Stellungnahme zum Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Neue HRVV anwenden! Tempo 30 in der Heimfelder Straße
Letzte Beratung: 18.06.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 9.1
Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung wurden durch den Bund novelliert und bieten u.a. neue Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30-Strecken. Die neue Straßenverkehrs-Ordnung ist am 11.10.2024 in Kraft getreten. Es wurden folgende neue Ausnahmen hinzugefügt, für die die Anforderung aus § 45 Abs. 9 Satz 3 nicht mehr gilt:
- Fußgängerüberwege
- Spielplätze
- Hochfrequentierte Schulwege
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wurde ebenfalls an die neue Straßenverkehrs-Ordnung angepasst. Die Änderung wurde am 09.04.2025 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht (BAnz AT 09.04.2025 B2) und ist am darauffolgenden Tag, den 10.04.2025, in Kraft getreten.
Die landeseigenen Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) wurden durch Erlass vom 22.01.2026 durch die BIS an das neue Bundesrecht angepasst.
Die Bezirksversammlung fordert bereits seit vielen Jahren in der Heimfelder Straße die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Die Heimfelder Straße hat einen stark frequentierten Spielplatz mit direktem Straßenzugang im Bereich der Straße An der Rennkoppel. Außerdem ist die Heimfelder Straße ein hochfrequentierter Schulweg. Die Frequentierung durch Schulkinder nimmt von Westen nach Osten immer mehr zu.
Die von der VD51 bzw. der BIS zu drei Beschlüssen der Bezirksversammlung (Drs. 22-0367.01, Drs. 22-0486.01 und Drs. 22-0694.01) mitgeteilten Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach der neuen StVO liegen durch Erlass der geänderten HRVV nun vor. Deshalb beschließt die Bezirksversammlung Harburg erneut:
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde am PK46 die Prüfung und Anordnung einer neuen Tempo 30-Strecke nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO auf der Heimfelder Straße im Bereich des „Spielplatz an der Rennkoppel“. Der Haupteingang des Spielplatzes liegt direkt an der Heimfelder Straße.
Zusätzlich empfiehlt die Bezirksversammlung gleichzeitig die Prüfung einer Verknüpfung der neuen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung mit der bestehenden Tempo 30-Strecke im östlichen weiteren Straßenverlauf in der Straße Alter Postweg im Bereich des Friedrich-Ebert-Gymnasiums gemäß § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO.
Weiterhin empfiehlt die Bezirksversammlung eine parallele Prüfung einer Tempo 30-Strecke aufgrund eines hochfrequentierten Schulwegs in der Heimfelder Straße nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO.
Über das Ergebnis der Prüfungen soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
01. Juni 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die BV Harburg empfiehlt die Prüfung und Anordnung einer neuen Tempo-30-Strecke nach § 45 Abs.9 Satz 4 Nr.6 StVO auf der Heimfelder Straße im Bereich des „Spielplatz An der Rennkoppel“. Zusätzlich empfiehlt die Bezirksversammlung gleichzeitig die Prüfung einer Verknüpfung der neuen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen mit der bestehenden Tempo-30-Strecke im östlichen weiteren Straßenverlauf in der Straße Alter Postweg im Bereich desFriedrich-Ebert-Gymnasiums. Weiterhin empfiehlt die Bezirksversammlung eine parallele Prüfung einer Tempo-30-Strecke aufgrund eines hochfrequentierten Schulwegs in der Heimfelder Straße.
Bei der Heimfelder Straße handelt es sich um eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung. Hier gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
1.1 Spielplatz An der Rennkoppel
In der Drs. wird zur Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung der vorhandene Spielplatz an der Rennkoppel genannt. Besagter Spielplatz verfügt über den in der StVO, bzw. in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geforderten direkten Zugang zur Straße.
1.2 Verknüpfung der T-30-Strecken
Die beiden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen erfüllen die Voraussetzungen gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO und können zusammengelegt werden.
1.3 Hochfrequentierter Schulweg
Bei der Betrachtung eines hochfrequentierten Schulwegs werden die Punkte des regelmäßigen Schülerverkehrs, die Ausgestaltung des Gehweges und die Möglichkeit der Straßenquerungen begutachtet. An der Heimfelder Straße selbst befindet sich keine Schule. Die Straße wird genutzt, um die Grundschule „Am Kiefernberg“ in der Weusthoffstraße zu erreichen. Die Gehwege sind beidseitig breit angelegt. Zwischen den Gehwegen und der Fahrbahn befinden sich Parkstände und Baumbepflanzung. Die Straßenverkehrsbehörde hat mit Unterstützung der Stadteilpolizisten an vier unterschiedlichen Tagen gezählt. Als Zählorte wurden die Bereiche Heimfelder Straße Ecke Lohmannsweg und Heimfelder Straße Ecke An der Rennkoppel ausgewählt. Nach Erkenntnissen des zuständigen Stadtteilpolizisten handelt es sich hier um die am stärksten frequentierten Örtlichkeiten. In der Spitze wurden in den morgendlichen Zählungen im Bereich der Heimfelder Straße / Lohmannstraße zum Schulbeginn 212 Schüler gezählt. Am anderen Bereich wurden 85 Schüler gezählt. Zur Schulendzeit wurden in der Spitze 38 Schüler gezählt. Die Anzahl der Schüler verteilt sich auf beide Gehwege, welche für diese Anzahl ausreichend breit angelegt sind. Zwischen den einzelnen Schülern und Schülergruppen ist für den individuellen Fußgängerverkehr ausreichend Raum vorhanden. Mit einem plötzlichen Heraustreten in den Fließverkehr aufgrund der Anzahl der zu Fußgehenden ist nicht zu rechnen. Die Hauptbündelung der Schüler befindet sich beim Kreuzungsbereich der Lohmannstraße / Heimfelder Straße, da hier viele Kinder aus den Wohngebietenhinzukommen. Die dortige Lichtsignalanlage (LSA) ordnet das Überqueren der Fahrbahn. Hinzu kommt, dass aufgrund von Bauarbeiten an der Schule der Nebeneingang am Kiefernberg geschlossen ist und der Fußgängerverkehr dadurch erhöht ist. Dieser soll im Laufedes Jahres wieder geöffnet werden. Vor den Baumaßnahmen haben sich die Fußgängerströme der Schüler entsprechend verteilt, so dass nach Öffnung des Nebeneingangs ebenfalls damit zu rechnen ist. Es handelt sich um einen normalfrequentierten Schulweg.
2.1 Spielplatz An der Rennkoppel
Eine Tempo-30-Strecke gem. § 45 Abs.9 Satz 4 Nr.6 StVO ist anordnungsfähig. Die Anordnung wird zeitnah gefertigt.
2.2 Verknüpfung der Tempo-30-Strecken
Die Zusammenlegung wird im Zuge der Neuanordnung 2.1 in der Heimfelder Straße angeordnet.
2.3 Hochfrequentierter Schulweg
Die Voraussetzungen einer Anordnung gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO liegt nicht vor.
gez. Böhm f.d.R.
Schulz
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