Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Artenvielfalt und Biodiversität im Stadtgrün fördern
Letzte Beratung: 20.10.2020 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4
Stadtgrün ist ein wichtiger Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und dient gleichzeitig der Verbesserung von Stadtklima und urbaner Lebensqualität. Auch kleine Flächen wie etwa begrünte Randstreifen, bepflanzte Verkehrsinseln, Böschungen, Baumscheiben und kleine Blühflächen sind wichtige Elemente des Grünraumes und können sich zu Lebensräumen für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren entwickeln, wenn sie denn entsprechend gestaltet werden.
Die Förderung von Biodiversität und Artenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb sollten öffentliche Flächen im Bezirk als positives Vorbild hervorgehoben und Grünflächen als Lebensraum für Tier und Pflanzen geschützt und entwickelt und insbesondere auch der Erweiterung der Wildnis Raum gegeben werden. Dieses kann auch bestehende Parkanlagen ökologisch aufwerten.
Eine einfache Möglichkeit ist das Anlegen von Wildblumenflächen, die auch bedrohten Insektenarten wie Bienen und Schmetterlingen einen Lebensraum bieten. Solche Flächen erhöhen auch das Nahrungsangebot für Vögel und Kleintiere, sie weisen insgesamt eine hohe Artenvielfalt auf.
Zudem tragen ökologisch gestaltete Grün- und Blühflächen zum Klimaschutz bei. Sie haben eine erheblich größere Oberfläche als kurz geschorene Rasenflächen, entziehen der Atmosphäre deswegen mehr CO₂ und gehören dementsprechend zu den so sehr erwünschten CO₂-Senkern im urbanen Raum.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksverwaltung beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten und Machbarkeiten zur Förderung und Gestaltung öffentlicher Grünflächen zur Stärkung von Artenschutz und Biodiversität im Bezirk vorzustellen.
Hierbei ist konkret zu klären,
wo auf speziellen Flächen wie Deichen ohne Schutzfunktion, Friedhofsanlagen, Dächern öffentlicher Gebäude und öffentlichen Brach- und Rasenflächen Blühinseln oder -streifen geschaffen werden können,
ob es Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung von Landwirten zur Anlegung von Streublumenwiesen auf temporär brach liegenden landwirtschaftlichen Flächen gibt,
wo in unseren Parkanlagen Bereiche besonders zur Entwicklung von Artenschutz und Biodiversität entwickelt werden können,
ob Flächen im Bezirk entsiegelt und modellhaft als Lebensräume für Tiere und Pflanzen entwickelt werden können,
in welchem Maße derartige Vorhaben zur Stärkung von Artenvielfalt und Biodiversität u.a. aus den „Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe“ oder aus dem Sondervermögen „Naturcent“ finanziert werden können.
Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
8. Oktober 2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 21-0243) wie folgt Stellung:
Die Förderung der Artenvielfalt und Biodiversität innerhalb der öffentlichen Grünflächen wird in den betroffenen Abteilungen des Fachamtes MR beständig beachtet und angestrebt. Zur ökologischen Aufwertung eignet sich jedoch nicht jeder Bereich in einer öffentlichen Grünanlage. Abhängig von Standortverhältnissen und vorhandenen Nutzungsansprüchen sind geeignete Flächen auszuwählen.
Derzeit werden die Grünanlagen des Bezirksamtes Harburg von der Abteilung Stadtgrün des Fachamtes MR unter naturschutzfachlichen Aspekten bewertet und geeignete Standorte zur ökologischen Aufwertung ermittelt. Bei den möglichen Aufwertungsmaßnahmen werden auch Blühinseln oder – Streifen in Erwägung gezogen. Weiterhin werden mit dem Projekt „Natürlich Hamburg“ flächenbezogene ökologische Aufwertungsmaßnahmen für ausgewählte Grünanlagen konzipiert.
Folgende Maßnahmen zur Entwicklung des Artenschutzes und der Biodiversität wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung:
Weitere Maßnahmen sind in der Planung:
Die versiegelten Flächen im Zuständigkeitsbereich des Fachamtes MR dienen als Wegeverbindungen oder sind Freizeitflächen mit bestimmten Funktionen. Bei Neuplanungen wird stets bedacht, unnötige Versiegelungen zu erkennen und ggf. zu entsiegeln, auch wenn dies teilweise nur Kleinstflächen betrifft. Die entsiegelten Flächen werden dann als Grünfläche entwickelt und stellen wieder einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen dar. Eine modellhafte Entwicklung als Lebensraum für spezielle Artengruppen der Tier- und Pflanzenwelt ist abhängig von den Standortbedingungen der zu entsiegelnden Fläche.
Bei der Neugestaltung des Rehrstieg-Vorplatzes ergibt sich beispielsweise eine Entsiegelung von etwa 60 qm. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase. Nach der Entsiegelung wird die Fläche als Pflanzfläche hergestellt und mit Rosen, Stauden sowie Gräsern bepflanzt.
Vorhaben zur Stärkung der Artenvielfalt und Biodiversität sind mit einem erhöhten Pflegeaufwand und dem daraus resultierenden erhöhten Mittel- und Personalbedarf verbunden. Deshalb ist die Finanzierung aus den zu eng bemessenden Unterhaltungsmitteln nicht möglich.
Mit Hilfe des Naturcents können Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Grünanlagen nach einem positiven Antragsverfahren bei der BUKEA finanziert werden. Das Bezirksamt Harburg hat 2018 über den Naturcent z. B die Anlage von Uferstaudenfluren am Lohmühlenteich umsetzen können. Dieses trug zur Steigerung der Biodiversität in dieser Grünanlage bei.
Weiterhin wurden im Rahmen des Projektes „Natürlich Hamburg“ Mittel für die Erarbeitung von Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt und des Naturerlebens in definierten Grünanlagen zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel für die Umsetzungsphase dieser Maßnahmen werden durch die BUKEA beim Bundesamt für Naturschutz beantragt. Das gesamte Projekt wird von der BUKEA in den Bezirken umgesetzt.
Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung von Landwirten bei der Anlegung von Streublumenwiesen werden nicht vom Bezirksamt betreut.
Fredenhagen
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