Lärmbrennpunkte im Bezirk Wandsbek / nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung Auskunftsersuchen vom 27.05.2021
Laut Presseinformation des Senats vom 25. Mai 2021 startet gemäß Beschluss des Senats die sogenannte dritte Stufe des Lärmaktionsplanes (LAP), ein „Lärmaktionsplan“.
Zu den Straßen, auf denen nachts „Tempo 30“ eingeführt werden soll, um die vermutete „nächtliche Lärmbelastung von mehr als 60 dB(A)“ zu reduzieren, gehören auch Straßen im Bezirk Wandsbek.
Die FDP-Fraktion Wandsbek begrüßt generell Maßnahmen, die sich als sinnvoll erweisen, die Lebens- und Wohnqualität im Bezirk zu erhöhen. Es ist jedoch auszuloten, inwieweit diese Maßnahmen zielführend sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, aktuell mit dem Fokus auf die 20 geplanten Anordnungen für nächtliches Tempo 30 mit Umsetzung ab Mitte 2022:
Die Behörde für Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 06.07.2021
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 06.07.2021
Die Polizei antwortet wie folgt: 07.07.2021
BUKEA:
Aus dem LAP 2013
in 2019 umgesetzt
- Bramfelder Chaussee zwischen Fabriciusstraße und Werner-Otto-Straße
als nicht umsetzbar eingestuft
- Bramfelder Chaussee zwischen Bramfelder Dorfplatz und Berner Chaussee
- Bramfelder Chaussee zwischen Bezirksgrenze und Haldesdorfer Straße
Kategorie 1 mit LNight > 60 dB(A)
Umsetzung ab Mitte 2022 vorgesehen:
- Bramfelder Chaussee zwischen Bramfelder Dorfplatz und Steilshooper Allee
- B75 Wandsbeker Zollstraße/Ahrensburger Straße zwischen Holstenhofweg und Holzmühlenweg
- B75 Ahrensburger Straße zwischen Ostende und Holstenhofweg
ab 2024
- Steilshooper Allee zwischen Bramfelder Chaussee und Brücke über den Seebek
Kategorie 2 mit LNight > 55 dB(A)
Umsetzung der Maßnahmen nach Abschluss der Maßnahmen der Kategorie 1 vorgesehen:
- Lesserstraße zwischen Pillauer Straße und Friedrich-Ebert Damm
- Lesserstraße zwischen Friedrich-Ebert Damm und Walddörfer Straße
- Walddörferstraße zwischen Stormarner Straße und Stephanstraße
- Tonndorfer Hauptstraße zwischen Wilsonstraße und Am Pulverhof
BUKEA:
Keine. Der Festlegung in der Lärmaktionsplanung liegen Berechnungen nach der Umgebungslärmrichtlinie zugrunde.
BUKEA:
Entfällt.
BUKEA:
Entfällt.
BVM
Da bei Pkw ab einer Geschwindigkeit von ca. 35 km/h das Reifenabrollgeräusch zunehmend das Antriebsgeräusch überwiegt, würden Ausnahmen für elektrisch betriebene Pkw das mit der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung verfolgte Lärmschutzziel konterkarieren. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass bei nach Antriebsart differenziert abweichenden, zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für im Übrigen gleiche Fahrzeugarten, die sich denselben Verkehrsraum teilen, negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit eintreten. Vor diesem Hintergrund plant oder befürwortet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende derzeit keine Ausnahmen für elektrisch angetriebene Pkw (und Kleinlaster) von aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen.
BUKEA:
Nein.
Polizei:
Der VD 51 liegen keine Überlegungen oder Pläne über mögliche Ausweichverkehre nach Einführung von Tempo 30 zur Nachtzeit vor. Dennoch kann grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass Betrachtungen von umliegenden Straße im jeweiligen Einzelfall zu prüfen sind. Ein evtl. auftretendes Ausweichverhalten des mobilen Individualverkehrs bleibt abzuwarten und wäre im Kontext mit zulässigen Ausweichverkehren zu betrachten.
keine Anlage/n