacht werden dürfe.

 

Herr Stolzenburg verweist auf den Rahmenplan der Innenstadt Harburg. Die Quartiersentwicklung mit den möglichen Chancen werde genau betrachtet. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Rückentwicklung des Einzelhandels, würde die Frage aufgeworfen, was für die Lebbarkeit eines Quartieres benötigt werde. Sollten noch Potenzialflächen im Innenstadtbereich im Rahmen der Rahmenplanentwicklung erkannt werden und das Wohnen im Innenstadtbereich deutlich gesrkt, seien auch andere Nutzungen denkbar. Dieses Themenfeld müsse in den nächsten Jahren bewegt werden.

 

Auf die Nachfrage, ob der Verwaltung Erkenntnisse vorlägen, dass die Heliosklinik beabsichtige Wohnraum für ihre Auszubildenden auf dem Klinikgelände zu schaffen erklärt Herr Lied, dass dies baurechtlich schwierig sei. Er teilt jedoch mit, dass die Schön-Klinik aus Altona auch ein Kontingent Wohnheimplätze für ihre Azubis im Helmsweg gesichert habe, da es nördlich der Elbe anscheinend für dieses Klientel keine ausreichenden Angebote gebe.

 

Herr Wiesner schlägt vor, mögliche Hotelstandorte zu überprüfen und sie in Studierenden- und Azubi-Wohnen umzuwandeln. Z. B. trotz der Lärmsituation, im Umkreis des Harburger Bahnhofes.

 

Herr Stolzenburg geht auf die Lärmproblematik ein und erklärt, dass Hotels als Gewerbe dort durchaus machbar seien, da es sich bei einer Hotelnutzung um kein dauerhaftes Wohnen handele. Wohnen sei im Bahnhofsumfeld jedoch sehr kritisch zu sehen und nicht jedes Hotel könnte in Studierenden- bzw. Azubi-Wohnen umgewandelt werden. In den Lagen um den Bahnhof herum werde es in Zukunft einige Entwicklungsschwerpunkte geben. Sowohl sei dies im Rahmenplan Binnenhafen als auch im Rahmenplan Innenstadt dargelegt worden. Sicherlich gebe es dann auch für Studierenden- und Azubi-Wohnen eine Option. Allerdings entlang der stark befahrenen Bahntrasse müssten intensive Überprüfungen vorgenommen werden.

Ö 6.2 - 21-0655

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Weitere Potenziale für Azubiwohnen in Harburg

Die Ausführungen sind in der Drucksache 21-0235 hinterlegt.

Ö 6.3 - 21-0854

Antrag CDU betr. Wohnraum für Studenten der Technischen Universität Hamburg

Die Ausführungen der Verwaltung sind in der Drucksache 21-0235 hinterlegt.

Ö 7 - 21-1150.01

SEA - Haushaltsvoranschlag 2021/2022 - Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen gemäß § 41 Nr. 2 BezVG (Spezifikation der Rahmenzuweisungen)

Frau Ost informiert darüber, dass die Summe in der letzten Zeile für 2020 der Rahmenzuweisung fehlerhaft sei.

 

Ihre Frage, warum die Summen in 2021 und 2022 im Vergleich insbesondere zu 2019 so sehr viel höher seien erklärt die Verwaltung, dass sie diese Frage in der nächsten Sitzungg beantworten werde.

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegt nichts vor.

Ö 9

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.