Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE-, SPD-, CDU- und DIE LINKE Fraktion betr. Finanzierung eines bezirklichen Förderprogramms für Beetpatenschaften auf öffentlichen Flächen für die Jahre 2023 und 2024
Letzte Beratung: 06.11.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 3.2
Auf Grund des Antrags Drs-Nr. 21-1651 - Gemeinsamer Antrag der Grüne und SPD-Fraktion betr. Mehr Grün in Harburg- Förderung ökologischer Grünpatenschaften hat die Verwaltung ein Konzept für eine systematische Fördermöglichkeit für Beetpatenschaften im Bezirk Harburg entwickelt und dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur Sitzung am 18.09.22 vorgestellt. Das Konzept hat die Zustimmung des Ausschusses gefunden. Eine Umsetzung des Konzepts ist der Verwaltung ab dem Jahr 2023 möglich.
Um das Förderprogramm entsprechend ab 2023 umsetzen zu können, sind Gestaltungsmittel in Höhe von jährlich ca. 22.600€ erforderlich.
Die Bezirksversammlung beschließt, zur Finanzierung eines bezirklichen Förderprogramms für Beetpatenschaften auf öffentlichen Flächen für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 22.600 € als Sondermittel der BV („Gestaltungsmittel“) bereit zu stellen. Diese sind zweckgebunden für Beetpatenschaften im Sinne der Drs. 21-1651 einzusetzen.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
25. Oktober 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gem. Antrag GRÜNE – SPD – CDU – DIE LINKE (Drs. 21-2675) wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat mit ihren knappen Personalressourcen und anderweitig zu erfüllenden Aufgaben in 2023/2024 keine aktive Kundenakquise zur Gewinnung neuer Beetpaten durchführen können. Daher blieben sowohl die Anträge auf Sondernutzung als auch die Anträge auf Fördermittel in beiden Jahren überschaubar. Folgende Sondernutzungsanträge bzw. Fördermittelanträge im Sinne der obenstehenden Drucksache sind bei der Verwaltung eingegangen und konnten in folgendem Umfang bewilligt werden:
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2023 |
2024 |
Anzahl Anträge auf Sondernutzung |
17 |
12 |
Anzahl erteilte Sondernutzungserlaubnisse |
11 |
9 |
Anzahl Fördermittelanträge |
1 |
7 |
Anzahl bewilligter Fördermittelanträge |
1 |
4 |
Dabei sei darauf hingewiesen, dass nicht jeder Antrag auf Sondernutzung für eine Beetpatenschaft in einer Sondernutzungserlaubnis mündete. Größtenteils lag dies daran, dass Antragsteller ihr anfängliches Interesse trotz Nachfrage nicht weiterverfolgt haben.
Nicht zu jeder Sondernutzungserlaubnis wurde -trotz Hinweis auf das bestehende Förderprogramm- auch ein Antrag auf Fördermittel gestellt.
Nicht jeder Fördermittelantrag konnte bewilligt werden, da teilweise Dinge (z.B. Gartengeräte, Rasenmäher, Beauftragung einer Gartenpflegefirma) beantragt wurden, die als nicht förderungswürdig im Sinne dieses Programmes eingestuft wurden.
Von den für die Jahre 2023 und 2024 jeweils zur Verfügung gestellten 22.600 € wurden in 2023 300 € und in 2024 492,05 €, also insgesamt 792,05 € ausgezahlt.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel fließen, sofern sie im Bewilligungszeitraum nicht ausgegeben werden, wieder in den BV- Haushalt zurück.
Aus diesem Grund müsste für die Fortführung dieses Förderprogramms für 2025 erneut 22.600€ Fördermittel bewilligt werden.
Sofern es die Zustimmung der Ausschussmitglieder trifft, die Loki-Schmidt-Stiftung zunächst befristet auf ein Jahr (mit Verlängerungsoption und vorheriger Berichtspflicht im 4. Quartal 2025) zu beauftragen, erscheint es sinnvoll, neben den Fördermitteln für die Beetpatenschaften von 22.600 € die notwendigen 8.000€ (s. anliegendes Angebot der Stiftung) Personalkosten für die Beauftragung der Stiftung zusätzlich zu bewilligen.
Denn im Gegensatz zur Verwaltung wird die Loki-Schmidt-Stiftung Kapazitäten haben, aktiv Kundenakquise durch Flyerverteilung, Internetwerbung und Netzwerkarbeit zu betreiben, daher ist gesichert davon auszugehen, dass die Antragszahlen sowohl für Sondernutzungsanträge als auch Fördermittelanträge im Vergleich zur obenstehenden Übersicht steigen werden. Daher solltenin ausreichendem Maße Fördermittel bereitstehen, um der steigenden Anzahl der Fördermittelanträge gerecht werden zu können.
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