Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt die Vorsitzende Herrn Amrhein und Frau Rastagar als neue Mitglieder des Ausschusses.
Herr Amrhein (Forum Harburg) sowie Frau Rastagar (FDP) werden als stimmberechtigte Mitglieder von der Vorsitzenden wie folgt verpflichtet: „Ich mache Sie auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 27.06.2023, auf die §§ 5 - 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 26.05.2021 sowie auf die §§ 203 - 205, 331 - 334 und 353 b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bitte Sie, sich mit dem Inhalt der genannten Paragrafen vertraut zu machen und danach zu handeln. Ich verpflichte Sie zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit."
Die Vorsitzende berichtet von der Absage der Sozialbehörde zu diesem Tagesordnungspunkt. Diese habe vorab informiert, dass die Behörde zum Zeitpunkt der Zusage im April 2026 davon ausging, dass sie über die Arbeit des Hebammenzentrums berichten solle. Da nun das Hebammenzentrum selbst an der Sitzung teilnehme und seine Arbeit vorstelle, sehe die Sozialbehörde nicht, welche zusätzlichen Informationen sie dem Ausschuss berichten könne; auch die erbetene regelmäßige Berichterstattung könne vom Hebammenzentrum geleistet werden. Der Ausschuss nimmt hiervon Kenntnis.
Das Thema verbleibt im Ausschuss, da im Antrag eine regelmäßige Berichterstattung festgelegt wurde.
Das Hebammenzentrum stellt seine Arbeit mithilfe einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) vor. Es handele sich dabei um eine Unterstützungsstruktur für die dort selbständig tätigen Hebammen, die diese administrativ dabei unterstütze, folgende Leistungen anzubieten:
Es wird klargestellt, dass in den Räumlichkeiten keine Geburten stattfinden. Auf Nachfrage wird dargelegt, dass dieses Zentrum für Hebammen die Chance einer Entlastung biete, wie etwa die Vertretung in Krankheitsfällen sowie im Urlaub.
Die Immobilie am Sand 35 sei am 29.04.2026 übernommen worden, das erste Soft Opening war am Welthebammentag am 05.05.2026 sowie die offizielle Eröffnung mit der Sozialsenatorin am 21.05.2026. Einige Ausschussmitglieder waren bei der Eröffnungsfeier dabei und lobten die gelungene Einrichtung.
In Bezug auf die Inanspruchnahme berichten die Auskunftspersonen, dass zur Eröffnung bereits 50 Familien durch das Hebammenzentrum betreut werden und der erste Rückbildungskurs bereits ausgebucht sei. Auf Nachfrage zu den 17 „abgewiesenen“ Frauen führen die Referentinnen aus, dass grundsätzlich Frauen aus ganz Harburg die Angebote des Hebammenzentrums vor Ort in Anspruch nehmen könnten. Man würde jedoch keine aufsuchende Arbeit in weiter entfernten Stadtteilen machen und sei in der Anfangsphase auf das Harburger Kerngebiet konzentriert, plane aber auch perspektivisch Angebote im Süderelberaum. Aus dem Ausschuss heraus wird dafür geworben, auch im Süderelberaum zumindest temporär präsent zu sein, da in den großen Neubaugebieten ein entsprechender Bedarf vorhanden sei.
Auf Nachfrage von den Ausschussmitgliedern wird betont, dass das Hebammenzentrum sich nicht als Konkurrent zu anderen Zusammenschlüssen wie den Elbhebammen sehe, man suche mit den Elbhebammen bewusst die Zusammenarbeit, um ein umfassendes Angebot für Interessierte zu haben. Auch seien die Hebammen nicht bei dem Hebammenzentrum angestellt, sondern nutzen als Selbständige die Infrastruktur.
