22-2170

Gem. Antrag der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion die Linke Harburg betr. Nächtlichen Lärmschutz durch Tempo 30 in Harburg umsetzen

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

In Hamburg wurde 2024 die vierte Stufe des Lärmaktionsplans aufgestellt (https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/1030426/984598a7ada951c197935f216446cd97/d-fortschreibung-lap-4-stufe--data.pdf). Darin heißt es „Die Einführung von Tempo-30 stellt weiterhin die wirksamste Maßnahme dar.“ In der Anlage 1 sind Straßenabschnitte aufgeführt, in denen Tempo 30 nachts umgesetzt ist oder umgesetzt werden soll. Für den Bezirk Harburg sind das die folgenden Straßenabschnitte:

Umgesetzt:

• Buxtehuder Straße von Seehafenbrücke bis 250 m westl. Seehafenbrücke

• Eißendorfer Straße von Knoopstraße bis Weusthoffstraße

• Heimfelder Straße/Alter Postweg von Lohmannsweg bis Haakestraße

In Umsetzung ab 2024:

• B 75 – Bremer Straße von Hohe Straße bis Eißendorfer Mühlenweg

• B 73 - Stader Straße/ Buxtehuder Straße von Eißendorfer Pferdeweg bis mittig zwischen Bahn und Bostelbeker Hauptdeich (ca. 50 m östlich Feuerwehr)

• Harburger Schloßstraße von Kanalplatz bis Karnapp

Perspektivische Umsetzung ab 2026:

• B 73 - Stader Straße von Zufahrt Helios-Klinik bis AS BAB A 7 - Hamburg-Heimfeld

• Wilstorfer Straße von Moorstraße bis Hohe Straße

• Zur Seehafenbrücke von Schwarzenbergstraße bis Seehafenbrücke

Perspektivische Umsetzung ohne Datum:

• Bremer Straße von Hohe Straße bis Knoopstraße

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung bittet die örtliche Straßenverkehrsbehörde, für die oben genannten Straßenabschnitte, an denen noch keine Tempo-30-Anordnung besteht, zu prüfen, ob dort Tempo 30 nachts aus Lärmschutzgründen angeordnet werden kann.

Über die Ergebnisse der Prüfung und ggf. den Stand der Umsetzung soll der Ausschuss für Mobilität und Inneres informiert werden.

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