21-1150.01

SEA - Haushaltsvoranschlag 2021/2022 - Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen gemäß § 41 Nr. 2 BezVG (Spezifikation der Rahmenzuweisungen)

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 27.04.2021 Hauptausschuss Ö 2.1

Sachverhalt

 

BEZIRKSAMT  HARBURG                                                                              08.01.2021

Die Bezirksamtsleiterin

 

 

 

Vorlage für die Bezirksversammlung

 

 

 

Nach § 37 BezVG werden in den Einzelplänen der zuständigen Fachbehörden Rahmenzuweisungen für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben veranschlagt, für die nach Entscheidung des Senats ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies sind Aufgaben, bei denen die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen können.

 

Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen auf die Bezirksämter verteilt (Schlüsselung). Die Beträge sind im Vorbericht des Haushaltsplan-Entwurfs dargestellt.

 

Die Bezirksversammlung entscheidet darüber, wie die Rahmenzuweisungen zu verwenden sind und kann eine Untergliederung des Budgets in verschiedene Maßnahmen vornehmen.

Die Budgetzuteilung auf die Maßnahmen ist in dem Fall verbindlich. Es wird der Beschluss folgender Bewirtschaftungsregelung empfohlen:

Eine Überschreitung der Budgetzuteilung ist bis zu 10 % des Planwertes zulässig – soweit die Mehrkosten innerhalb der Rahmenzuweisung gedeckt sind. Mehrbedarfe ab 10 % sind der Bezirksversammlung unter Angabe eines Deckungsangebotes innerhalb der Rahmenzuweisung und Begründung des Mehrbedarfes zur Entscheidung vorzulegen.

 

Bei der Maßnahmenaufteilung sollen unabhängig von der Vorläufigen Haushaltsführung bereits 100 % der voraussichtlichen Planwerte 2021/2022 aufgeteilt werden.

Bis zum Beschluss des Haushaltsplans durch die Bürgerschaft, darf die Verwaltung aber zunächst nur  75 % des Planwertes 2020 (bzw. des Planwertes 2021, wenn dieser geringer ist) verwenden.

 

Die Verwaltung legt hiermit einen Vorschlag zur Maßnahmenaufteilung vor, der sich an der Aufteilung der Rahmenzuweisungen 2019/2020 orientiert. Pro Zuweisung ist ein Blatt mit dem Verteilungsvorschlag für 2021/2022 inkl. der bisherigen Aufteilung der Rahmenzuweisung 2020 beigefügt.

 

Über die Vorlagen, die in Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses stehen (Anlagen 2-4), beschließt dieser abschließend anstelle der Bezirksversammlung. Sie sind hier nur zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

 

 

Es wird empfohlen, die Vorlagen direkt in die zuständigen Fachausschüsse zu überweisen.

 

 

 

Fredenhagen

 

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