Anlagen
Präsentation zur Vorstellung des Hebammenzentrums Harburg im SIGI am 15.06.2026 (723 KB)
Die Auskunftspersonen von KISS Hamburg (KISS steht für Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen und gehört zum „Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.“) definieren in einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) zunächst diese Selbsthilfegruppen als selbstbestimmte Gruppen mit eigenständiger Organisation ohne professionelle Leitung. Hamburgweit seien ca. 1.000 Selbsthilfegruppen bekannt, wobei die meisten von diesen überbezirklich arbeiten, und digital agierende Selbsthilfegruppen meist nicht bezirklich verortbar seien.
In Harburg wisse man von gut 65 entsprechenden Vor-Ort-Gruppen. 60% der Gruppen im Bezirk Harburg treffen sich zum Thema Sucht und psychische Störungen.Weitere bekannte Selbsthilfegruppen gäbe es u.a. zu den Themen Krebs, Long Covid, Rheuma, Demenz sowie für pflegende Angehörige. Derzeit träfen sich 16 Gruppen regelmäßig im Gruppenraum der Kontaktstelle Harburg.
KISS unterstütze die Gruppen beim Aufbau und der Bewerbung, man moderiere bei Wunsch die ersten Gruppen und stelle entsprechendes Knowhow für den Aufbau zur Verfügung, auch eine Gründungsberatung werde angeboten. KISS werde zu gut 60% über Zuwendungen von der Sozialbehörde finanziert und zu knapp 40% von den Krankenkassen. Die Gruppen hätten durchschnittlich 10 TeilnehmerInnen. Man beobachte, dass trotz eines Generationswechsels die Anzahl der TeilnehmerInnen in den Selbsthilfegruppen konstant bleibe.
Als Wunsch an die Politik äußerten die Auskunftspersonen die Bitte, dass diese sich im Rahmen der Haushaltsberatungen für eine stabile Finanzierung der Arbeit von KISS einsetzen möge. Man habe bereits in den vergangenen Jahren eine finanzielle Konsolidierung erfahren, die man vorwiegend als Einsparung bei den Sachkosten erbracht habe. So seien bezirkliche Kontaktstellen weggefallen; man habe bislang vor, die Kontaktstelle in Harburg aufrechterhalten. Man beschäftige derzeit ca. 16 Personen mit 10 VZÄ; seit 2026 habe man eine Vollzeitstelle zum Aus- und Aufbau der pflegebezogenen Selbsthilfe zur Verfügung gestellt bekommen und verspreche sich davon, viele Betroffene ansprechen zu können.
Der Ausschuss erklärt den Antrag für erledigt.
Anlagen
Präsentation zum Thema Selbsthilfegruppen von KISS Hamburg im SIGI am 15.06.2026 (343 KB)
Die Verwaltung führt mit einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift) in die Bedarfsplanung ein. Es wird festgehalten, dass die Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit die Bezirke dazu verpflichte, alle drei Jahre den vorhandenen Bedarf zu ermitteln – und zwar dahingehend, wo ältere Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf leben und wo es eine Diskrepanz zwischen Bedarf und Angebot gebe. Dabei werden qualitative und quantitative Verfahren der empirischen Sozialforschung genutzt. Jenseits der Darstellung der einzelnen Methoden wird von der Verwaltung die Notwendigkeit der jeweiligen Kontextualisierung betont. Dies bedeute beispielsweise, dass in den Quartieren auch SeniorInnen erfasst werden, die in einem Pflegeheim leben und beispielsweise aus körperlichen Gründen keinen offenen Seniorentreff besuchen könnten.
Mit Karten wird dargelegt, inwieweit beispielsweise die Einrichtungen De Stuuv, das BGZ Süderelbe, der Stadtteiltreff Neuwiedenthal oder der Kulturpalast Harburg räumlich den Bedarfsschwerpunkten entsprechen. Es wird ausgeführt, dass man sich zu Beginn des Prozesses der Bedarfsplanung befinde.
