Die Referenten vom Jobcenter sowie der Jugendberufsagentur (Des Weiteren: JBA) stellen mithilfe einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) zunächst die Arbeit der JBA vor, welche neben den zentralen Standorten in den Bezirken bereits in den Schulen ab der 8. Klasse mit Berufsorientierungsteams tätig sei Im Fokus stünde die Beratung und Unterstützung von Jugendlichen bis 25 Jahren.
In Bezug auf den Antrag führen die Referenten aus, dass die Homepage der Jugendberufsagentur dahingehend neu programmiert werde, dass künftig Kunden bei Terminbuchungen bei fehlenden freien Terminen auch darauf hingewiesen würden, wie man die JBA auch ohne Termin erreichen könne. Des Weiteren solle ein neues Terminmanagement eine individuellere bessere Handhabung für die MitarbeiterInnen der JBA ermöglichen.
Bei einem Beratungsgespräch sei eine vorherige Terminbuchung sehr zu empfehlen, da die entsprechenden MitarbeiterInnen wegen Außeneinsätzen in den Schulen auch nicht immer vor Ort seien. Die Referenten verweisen auf die Hotline, der Ausfüllung des Online-Kontaktformulars auf der Homepage der JAB oder den Kontakt über die Schule: Hierfür sei auch im Gegensatz zur Einreichung für Anträge auf finanzielle Leistungen keine Anmeldung oder Zertifizierung des E-Mail-Postfachs notwendig. Bei einer direkten Kontaktaufnahme der Jugendlichen mit den Beratern sei die interne Erwartung, dass die Jugendlichen innerhalb von 5 Werktagen einen Termin bekommen könnten.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss wird berichtet, dass die JBA derzeit monatlich 500 Beratungsgespräche mit Kindern und Jugendlichen aus Harburg führe; im vergangenen Jahr seien es bei hamburgweit 40.000 Beratungsgespräche 4.000 in Harburg gewesen.
Der Referent des DRK stellt mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) zunächst die Wohnunterkunft „Am Schwarzenbergplatz“ vor, die am 03.04.2023 eröffnet wurde. Betreiber der Einrichtung sei der DRK Kreisverband HH-Harburg. Ursprünglich war geplant, die Einrichtung mehrheitlich mit Ukrainer*innen* zu belegen. Aufgrund der hamburgweit angespannten Unterbringungslage ist die Einrichtung inzwischen mehrheitlich mit Flüchtlingen, die nicht aus der Ukraine kommen, belegt. Derzeit (Stand Oktober 2023) gäbe es in der Einrichtung 174 Kinder sowie 308 Erwachsene. Die größte Bewohnergruppen kämen aus Afghanistan, Ghana und der Ukraine.
Der Referent skizziert die vorhandenen Angebote wie
Hinsichtlich des Antrags berichtet der Referent, dass aufgrund der derzeit angespannten Ärzteversorgung in Harburg viele Bewohner Schwierigkeiten hätten, einen
Termin bei einem Haus- / Kinderarzt zu bekommen; gleiches gelte für Therapieangebote für traumatisierte Flüchtlinge.
Hinzu komme das Problem, dass einige BewohnerInnen derzeit keine Krankenversicherung hätten, da diese sich im Wechsel von Amt für Migration zum Jobcenter befänden – und damit vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II. 4 Wochen seien die Betroffenen im Asylbewerberleistungsgesetz noch über die AOK Bremen/Bremerhaven nachversichert, der Wechselprozess dauere in der Regel deutlich länger. Da das AK Harburg und das Krankenhaus Mariahilf in fußläufiger Nähe sein, könnten die Bewohner die dortige medizinische Versorgung bei Bedarf nutzen. Für absolute Notfälle habe der Träger über Spendenmittel einen Notfallfonds, auf den er zurückgreifen könnte: Die basismedizinische Versorgung sei aber vor Ort durch die Besuche eines mobilen Ärzteteams gegeben.
Der Referent schloss mit dem Eindruck, dass die Bewohner der Einrichtung trotz der dargestellten Schwierigkeiten grundsätzlich mit der Gesundheitsversorgung zufrieden seien und es auch derzeit keine gesundheitlichen Notfälle gebe.
