Antrag CDU betr. Prävention von Hautpilzinfektionen mit Trychophyton tonsurans
Bei Trychophyton tonsurans (auch „Mattenpilz“oder „Ringerpilz“ genannt) handelt es sich um einen weltweit verbreiteten Fadenpilz, der vorwiegend die behaarte Kopfhaut, Haut, Nägel und Haare befällt und als hoch ansteckend gilt.
Die Infektionen äußern sich durch schuppende, teils auch eitrige Hautstellen und können bei verspäteter Behandlung zu dauerhaftem Haarverlust führen.
Während es sich bei T. tonsurans lange um einen selten diagnostizierten Dermatophyten handelte, wird innerhalb der letzten Jahre ein deutlicher Anstieg der Erkrankungsfälle beobachtet („emerging pathogen“).
Dieser betrifft insbesondere männliche Jugendliche und junge Männer im Alter von 15 bis 20 Jahren. Als ein wesentlicher Übertragungsweg konnten Haar- und Bartrasuren in Barbershops ausgemacht werden, bei denen durch Mikrotraumata in der Haut Eintrittspforten für den Pilz entstehen, welcher in Rasiergeräten, mangelhaft desinfizierten Scheren und Rasierklingen und auf Ablageflächen der Geräte nachgewiesen werden konnte.
Eine Meldepflicht für T. tonsurans besteht nicht. Während Schätzungen auf dem Boden von Laboruntersuchungen bundesweit von einem etwa fünffachen Anstieg der Fälle im Vergleich zu den Vorjahren ausgehen, dürfte die tatsächliche Zahl der Infektionen noch deutlich höher sein.
Als Hauptstrategie für eine sichere Inaktivierung von T. tonsurans gilt ein konsequentes Hygienemanagement, welches eine ausreichende Kenntnis sowie die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen (u.a. sachgerechte Reinigung/Desinfektion von Rasierern, Scheren/sonstigen Instrumenten; Einweg-Klingen; Flächendesinfektion mit fungizidem Desinfektionsmittel) erfordert.
Neben anlassbezogenen Hygienekontrollen können präventive Maßnahmen (Aufklärung, Fortbildung) dazu beitragen, die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern und langwierige Behandlungen sowie Komplikationen zu vermeiden.
Dieses ist auch für den Bezirk Harburg relevant, wo es unter den rund 70 Friseurbetrieben zahlreiche Barbershops gibt.
Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) über den aktuellen Kenntnisstand zum möglichen bisherigen Vorkommen von T. tonsurans-Infektionen in Harburg und zu diesbezüglich erfolgten Hygienekontrollen zu berichten.
Darüber hinaus möge im Sinne einer frühzeitigen Präventionsstrategie im Bezirk Harburg
1) eine verstärkte Aufklärung der Betreiber von Barbershops über das Risiko von T. tonsurans-Infektionen und die diesbezüglich zwingend erforderlichen Hygienemaßnahmen vorgenommen werden
sowie
2) die Bevölkerung - vornehmlich Jugendliche und junge Männer, vor allem über die in dieser Altersgruppe genutzten Social-Media-Kanäle - für die Thematik sensibilisiert und über die Krankheitssymptome sowie die Notwendigkeit frühzeitiger Behandlung informiert werden.
Über die getroffenen Maßnahmen möge im SIGI berichtet werden.
Hamburg, am 06.02.2026
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