Antrag CDU betr. Baumfällmaßnahmen und Ersatzpflanzungen
Letzte Beratung: 27.10.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 36.1.4
Während im privaten Bereich sehr häufig durch rigorose Anwendung der Baumschutzverordnung sichergestellt wird, dass bei Genehmigung von Baumfällungen Ersatzpflanzungen vorgenommen werden und sofern dieses nicht sinnvoll erscheint, Ausgleichszahlungen zu leisten sind, wird im Bereich der öffentlichen Hand dieses anders gehandhabt. Seit vielen Jahren ist festzustellen, dass die Anzahl von gefällten Bäumen im Bereich von Straßen oder in Grün- und Freizeitanlagen deutlich höher ist, als die vorgenommenen Nachpflanzungen.
Wenn der Sinn und Zweck der Baumschutzverordnung Pflege, Erhalt und Wiederaufbau des Stadt- und Landschaftsbildes in Hamburg ist, so gilt dieser Grund in gleicher Weise auch für Bäume auf öffentlichem Grund.
Anderenfalls führt die derzeitige Situation nur dazu, dass der Grünerhalt im Wesentlichen auf privatem Grund erfolgt.
Die Bezirksversammlung beschließt:
1. Die Bezirksverwaltung möge zukünftig sicherstellen, dass auch im öffentlichen Grund im Bezirksamtsbereich für jeden gefällten Baum eine adäquate Nachpflanzung vorgenommen wird.
2. Die Bezirksverwaltung möge durch entsprechende Haushaltsanmeldungen sich weiterhin dafür einsetzen, dass für die entsprechenden Nachpflanzungen durch Senat und Bürgerschaft ausreichende Haushalte zur Verfügung gestellt werden.
Hamburg, am 03.09.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Lars Frommann
Michael Schaefer
Uwe Schneider
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