Der Ausschuss bedankt sich beim Referenten für seine Ausführungen und beim DRK für deren Arbeit in dieser Unterkunft.
Die Referentin vom Träger Margarethenhort stellt mit einer Präsentation (siehe Anhang zur Niederschrift) zunächst die Einrichtung als freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und Träger im Leistungsbereich der Eingliederungshilfe (SGB IX) in Hamburg selbst vor. Die aktuellen Angebote umfassen Schulkooperationen, Sozialraumangebote, Offene Kinder- und Jugendarbeit, ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, Eltern-Kind-Wohnformen sowie Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Anschließend wurde das Projekt „Windlichtgruppen“ vorgestellt, wobei das DRK derzeit jeweils eine im Harburger Kerngebiet und im Süderelberaum betreibt. Es handele sich um ein offenes Gesprächs- und Beratungsangebot, das sich an Kinder von psychisch belasteten Eltern richtet. Die Gruppengröße bestehe aus bis zu 8 Kindern; die Gruppe wird von zwei SozialpädagogInnen mit Erfahrung in der Arbeit mit psychisch belasteten Menschen und Zusatzqualifikationen z.B.in Traumapädagogik geleitet. Für eine Teilnahme sei neben dem Wunsch des Kindes die Zustimmung der Eltern notwendig. Gruppen wie Windlicht bzw. ähnliche Konzepte gäbe es auch in anderen Bezirken und von anderen Trägern der Jugendhilfe. Eine Übersicht findet sich auf der sogenannten Aufklaren-Website, siehe https://www.aufklaren-hamburg.de/
Die Referentin führt ergänzend aus, dass der Träger für dies Angebot einen Taxiservice anbietet: Dieser richtet sich an diejenigen Kinder, wo die psychisch belasteten oder erkrankten Eltern sich finanziell oder psychisch nicht in der Lage sehen, das Kind zu den Sitzungen zu bringen oder Fahrgeld für den ÖPNV zur Verfügung zu stellen.
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss teilt die Referentin mit, dass die „Verweildauer“ sehr unterschiedlich sei – und zwar von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Viele Jugendliche müssen das Angebot mit Besuch der weiterführenden Schule verlassen, weil diese aufgrund des Ganztagsunterrichts und dem Mehr an Hausaufgaben dann keine Zeit für die Wahrnehmung des Betreuungsangebote hätten.
Die Referentin führt auf Nachfrage aus, dass es für diese Arbeit keine formale Evaluation gäbe, da sich die psychische Gesundung des Kindes schwer „messen“ lasse sowie ein späterer schulischer oder beruflicher Erfolg sich nicht monokausal auf dieses Angebot zurückführen lasse.
Die Vorlage soll in den Fraktionen weiter beraten werden.
Der Ausschuss vergewissert sich zum gemeinsamen Verständnis, dass folgende Punkte umgesetzt werden sollen:
Die im interfraktionellen Antrag (siehe Drucksache 21-3134) veranschlagten Kosten von 31.991,69 Euro werden zum großen Teil nicht in Anspruch genommen, da hierfür finanzielle Mittel in Höhe von 24.000 Euro von der BWFGB akquiriert werden konnten, was im SIGI am 11.09. von der Verwaltung unter "Mitteilungen" mündlich berichtet wurde.
Im besagten SIGI gab es den Vorschlag der Verwaltung, von den o.g. 24.000 Euro 3.500 € für die Erstellung einer neuen Homepage für den Harburger Integrationsrat und für die Kampagne zur Wahl zu verwenden. Zudem sollten weitere Mittel in Höhe von 3.000 € in die Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit fließen, um die Reichweite der Kampagne zur Wahl zum Integrationsbeirat zu erhöhen. Die verbleibenden Restmittel fast 11.500 Euro würden wieder für den Quartiersfonds freigegeben.
In der letzten Sitzung des SIGI werden diese Vorhaben grundsätzlich positiv beschieden; ein formeller Beschluss für die Bezirksversammlung soll auf diesem Wege eingebracht werden.
Die Referentin vom HIR führt folgendes aus:
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Es liegt nichts vor.