20-3533.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Sanierung der Treppenanlage zum Burgberg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 18.06.2025 Regionalausschuss Harburg Ö 4.1

Sachverhalt

Von der Straße 'Am Burgberg' führen zwei Treppenanlagen auf die Kuppe des Burgbergs, der sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Die Verwaltung hat eingeräumt, dass der Burgberg mitsamt seinen Anlagen schon länger aus ihrem Blick geraten ist. Beide Treppenanlagen befinden sich mittlerweile in einem so maroden Zustand, dass die Verwaltung diese gesperrt hat. Die eingesetzten Absperrgitter und –bänder erfüllen ihre Funktion nicht, da sie mittlerweile umgestürzt bzw. zerrissen sind. Sie fügen sich somit in den maroden Eindruck der Treppenanlagen ein.

Dennoch stuft die Verwaltung die Sanierung der Treppenanlagen als nachrangig ein. Vor dem Hintergrund, dass die renommierte Künstlerin Hanne Darboven einen engen Bezug zum Burgberg hatte, sich diese Treppenanlagen in unmittelbarer Nähe zum Hanne-Darboven-Dokumentationszentrum befinden, das auch internationales Publikum anzieht, und der Burgberg einen oft besuchten, interessanten historischen und Anziehungs- und Aussichtspunkt für viele Harburger und andere Besucher darstellt, ist diese Einstufung nicht nachvollziehbar.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend der Relevanz der zum Burgberg hinführenden Treppenanlagen die Sanierung dieser Treppenanlagen prioritär zu behandeln und im Regionalausschuss Harburg über ihre Prioritätensetzung zu berichten.

Hamburg, am 6. Februar 2018

Ralf-Dieter Fischer Martin Hoschützky

Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

23.12.2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU Fraktion (Drs. 20-3533) wie folgt Stellung:

Der bauliche Zustand der Treppenanlage ist der Abteilung Stadtgrün bekannt. Daher wurde die Angelegenheit auch nicht als unwichtig eingestuft.

Allerdings steht die Verkehrssicherheit der Kinderspielplätze unter Bewertung der Frequentierung bei der täglichen und vorausschauenden Mittelbewirtschaftung und Personaleinsatzplanung der Abteilung Stadtgrün an erster Stelle.

Die Rahmenzuweisung der Fachbehörde deckt aufgrund der geringen Zuweisung €/m² den eigentlichen Bedarf weder bei Kinderspielplätzen noch Grünanlagen auskömmlich ab.

Größere Maßnahmen, wie z.B. die Sanierung einer Treppenanlage, können nur mit zusätzlichen Mitteln, wie z. B. Gestaltungsmittel der BV, RISE oder Sondermittel der Fachbehörde, umgesetzt werden.

Eine nähere Prüfung durch einen Fachingenieur hat zudem ergeben, dass der Zustand der Treppenanlage am Burgberg eine Instandsetzung nicht wirtschaftlich durchführen lässt. Folglich muss bei Festlegung eines Bedarfes an dieser Treppe eine neue Treppenanlage hergestellt werden.

MR hat dazu bereits einen Landschaftsarchitekten beauftragt und es liegt daher auch ein Gestaltungskonzept einschließlich einer Kostenschätzung für den Treppenbereich, inklusive der Eingangssituation und dem vorhandenen Brunnen, vor. Eine Baugrund- und Tragwerksuntersuchung ist zur weiteren Verifizierung ebenfalls erfolgt. Das aufzubringende finanzielle Volumen der Maßnahme „Treppenanlage Burgberg“ ist aber, wie zuvor beschrieben, zu groß, um es mit den nicht auskömmlichen Mitteln der Grünanlagenunterhaltung decken zu können. Die Abteilung Stadtgrün wird deshalb einen Antrag auf eine Zuwendung durch die BV formulieren, um über diesen Weg zu einer Finanzierung der Maßnahme zu gelangen. Sobald diese Zuwendung erfolgt ist, können entsprechend einer Prioritätensetzung weitere Planungsschritte und eine entsprechende Aufgabenverteilung bei der überschaubaren Anzahl an Kolleg:innen innerhalb der Abteilung Stadtgrün vorgenommen werden.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind bei der Bewertung des Bedarfes an Kinderspielplätzen und anderen Grünanlagen eingeflossen.

gez. Fredenhagen

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