21-0243

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Artenvielfalt und Biodiversität im Stadtgrün fördern

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.10.2019
Sachverhalt

Stadtgrün ist ein wichtiger Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und dient gleichzeitig der Verbesserung von Stadtklima und urbaner Lebensqualität. Auch kleine Flächen wie etwa begrünte Randstreifen, bepflanzte Verkehrsinseln, Böschungen,  Baumscheiben und kleine Blühflächen sind wichtige Elemente des Grünraumes und können sich zu Lebensräumen für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren entwickeln, wenn sie denn entsprechend gestaltet werden.

Die Förderung von Biodiversität und Artenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb sollten öffentliche Flächen im Bezirk als positives Vorbild hervorgehoben und Grünflächen als Lebensraum für Tier und Pflanzen geschützt und entwickelt und insbesondere auch der Erweiterung der Wildnis Raum gegeben werden. Dieses kann auch bestehende Parkanlagen ökologisch aufwerten.

Eine einfache Möglichkeit  ist das Anlegen von Wildblumenflächen, die auch bedrohten Insektenarten wie Bienen und Schmetterlingen einen Lebensraum bieten. Solche Flächen erhöhen auch das Nahrungsangebot für Vögel und Kleintiere, sie weisen insgesamt eine hohe Artenvielfalt auf.

Zudem tragen ökologisch gestaltete Grün- und Blühflächen zum Klimaschutz bei. Sie haben eine erheblich größere Oberfläche als kurz geschorene Rasenflächen, entziehen der Atmosphäre deswegen mehr CO und gehören dementsprechend zu den so sehr erwünschten CO-Senkern im urbanen Raum.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksverwaltung beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten  und Machbarkeiten zur  Förderung und Gestaltung  öffentlicher Grünflächen zur Stärkung von  Artenschutz und Biodiversität im Bezirk vorzustellen.

Hierbei ist konkret zu klären,

         wo auf speziellen Flächen wie Deichen ohne Schutzfunktion, Friedhofsanlagen, Dächern öffentlicher Gebäude und  öffentlichen Brach- und Rasenflächen Blühinseln oder -streifen geschaffen werden  können,

         ob  es   Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung von Landwirten zur Anlegung von Streublumenwiesen auf temporär brach liegenden landwirtschaftlichen Flächen gibt,

         wo in unseren Parkanlagen Bereiche besonders zur Entwicklung von Artenschutz und Biodiversität  entwickelt werden können,

         ob Flächen im Bezirk entsiegelt  und modellhaft als Lebensräume für Tiere und Pflanzen entwickelt werden können,

         in welchem Maße derartige Vorhaben zur Stärkung von Artenvielfalt und Biodiversität u.a. aus den „Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe“ oder  aus dem Sondervermögen „Naturcent“ finanziert werden können.

Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.