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30 km/h – Zonen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr – Pilotprojekt in Wandsbek?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

In vielen deutschen Städten wird derzeit die Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen diskutiert. Berlin ist in dieser Hinsicht Vorreiter - hier gilt Tempo 30 bereits richtungsbezogen an 536 km von insgesamt 3.167 km des Hauptverkehrsstraßennetzes (17 %), davon gilt an 164 km Tempo 30 nachts aus Lärmschutzgründen (5 %). 

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation antwortet wie folgt:

Ist die Einführung von 30 km/h-Zonen auch in Wandsbek geplant? Falls, ja:

1.)    In welchen Straßen bzw. welchen Gebieten ist dies geplant?

2.)    Wann ist die Umsetzung vorgesehen?

3.)    Mit welchen Kosten ist für die Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?

 

Zu 1. Und 2.:

Insgesamt werden alle Straßen, die im Lärmaktionsplan 2013 (Stufe 2) als die 40 lautesten Straßen Hamburgs identifiziert wurden, auf eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion überprüft. Hierbei handelt es sich um eine systematische, wissenschaftliche Evaluierung im Rahmen einer zwischen den betroffenen Behörden und dem ÖPNV abgestimmten Vorgehensweise.

 

Für den Bezirk Wandsbek handelt es sich um folgende Straßen:

 

 

von

bis

Rennbahnstraße

A 24

Jüthornstraße

B 175 Wandsbeker Chaussee

Wartenau

Brauhausstraße

Schiffbeker Weg

Anschluss HH-Jenfeld

Rodigallee

Rüterstraße-Wandsbeker Zollstraße

Wandsbeker Allee

Effingerstraße

Bramfelder Chaussee

Fabriciusstraße

Wandsbeker Straße

Bramfelder Chaussee

Bramfelder Dorfplatz

Berner Chaussee

Hummelsbüttler Hauptstraße

Kurzer Kamp

Hummelsbüttler Weg

 

Die o.g. Straßen sowie auch die Straßen aus den übrigen Bezirken werden in einem regelmäßig tagenden Arbeitskreis systematisch geprüft.

Mit einem abschließenden Ergebnis für die 40 lautesten Straßen ist in der ersten Hälfte 2016 zu rechnen. Ob und ggf. welche Straßen für eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung in Frage kommen steht noch nicht fest.

 

Zu 3:

Hierzu kann erst nach erfolgter Prüfung Stellung genommen werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n