20-3533.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Sanierung der Treppenanlage zum Burgberg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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Ö 4
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Sachverhalt

 

Von der Straße 'Am Burgberg' führen zwei Treppenanlagen auf die Kuppe des Burgbergs, der sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Die Verwaltung hat eingeräumt, dass der Burgberg mitsamt seinen Anlagen schon länger aus ihrem Blick geraten ist. Beide Treppenanlagen befinden sich mittlerweile in einem so maroden Zustand, dass die Verwaltung diese gesperrt hat. Die eingesetzten Absperrgitter und –bänder erfüllen ihre Funktion nicht, da sie mittlerweile umgestürzt bzw. zerrissen sind. Sie fügen sich somit in den maroden Eindruck der Treppenanlagen ein.

Dennoch stuft die Verwaltung die Sanierung der Treppenanlagen als nachrangig ein. Vor dem Hintergrund, dass die renommierte Künstlerin Hanne Darboven einen engen Bezug zum Burgberg hatte, sich diese Treppenanlagen in unmittelbarer Nähe zum Hanne-Darboven-Dokumentationszentrum befinden, das auch internationales Publikum anzieht, und der Burgberg einen oft besuchten, interessanten historischen und Anziehungs- und Aussichtspunkt für viele Harburger und andere Besucher darstellt, ist diese Einstufung nicht nachvollziehbar.   

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend der Relevanz der zum Burgberg hinführenden Treppenanlagen die Sanierung dieser Treppenanlagen prioritär zu behandeln und im Regionalausschuss Harburg über ihre Prioritätensetzung zu berichten.

   

Hamburg, am 6. Februar 2018

  

Ralf-Dieter Fischer                                             Martin Hoschützky

Fraktionsvorsitzender                                         Berthold von Harten

                                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        03.04.2018

 

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün/Unterhaltung nimmt zu dem Antrag der CDU Fraktion (Drs. 20-3533) wie folgt Stellung:

 

 

Der bauliche Zustand der Treppenanlage ist der Abteilung Stadtgrün bekannt, allerdings wurde sie in der Sache nicht als unwichtige Maßnahme  eingestuft.

 

Vielmehr gibt es finanzielle und personelle Zwänge, die diese Maßnahme in der Prioritätenliste nicht an vorderster Stelle stehen lassen.

 

Die Verkehrssicherheit und Attraktivität der Kinderspielplätze steht an erster Stelle bei der täglichen und vorausschauenden Mittelbewirtschaftung der Abteilung Stadtgrün.

 

Die Rahmenzuweisung der Fachbehörde deckt aufgrund der geringen Zuwendung €/ m2 den eigentlichen Bedarf weder bei Kinderspielplätzen noch Grünanlagen auskömmlich ab.

Größere Maßnahmen, wie z.B. die Sanierung einer Treppenanlage können nur mit zusätzlichen Mitteln über den Quartiersfond, durch RISE Mittel oder Sondermittel der Fachbehörde umgesetzt werden.

 

Diese Möglichkeit wurde in der Vergangenheit auch erfolgreich wahrgenommen im Rahmen des „Naturcent“ oder RISE ,sie sind allerdings unterjährig auch an die Kapazität der bisher alleinigen Fachingenieurin in der Abteilung Stadtgrün geknüpft.

 

Da es das Bestreben der Abteilung Stadtgrün ist, nach und nach und über die jährliche Rahmenzuweisung hinaus, Mittel für Mängelbeseitigungen zu akquirieren, werden aktuell Bemühungen unternommen eine weitere Ingenieursstelle zu besetzen, um diese zusätzlichen Mittel auch umsetzten zu können.

 

In diesem Zusammenhang wird auch die Sanierung der Treppenanlage zum Burgberg als mittelfristige Baumaßnahme umgesetzt werden können.

 

 

 

gez. Becziczka