22-1447

Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Neue HRVV anwenden! Tempo 30 in der Heimfelder Straße

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung wurden durch den Bund novelliert und bieten u.a. neue Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30-Strecken. Die neue Straßenverkehrs-Ordnung ist am 11.10.2024 in Kraft getreten. Es wurden folgende neue Ausnahmen hinzugefügt, für die die Anforderung aus § 45 Abs. 9 Satz 3 nicht mehr gilt:

- Fußgängerüberwege

- Spielplätze

- Hochfrequentierte Schulwege

- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wurde ebenfalls an die neue Straßenverkehrs-Ordnung angepasst. Die Änderung wurde am 09.04.2025 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht (BAnz AT 09.04.2025 B2) und ist am darauffolgenden Tag, den 10.04.2025, in Kraft getreten.

Die landeseigenen Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) wurden durch Erlass vom 22.01.2026 durch die BIS an das neue Bundesrecht angepasst.

Die Bezirksversammlung fordert bereits seit vielen Jahren in der Heimfelder Straße die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Die Heimfelder Straße hat einen stark frequentierten Spielplatz mit direktem Straßenzugang im Bereich der Straße An der Rennkoppel. Außerdem ist die Heimfelder Straße ein hochfrequentierter Schulweg. Die Frequentierung durch Schulkinder nimmt von Westen nach Osten immer mehr zu.

Petitum/Beschluss


Die von der VD51 bzw. der BIS zu drei Beschlüssen der Bezirksversammlung (Drs. 22-0367.01, Drs. 22-0486.01 und Drs. 22-0694.01) mitgeteilten Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach der neuen StVO liegen durch Erlass der geänderten HRVV nun vor. Deshalb beschließt die Bezirksversammlung Harburg erneut:

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde am PK46 die Prüfung und Anordnung einer neuen Tempo 30-Strecke nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO auf der Heimfelder Straße im Bereich des „Spielplatz an der Rennkoppel“. Der Haupteingang des Spielplatzes liegt direkt an der Heimfelder Straße.

Zusätzlich empfiehlt die Bezirksversammlung gleichzeitig die Prüfung einer Verknüpfung der neuen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung mit der bestehenden Tempo 30-Strecke im östlichen weiteren Straßenverlauf in der Straße Alter Postweg im Bereich des Friedrich-Ebert-Gymnasiums gemäß § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO.

Weiterhin empfiehlt die Bezirksversammlung eine parallele Prüfung einer Tempo 30-Strecke aufgrund eines hochfrequentierten Schulwegs in der Heimfelder Straße nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO.

Über das Ergebnis der Prüfungen soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden

Lokalisation Beta
Heimfelder Str. Alter Postweg

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