Frau Dr. Veithen weist auf die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Hinblick auf die Corona-Pandemie hin. Sie bittet die Anwesenden die Räume unter Einhaltung der Abstandsregelungen zu betreten und zu verlassen. Während der Sitzung sollten die Sitzplätze nicht gewechselt werden. Sollte der Platz verlassen werden, wird gebeten den Mund- und Nasenschutz aufzusetzen. An den Plätzen selbst kann der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden.
Frau Dr. Veithen begrüßt Herrn Riehle vom Integrationsrat und macht ihn auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 24.06.2014, auf die §§ 5-7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 20.10.2012 sowie auf die §§ 203-205, 331-334 und 353b des Strafgesetzbuches aufmerksam. Sie bittet Herrn Riehle, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln. Frau Dr. Veithen verpflichtet Herrn Riehle hiermit zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
Der Initiator des Projektes führt sehr ausführlich die Idee aus, für die 321 Hamburger Schulen vorhandenen Wald zu nutzen, um den Schülern den Klimaschutz nahe zu bringen und ihn für wissenschaftliche Unterrichtszwecke einzusetzen. Damit könnten aus seiner Sicht Schüler bereits in sehr frühem Alter die Struktur und natürliche Entwicklung eines Waldes erforschen und für den Klimawandel sensibilisiert werden. In dem Zusammenhang sei auch die Idee gewachsen, dass sich Schüler zwischen der 5. und 13. Klasse in einem Zeitraum von 5 Jahren Wissen über den Wald aneignen, das dann an nachfolgende Generationen weitergegeben werden könnte. Dazu seien auch Videoaufnahmen denkbar, um Veränderungen in Fauna und Flora des Waldes erkennen und nachvollziehen zu können.
Dieses Schulwaldprojekt sollte aus seiner Sicht konkurrenzfrei, solidarisch und ohne Noten durchgeführt werden, um eine Veränderung der Gesellschaft herbeizuführen, die nicht gegeneinander sondern miteinander agiert.
Für den Start dieses Projektes sei für ihn vorstellbar, zunächst mit 10 bis 20 Schulen mit jeweils 10 bis 20 freiwilligen, interessierten Schülern zu beginnen, die jede Woche bereit seien einen gesamten Schultag für den Wald einzusetzen und in den Schulunterricht zu integrieren. Der Wald selbst solle dabei lediglich 1-2 mal monatlich aufgesucht werden. Er sehe dies auch als Öffentlichkeitsarbeit.
Abschließend weist er auf den § 2 des Hamburger Bildungsgesetzes hin, der besagt, dass Schulen dafür Sorge zu tragen haben, dass die Schüler Mitverantwortung für den Erhalt und Schutz der natürlichen Umwelt übernehmen. Insofern wäre es begrüßenswert, wenn Hamburger Schulen ihre Verantwortung gegenüber dem Bildungsgesetz übernehmen würden und einen Hektar Wald unter sämtlichen Gesichtspunkten von Schülern erforschen ließen. Organisatorisch wären drei Stellen für die Untersuchungen erforderlich.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Herr Marek befürwortet dieses Projekt grundsätzlich. Er hält es jedoch noch für sehr abstrakt und weist auf Initiativen hin, die bereits sehr konkret arbeiten würden. Z. B. Plan for Planet, die Schulen mit Forstverwaltung zusammenbrächten. In Harburg hätten bereits 2 Schulen gemeinsam mit dieser Initiative mehrere 100 Bäume angepflanzt und diese Bäume über Jahre begleitet. Weiterhin gebe es ein Projekt von TuTech sowie die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, die Übernachtungen und Waldspiele in Wäldern für Vorschul- und Schulkinder veranstalteten. In Harburg gebe es weiterhin eine Initiative, die in gleicher Richtung aktiv sei.
Er geht auf die Aussage zum Bildungsplan ein und weist darauf hin, dass sich auf Bildung nachhaltiger Entwicklung (BNE) konzentriert werde. Dies sei im gesamten Bildungsplan enthalten und erstrecke sich über sämtliche Strukturen und Fächer. Schulen seien daher voraussichtlich weiter als allgemein angenommen. Hamburg entwickele Bildung in allen Schulbereichen (Vorschule, Schule, berufsschulische und nichtschulische Bildung) in dem die BNE stärker verankert werden sollte.
Herr Marek erkundigt sich, ob Kontakt mit diesen Institutionen aufgenommen worden sei, um eine gemeinsame Initiative zu bilden, damit die gesamten Ideen zusammen vorangebracht werden. Dies halte er für sehr wichtig.
Der Initiator erklärt, er habe keinen Kontakt zu diesen Institutionen. Seine Erfahrung habe gezeigt, dass die genannten Angebote meist nur einmalig für die Kinder . Er wolle in den Schulalltag mit seinem Projekt eine Kontinuität hineinbringen, um die Schüler zu einer Selbstverständlichkeit mit der Natur zu verhelfen.
