21-3313.1

Lärmbrennpunkte im Bezirk Wandsbek / nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung Auskunftsersuchen vom 27.05.2021

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 09.09.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 8.1

Sachverhalt

 

Laut Presseinformation des Senats vom 25. Mai 2021 startet gemäß Beschluss des Senats die sogenannte dritte Stufe des Lärmaktionsplanes (LAP), ein „Lärmaktionsplan“.
Zu den Straßen, auf denen nachts „Tempo 30“ eingeführt werden soll, um die vermutete „nächtliche Lärmbelastung von mehr als 60 dB(A)“ zu reduzieren, gehören auch Straßen im Bezirk Wandsbek.

 

Die FDP-Fraktion Wandsbek begrüßt generell Maßnahmen, die sich als sinnvoll erweisen, die Lebens- und Wohnqualität im Bezirk zu erhöhen. Es ist jedoch auszuloten, inwieweit diese Maßnahmen zielführend sind.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, aktuell mit dem Fokus auf die 20 geplanten Anordnungen für nächtliches Tempo 30 mit Umsetzung ab Mitte 2022:

 

Die Behörde für Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt:                                                                                                                        06.07.2021

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:                    06.07.2021

Die Polizei antwortet wie folgt:                                                                                      07.07.2021      

 

 

 

 

 

 

  1. Welche Straßen und welche Straßenzüge in Wandsbek sind in der vorgenannten Planung enthalten?
    Bitte einzeln auflisten.

 

BUKEA:

Aus dem LAP 2013

in 2019 umgesetzt

- Bramfelder Chaussee zwischen Fabriciusstraße und Werner-Otto-Straße

 

 als nicht umsetzbar eingestuft

- Bramfelder Chaussee zwischen Bramfelder Dorfplatz und Berner Chaussee

- Bramfelder Chaussee zwischen Bezirksgrenze und Haldesdorfer Straße

 

Kategorie 1 mit LNight > 60 dB(A)

Umsetzung ab Mitte 2022 vorgesehen:

- Bramfelder Chaussee zwischen Bramfelder Dorfplatz und Steilshooper Allee

- B75 Wandsbeker Zollstraße/Ahrensburger Straße zwischen Holstenhofweg und Holzmühlenweg

- B75 Ahrensburger Straße zwischen Ostende und Holstenhofweg

 

ab 2024

- Steilshooper Allee zwischen Bramfelder Chaussee und Brücke über den Seebek

 

Kategorie 2 mit LNight > 55 dB(A)

Umsetzung der Maßnahmen nach Abschluss der Maßnahmen der Kategorie 1 vorgesehen:

- Lesserstraße zwischen Pillauer Straße und Friedrich-Ebert Damm

- Lesserstraße zwischen Friedrich-Ebert Damm und Walddörfer Straße

- Walddörferstraße zwischen Stormarner Straße und Stephanstraße

- Tonndorfer Hauptstraße zwischen Wilsonstraße und Am Pulverhof

 

 

  1. Wann haben an den – einzeln aufgelisteten – zuvor genannten Straßen/Straßenzügen Straßenlärm-bezogene Messungen stattgefunden? An wieviel aufeinander folgenden Tagen und um welche Uhrzeiten?

 

BUKEA:

Keine. Der Festlegung in der Lärmaktionsplanung liegen Berechnungen nach der Umgebungslärmrichtlinie zugrunde.

 

 

 

 

  1. Welche Straße/welcher Straßenzug ist bei diesen Messungen als „besonders lärmbelastend“ aufgefallen?

 

BUKEA:

Entfällt.

 

 

  1. Welche Art von Verkehrsmitteln ist bei diesen Messungen als besonders lärmbelästigend aufgefallen? Wieviele LKW fielen in diese Gruppe der Verursacher des als belästigend empfundenen Lärms? Wieviele PKW und wieviele Kleinlaster? Wieviele Motorräder und vergleichbare motorbetriebene Fahrzeuge?

 

BUKEA:

Entfällt.


 

  1. Da die Anzahl der in Hamburg zugelassenen elektrisch betriebenen PKW (und Kleinlaster) derzeit ansteigt, diese aber gerade aufgrund der Tatsache, dass man sie nicht hört, in manchen Situationen als „riskant“ erlebt werden: Wird es konsequenterweise für solcherart Verkehrsmittel Ausnahmegenehmigungen geben?

 

BVM

Da bei Pkw ab einer Geschwindigkeit von ca. 35 km/h das Reifenabrollgeräusch zunehmend das Antriebsgeräusch überwiegt, würden Ausnahmen für elektrisch betriebene Pkw das mit der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung verfolgte Lärmschutzziel konterkarieren. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei nach Antriebsart differenziert abweichenden, zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für im Übrigen gleiche Fahrzeugarten, die sich denselben Verkehrsraum teilen, negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit eintreten. Vor diesem Hintergrund plant oder befürwortet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende derzeit keine Ausnahmen für elektrisch angetriebene Pkw (und Kleinlaster) von aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

 

 

  1. Ist geplant, für den Berufsverkehr im engeren oder weiteren Sinne Ausnahmeregelungen zu erteilen? Wenn ja, wie ist Berufsverkehr in engerem oder weiterem Sinne definiert?

 

BUKEA:

Nein.

 

 

  1. Liegen der Verwaltung bezüglich des im Sachverhalt geschilderten Projektes Überlegungen oder Pläne vor, welche Ausweichstraßen sich der von der Tempo-30-Regelung betroffene private und berufliche Verkehr in den unter 1 genannten Straßen/Straßenzügen alternativ suchen könnte?

 

Polizei:

Der VD 51 liegen keine Überlegungen oder Pläne über mögliche Ausweichverkehre nach Einführung von Tempo 30 zur Nachtzeit vor. Dennoch kann grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass Betrachtungen von umliegenden Straße im jeweiligen Einzelfall zu prüfen sind. Ein evtl. auftretendes Ausweichverhalten des mobilen Individualverkehrs bleibt abzuwarten und wäre im Kontext mit zulässigen Ausweichverkehren zu betrachten.

 

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