Aus dem Ausschuss wird kritisch eingewandt, dass die bezirkliche Seniorenarbeit für Menschen ab 60 Jahren gedacht sei, während die vorgelegten Daten auf Bevölkerungsanteile ab 65 Jahre rekurrieren. Die Verwaltung bejaht diese Differenz, man könne sich jedoch nur auf vorhandene Daten des Statistikamtes Nord beziehen, welche SeniorInnen als Menschen ab 65 Jahren abbilden. In Bezug auf die Einrichtungen hält die Verwaltung auf Nachfrage fest, dass sie in der Bedarfsanalyse nicht alle möglichen Begegnungsorte und Treffpunkte darstellen könne, da diese bei nicht-geförderten Trägern oder im privaten Rahmen nicht bekannt seien.
Der Ausschuss bedankt sich für den Einblick in diesen Bereich der bezirklichen Arbeit.
Anlagen
Präsentation zur Planung der Seniorinnenarbeit im SIGI am 15.06.2026 (1199 KB)
Der Ausschuss erklärt den Antrag mit der vorliegenden Stellungnahme für erledigt.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Die Verwaltung veranschaulicht mit einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift), dass der Gesundheitsbericht sich vorwiegend auf die ärztliche Versorgung, u.a. unter Berücksichtigung der sozialen Lage konzentriere. Sie erläutert die Schwerpunkte der bezirklichen Gesundheitsversorgung, erinnert an bereits durchgeführte Veranstaltungen des Bezirks und verweist auf die genutzten Daten des Statistischen Landesamt Nord sowie die dort hinterlegten Links. Im Bericht werde auf deutschlandweite oder Hamburger Daten verwiesen, wenn kleinräumigere Daten zu bestimmten Themenbereichen nicht vorliegen
Der Ausschuss erklärt den Antrag für erleidgit.
Anlagen
Präsentation zum Thema Gesundheitsbericht im SIGI am 15.06.2026 (704 KB)
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Im Ausschuss wird ein Unbehagen verbalisiert, den vorhandenen Antrag für erledigt erklären zu können, ohne dass die Antragsteller zugegen seien. Formal sei dies allerdings möglich.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss mimmt von der Drucksache Kenntnis.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass die Verwaltung bei einer der kommenden Sitzungen vorstellen solle, welche grundsätzlichen Informationen zu diesem Thema dem Bezirksamt vorliegen. Die Verwaltung informiert, dass die Zuständigkeiten verteilt seien: Der Hautpilz selber sei nicht nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Ein Ausschussmitglied kündigt an, das Thema in die SIKO mitzunehmen.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss und wird bei der kommenden Sitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Verwaltung berichtet, dass die in der Drs. besagte Person seit August 2025 unentschuldigt nicht an den Sitzungen des HIR teilgenommen habe. Wiederholte Kontaktaufnahmen per E-Mail und Telefon durch Mitglieder des HIR sowie durch das Bezirksamt blieben erfolglos. Das Verfahren der Abberufung finde zum ersten Mal statt. Vor diesem Hintergrund bittet der Integrationsrat um deren Abberufung, um den Sitz anderweitig vergeben zu können.
Der Ausschuss folgt der Empfehlung des Harburger Integrationsrates und beschließt die Abberufung als Vertreterin des Harburger Integrationsrates einstimmig.
Der Integrationsrat berichtet, dass man den Wunsch des Ausschusses nach einer persönlichen Vorstellung von künftigen Kandidierenden im Ausschuss intern erörtert habe und dies den entsprechenden Interessenten künftig empfehlen werde.
Die Auskunftsperson berichtet über den Beschluss der Bezirksversammlung zur Durchführung einer Sondersitzung des SIGI zur Behandlung der Harburger Erklärung. Man werde diese nach Möglichkeit aufsuchen, um auf die vorhandenen Probleme aufmerksam zu machen.
In Bezug auf den Besuch der Erstaufnahmen der öffentlichen Unterkunft regt der Integrationsrat die Einrichtung einer örtlichen Suchtberatungsstelle an. Hintergrund sei, dass die Flüchtlinge im Vergleich zur Verfügbarkeit in ihrem jeweiligen Heimatland in Deutschland schneller und einfacher an Suchtmittel kämen und es somit auch zu mehr unerwünschtem Konsum führe.
