Ergänzungen oder Änderungswünsche werden nicht vorgetragen.Die Tagesordnung wird festgestellt.
Eine Vertreterin der Loki-Schmidt Stiftung informiert einleitend mit einer Präsentation (s. Anlage zu Drs. 21-2675) über die Entstehung der Stiftung. Der Stiftung gehe es im Wesentlichen darum, wertvolle Lebensräume zu sichern, unter Naturschutz zu stellen und auf bedrohte Tierarten aufmerksam zu machen. Die Stiftung werde auch heute noch hauptsächlich aus Spenden finanziert.
Folgend wird die Arbeit der Stiftung vorgestellt, die u.a. die Betreuung von zwei Naturschutz-Infohäusern in Hamburg beinhalte. In beiden Infohäusern würden jährlich mehr als 1.000 Veranstaltungen für alle Altersgruppen angeboten.
Am Beispiel von drei ähnlich wie die „Beetpatenschaften“ gelagerten Projekten wird veranschaulicht, wo die Stiftung im Bereich naturnahes Gestalten von Flächen schon tätig ist und Erfahrung mitbringt. So arbeite die Stiftung zum Thema Beetpatenschaften z.B. schon mit dem Bezirk Altona zusammen.
Zu dem von der Loki Schmidt Stiftung eingereichten Antrag stellt sie im Detail dar, wie die Bearbeitung aussehen könnte:
- Öffentlichkeitsarbeit: Ausgestaltung eines Flyers gemeinsam mit dem Bezirksamt und Akquirierung neuer Beetpatenschaften durch das Netzwerk der Stiftung
- Beratung der bereits bestehenden 200 Beetpatenschaften hinsichtlich einer naturnahen Gestaltung und mit dem Hinweis,dass ggf. Fördermittel zur Verfügung stehen
- Prüfung bzw. Vorprüfung neuer Flächen, ob sie für eine Beetpatenschaft geeignet seien
- Es gebe die Idee, dass die Beetpaten mit Fotos den Nachweis erbringen, dass sie auf der Fläche tätig waren.
- Es sei angedacht, dass die Stiftung die Förderpauschale an die Beetpaten auszahlt.
- Dokumentation (Fotonachweise, Anzahl der durchgeführten Beratungen, Höhe der ausgezahlten Fördergelder)
Zuwendungsantrag
Im Zuwendungsantrag finde sich ein Personalaufwand für eine Projektmitarbeitende in der Loki Schmidt Stiftung. Hinter den Personalkosten(8.000,- €) verberge sich ein Arbeitsaufwand von 260 Stunden für ein Jahr.14.000,- €sollen ausschließlich für die Förderungvon Beetpaten zur Verfügung stehen.
In der anschließenden Diskussion werden insbesondere folgende Punkte angesprochen:
Hierzu verweist die Verwaltung nachlaufend auf die Regelungen in § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes. Dort sind in Absatz 1, Satz 1 Kriterien definiert, bei deren Erfüllung eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Da es sich bei dem Anlegen und der Pflege von Beeten im öffentlichen Raum durch Private weder um die Teilnahme am öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) noch um Anliegergebrauch handelt, sind hier gleich zwei der gesetzlichen Kriterien erfüllt, so dass nach Auffassung der Verwaltung aufgrund gesetzlicher Regelung eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist.
Zu der erwähnten Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Altona zum Thema „Beetpatenschaften“wird die Vertreterin der Loki Schmidt Stiftung darum gebeten, dem Ausschuss zu Protokoll nachzureichen, wie sich die Zahlen der Beetpatenschaften in Altona seit Hinzuziehung der Loki Schmidt Stiftung entwickelt haben.
Nachtrag der Verwaltung:
In den Jahren 2023/24, seit Abschluss des Vertrags, wurden etwa 25 neue Vereinbarungen getroffen. In 2023/24 hat die Stiftung 14 Beratungsleistungen abgerechnet.
Es ist in Altona allerdings auch so vorgesehen, dass die Interessierten erst eine Patenschaftsvereinbarung mit dem Bezirksamt eingehen und im Anschluss die Beratungsleistungen der Loki Schmidt Stiftung und die Förderung der Pflanzenbeschaffungen in Anspruch nehmen können.
Dies ist so vorgesehen, um zu vermeiden, dass die Loki Schmidt Stiftung zu einer Beetpatenschaft berät und die Verwaltung im Anschluss aus fachlichen Gründen der Patenschaft nicht zustimmen kann.
Der Ausschuss spricht sich einvernehmlich für die Fortführung der Beetpatenschaften aus. Wegen der schwierigen Haushaltslage erklären die Fraktionen Beratungsbedarf.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Siehe Ausführungen zu Drs. 21-2675.
Siehe Ausführungen zu Drs. 21-2675.
Die SPD-Fraktion teilt mit, in der Stellungnahme der Verwaltung fehlten Ausführungen zu den Straßenbegleitbäumen, insbesondere interessiere, welche Arten gepflanzt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, diese Informationen nachzureichen.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Siehe Ausführungen zu Drs. 22-0379.
Der Ausschuss betrachtet diezur Verfügung gestellten Mittelinsgesamt für nicht auskömmlich.
Herr Wehmeyer geht kurz erläuternd auf die Unterlagen ein.
Der Ausschuss stimmt der aufgrund der Erhöhung der Rahmenzuweisungen für Grün und Gewässer geänderten Spezifikation einstimmig (bei Enthaltung von 2 Stimmen der CDU) zu.
Die Bezirksversammlung wird um Nachvollziehung gebeten.
Antrag SPD betr. Energiekarawane in Harburg (Drs. 22-0471)
Herr Wehmeyer macht auf das bereits bestehende, von der FHH maßgeblich finanzierte Energieberatungsangebot in Hamburg aufmerksam und schlägt vor diesem Hintergrund vor, auch einen Vertreter der „Energielotsen“ einzuladen, wenn das Thema behandelt wird.
Der Ausschuss erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.
Es werden keine Themen angesprochen.