21-3313

Lärmbrennpunkte im Bezirk Wandsbek / nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung Auskunftsersuchen vom 27.05.2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

 

Laut Presseinformation des Senats vom 25. Mai 2021 startet gemäß Beschluss des Senats die sogenannte dritte Stufe des Lärmaktionsplanes (LAP), ein „Lärmaktionsplan“.
Zu den Straßen, auf denen nachts „Tempo 30“ eingeführt werden soll, um die vermutete „nächtliche Lärmbelastung von mehr als 60 dB(A)“ zu reduzieren, gehören auch Straßen im Bezirk Wandsbek.

 

Die FDP-Fraktion Wandsbek begrüßt generell Maßnahmen, die sich als sinnvoll erweisen, die Lebens- und Wohnqualität im Bezirk zu erhöhen. Es ist jedoch auszuloten, inwieweit diese Maßnahmen zielführend sind.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, aktuell mit dem Fokus auf die 20 geplanten Anordnungen für nächtliches Tempo 30 mit Umsetzung ab Mitte 2022:

 

  1. Welche Straßen und welche Straßenzüge in Wandsbek sind in der vorgenannten Planung enthalten?
    Bitte einzeln auflisten.

 

  1. Wann haben an den – einzeln aufgelisteten – zuvor genannten Straßen/Straßenzügen Straßenlärm-bezogene Messungen stattgefunden? An wieviel aufeinander folgenden Tagen und um welche Uhrzeiten?

 

  1. Welche Straße/welcher Straßenzug ist bei diesen Messungen als „besonders lärmbelastend“ aufgefallen?

 

  1. Welche Art von Verkehrsmitteln ist bei diesen Messungen als besonders lärmbelästigend aufgefallen? Wieviele LKW fielen in diese Gruppe der Verursacher des als belästigend empfundenen Lärms? Wieviele PKW und wieviele Kleinlaster? Wieviele Motorräder und vergleichbare motorbetriebene Fahrzeuge?
     
  2. Da die Anzahl der in Hamburg zugelassenen elektrisch betriebenen PKW (und Kleinlaster) derzeit ansteigt, diese aber gerade aufgrund der Tatsache, dass man sie nicht hört, in manchen Situationen als „riskant“ erlebt werden: Wird es konsequenterweise für solcherart Verkehrsmittel Ausnahmegenehmigungen geben?

 

  1. Ist geplant, für den Berufsverkehr im engeren oder weiteren Sinne Ausnahmeregelungen zu erteilen? Wenn ja, wie ist Berufsverkehr in engerem oder weiterem Sinne definiert?

 

  1. Liegen der Verwaltung bezüglich des im Sachverhalt geschilderten Projektes Überlegungen oder Pläne vor, welche Ausweichstraßen sich der von der Tempo-30-Regelung betroffene private und berufliche Verkehr in den unter 1 genannten Straßen/Straßenzügen alternativ suchen könnte?

 

Anhänge

keine Anlage/n