Die Auskunftsperson berichtet, dass sie im Rahmen ihrer Sprechstunden auf Fälle angesprochen worden seien, bei denen ehemalige Flüchtlinge, die in Einrichtungen von Fördern & Wohnen gelebt hätten, nach 1 ½ Jahren Nachforderungen zur Rückzahlung der Miete erhalten würden. Das Jobcenter würde Forderungen nicht übernehmen, die älter als 18 Monate seien.
Der Integrationsrat schlägt daher vor, das Jobcenter sowie Fördern & Wohnen in die kommende Sitzung des SIGI einzuladen, um dazu zu berichten. Die Fraktionen sind hierzu grundsätzlich bereit, bitten jedoch um grundlegende Informationen zum Sachverhalt. Die Verwaltung erklärt sich bereit, hierzu gemeinsam mit dem Integrationsrat Kontakt mit dem Jobcenter aufzunehmen, um den Sachverhalt aufzuklären.
Kürzung der SIN-Mittel
Die Verwaltung informiert, dass das Bezirksamt Harburg von der Sozialbehörde für das Jahr 2026 SIN-Mittel (SIN = Sozialräumliche Integrationsnetzwerke) in Höhe von ca. 640.000 Euro erhalte. In dieser Summe sind Mittel zur Bewältigung von Mehrbedarfen enthalten, die sich aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergeben haben (ca. 260.000 Euro).
Diese Mehrbedarfs-Mittel werden ab 2027 voraussichtlich entfallen.
Mit diesen Mehrbedarfen werden 2026 folgende Projekte gefördert, die nach bisherigem Stand voraussichtlich entfallen müssten:
Träger - Projekttitel |
Bewilligt 2026 |
Kami e.V. - Mehrsprachige Sozialberatung |
79.457,10 € |
Johanniter Unfall-Hilfe - Lernzimmer |
44.640,00 € |
DRK e.V. - Aufsuchende Männer- und Väterarbeit und Kreative Pause |
14.597,68 € |
Ponton3 - Rap AG und Frauenfrühstück |
36.000,00 € |
Initiative Twisselmann - Sportangebot(e) |
39.992,00 € |
Es sei zu vermuten, dass die Projektträger für 2027 ggf. Anträge auf Gestaltungsmittel der BV stellen werden.
Die Ausschussmitglieder bitten darum, diese Zahlen baldestmöglich schriftlich zu erhalten.
Nachtrag der Verwaltung: Die erbetenen Daten wurden den Ausschussmitgliedern am 16.06.2026 per E-Mail übersandt.
Aktualisierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes
Die Verwaltung informiert, dass die Sozialbehörde einen Zeitplan zur Evaluation und ggf. Anpassung des Seniorenmitwirkungsgesetz vorgelegt habe.
Dieser sieht wie folgt aus:
HJ 2027: Die Sozialbehörde führt Gespräche mit Landesseniorenbeirat, Bezirksämtern und Interessensgruppen über mögliche Anpassungsbedarfe.
Davor Einbindung der BV, Bezirksseniorenbeirat und Seniorendelegiertenversammlung durch das Bezirksamt, voraussichtlich im Rahmen der bezirklichen AG Senior:innenarbeit.
2. HJ 2027: Erstellung Gesetzentwurf durch Sozialbehörde.
1. HJ 2028: Abstimmung Gesetzentwurf (auch mit Bezirken).
2. HJ 2028: Gesetzgebungsverfahren (Hamburgische Bürgerschaft)
Inkrafttreten: 1.1.2029
Vorbereitungstreffen zur Inklusionskonferenz
Die Verwaltung informiert, dass sich am 18.06.2026 im Harburger Rathaus eine Vorbereitungsgruppe treffen wird, um das weitere Vorgehen und das Konzept zur Durchführung der Inklusionskonferenz zu besprechen.
Es liegt nichts vor.