Herr Wehmeyer teilt mit, dass aufgrund der aktuellen angespannten Personalsituation im fachlich betroffenen Bereich des Managements des öffentlichen Raums eine Teilnahme eines fachlich zuständigen Vertreters der Verwaltung an der Ausschusssitzung leider nicht erfolgen könne. Daher sei von der Verwaltung zu dem Antrag schriftlich Stellung genommen worden. Er bekräftigt, dass die Kolleginnen und Kollegen versuchten, im Rahmen von Bepflanzungen auf öffentlichen Flächen, die gewünschten Aspekte zu berücksichtigen, voranzubringen sowie auch Neues zu testen.
Herr Marek bittet um Konkretisierung der Stellungnahme in dem durch die Verwaltung ergänzend mitgeteilt wird, wie sich die Weiterentwicklung der aufgezeigten Maßnahmen gestalten wird sowie um Vorstellung eines Gesamtkonzeptes.
Weiterhin wünscht er sich Informationen über den Bereich Verknüpfungen zwischen Maßnahmen sowie Ökonomie und kündigt an, ggf. zusätzlich eine Anfrage / einen Antrag zu formulieren:
Auf die Nachfrage zur Koordination zwischen Bezirk und Umweltbehörde zum Projekt mehr Flächen und Straßenbegleitgrün in Biotope umzuwandeln weist Frau Dr. Veithen auf eine Webpage hin, in der auch Harburger Projekte dargestellt seien. Anschließend schlägt sie vor, diesbezüglich einen Antrag einzubringen, in dem die BUKEA zur Berichterstattung eingeladen wird.
Anschließend erkundigt sich Frau Dr. Veithen, warum die Förderung für Landwirte zur Herstellung von Streublumenwiesen nicht vom Bezirksamt betreut würde. Sie bittet die Verwaltung – auch unter Berücksichtigung der zuvor von Herrn Marek benannten Fragen, folgende Fragen ergänzend zur vorliegenden Stellungnahme zu beantworten:
Die Verwaltung sichert zu, die Informationen zu Protokoll zu geben.
Die Beantwortung der Nachfragen sind der Niederschrift unter dem Tagesordnungspunkt 4 angefügt.
Nach Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion wird das Petitum des Antrages wie folgt geändert:
Herr Wehmeyer gibt einen Zwischenstand ab. Es sei vereinbart worden, vor der Berichterstattung im Ausschuss die Pilotierung des Bezirksamtes Altona abzuwarten. Es habe sich aber nach Nachfragen im Bezirksamt Altona herausgestellt, dass es dort diesbezüglich keine echte Pilotierung gegeben habe. In Abstimmung zwischen Stadtreinigung, Hamburg Port Authority (HPA) und dem BA Altona, Fachamt MR sei vor ca. 5 Jahren die Umsetzbarkeit entsprechender Maßnahmen im Hafenbereich geprüft und für einen kurzen Zeitraum versuchsweise auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt worden. Die Durchführung habe sich als sehr aufwendig herausgestellt und sei nur aufgrund der Bereitstellung erheblicher Ressourcen (Personal, Schilder, Geld) seitens der HPA möglich gewesen. Zudem hätten sich eine Reihe von Herausforderungen gezeigt. Diese Maßnahme sei daher nicht weiterverfolgt worden.
Heizpilze für Außengastronomie
Herr Wehmeyer berichtet, dass der Senat nach § 42 Abs. 2 BezVG den Bezirken die Weisung zu einer einheitlichen Umsetzung erteilt habe. Aufgrund Corona-bedingter Einbußen sei es Gastronomen in dem Referenzzeitraum vom 01.10.2020 bis einschließlich 02.05.2021 das Aufstellen und Betreiben von Heizpilzen auf öffentlichen Flächen zwecks Beheizung der gastronomischen Außenflächen gestattet. Voraussetzung sei, dass der Gastronomiebetrieb ein Sondernutzungsrecht für die Außengastronomie auf der öffentlichen Fläche habe.
Sollte der Gastronom in der genannten Zeit auf das Aufstellen von Heizpilzen verzichten, und dies bei Antragstellung für Sondernutzungen in 2022 entsprechend erklärten, sollen ihm die Sondernutzungsgebühren für zwei Monate erlassen werden.
Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Wehmeyer wie folgt:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Harburger Wochenmarkt
Herr Wehmeyer teilt mit, dass sich der Abriss des Gebäudes am Westrand des Marktes verzögere. Wegen der Abrissverzögerung würde sich ansonsten der Zeitraum für den Verbleib des Weihnachtsmarktes mit dem des Wochenmarktes überschneiden würde.
Der Bauträger habe versichert, dass im Vorwege des Abrisses Staubschutzwände aufgestellt würden und gewässert werde. Der Abrisslärm solle während der Marktzeiten möglichst gering gehalten werden.
Abhängig von der weiteren Entwicklung, könnten sich jedoch kurzfristig durchaus Änderungen ergeben.
Wochenmarktumfrage
Herr Wehmeyer kündigt den Bericht über das Ergebnis der Wochenmarktumfrage an, die mit Marktnutzern durchgeführt worden sei. Nachdem das Gespräch mit den Marktbeschickern erfolgt sei, werde die Berichterstattung im zuständigen Ausschuss für voraussichtlich Januar 2021 geplant.
Der Ausschuss nimmt von den Mitteilungen der Verwaltung Kenntnis.
Frau Dr. Veithen teilt dem Ausschuss mit, dass die Niederschrift aus der September-Sitzung in der nächsten Sitzung vorgelegt wird.