Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE-, SPD-, CDU- und DIE LINKE Fraktion betr. Finanzierung eines bezirklichen Förderprogramms für Beetpatenschaften auf öffentlichen Flächen für die Jahre 2023 und 2024
Letzte Beratung: 24.06.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4.1
Auf Grund des Antrags Drs-Nr. 21-1651 - Gemeinsamer Antrag der Grüne und SPD-Fraktion betr. Mehr Grün in Harburg- Förderung ökologischer Grünpatenschaften hat die Verwaltung ein Konzept für eine systematische Fördermöglichkeit für Beetpatenschaften im Bezirk Harburg entwickelt und dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur Sitzung am 18.09.22 vorgestellt. Das Konzept hat die Zustimmung des Ausschusses gefunden. Eine Umsetzung des Konzepts ist der Verwaltung ab dem Jahr 2023 möglich.
Um das Förderprogramm entsprechend ab 2023 umsetzen zu können, sind Gestaltungsmittel in Höhe von jährlich ca. 22.600€ erforderlich.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
12. April 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gem. Antrag GRÜNE – SPD – CDU – DIE LINKE (Drs. 21-2675) wie folgt Stellung:
Systematische Förderung ökologischer Grünpatenschaften
Hier: Organisation und Bearbeitung der Förderanträge durch die Loki-Schmidt-Stiftung
Anlass:
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.01.2023 den Antrag zur Drs-Nr. 21-1651 - Gemeinsamer der Grünen und SPD-Fraktion betr. Mehr Grün in Harburg- Förderung ökologischer Grünpatenschaften mehrheitlich beschlossen, so dass für das von der Verwaltung entwickelte Konzept zur systematischen Fördermöglichkeit für Beetpatenschaften im Bezirk Harburg für 2023 und 2024 jährlich Gestaltungsmittel von 22.600 € bereitgestellt wurden.
Das Förderprogramm ist bereits im letzten Jahr angelaufen, allerdings hat sich herausgestellt, dass die für die Auszahlung von Fördermitteln zuständige Stelle im Bezirksamt nicht über die notwendigen Personalressourcen verfügt, um den verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu den gegenüberstehenden Auszahlbeträgen geringeren Umfangs zu bedienen. Auch in den für Beetpatenschaften zuständigen Fachdienststellen der Abteilung Sondernutzung als auch Stadtgrün sind keine freien Personalressourcen vorhanden, um die Bearbeitung der Förderanträge zu übernehmen.
Aus diesem Grund plant die Verwaltung, die Loki-Schmidt-Stiftung mit der Übernahme von Beratungen der Antragstellenden und Auszahlung der Fördermittel zu beauftragen. Hierfür muss eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden. Das Bezirksamt Altona arbeitet bereits zwecks Förderung von Beetpatenschaften mit der Loki-Schmidt-Stiftung entsprechend erfolgreich zusammen.
Die Loki-Schmidt-Stiftung hat der Verwaltung ein Angebot unterbreitet, wonach durch die Stiftungsbeauftragung einmalig 1.000€ und fortlaufend ca. 7.000€ pro Jahr Personalkosten anfallen würden (s. anliegendes Angebot mit Aufgabenbeschreibung und Kostenaufstellung).
Da der Verwaltung kein eigenes Budget zur Beauftragung der Stiftung zur Verfügung steht, müssten die entstehenden Personalkosten durch die zur Verfügung gestellten Gestaltungsmittel gedeckt werden.
Von der Fördersumme von 22.600 € aus 2023 sind bislang lediglich 481 Euro ausgezahlt worden, so dass auch noch nach Abzug der durch die Beauftragung entstehenden Personalkosten ausreichend Gestaltungsmittel zur Verfügung stehen, um den eigentlichen Förderzweck der Beetpatenschaft zu erfüllen.
Petitum:
Die Bezirksversammlung beschließt, dass aus den zur Verfügung gestellten Gestaltungsmitteln seitens der Verwaltung die Loki-Schmidt-Stiftung beauftragt und bezahlt werden kann, um somit das Gelingen einer fachlichen Beratung und adäquaten Auszahlung der Gestaltungsmittel an die Antragsstellenden zu gewährleisten.
i.V. Trispel
Die Bezirksversammlung beschließt, zur Finanzierung eines bezirklichen Förderprogramms für Beetpatenschaften auf öffentlichen Flächen für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 22.600 € als Sondermittel der BV („Gestaltungsmittel“) bereit zu stellen. Diese sind zweckgebunden für Beetpatenschaften im Sinne der Drs. 21-1651 einzusetzen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.