22-0726

Dringlichkeitsantrag CDU betr. Umgehende Aktualisierung der Ausschuss-Sitzverteilung und -Vorsitze gemäß § 17 BezVG

Antrag

Letzte Beratung: 03.06.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 3.1

Sachverhalt


Gemäß § 17 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) ist die Besetzung der Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vorzunehmen. Veränderungen in der Fraktionszusammensetzung, die nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zu einer neuen Sitzverteilung führen, beeinflussen unmittelbar die Mehrheitsverhältnisse in den bezirklichen Fachausschüssen.

Eine abschließende Behandlung der Sitzverhältnisse erst nach der parlamentarischen Sommerpause würde den Grundsatz der angemessenen politischen Repräsentation in den Ausschüssen für einen längeren Zeitraum faktisch außer Kraft setzen.

Es ist aus Sicht der Bezirksversammlung daher erforderlich, die aktualisierte Fraktionsstärke zeitnah in allen Ausschüssen abzubilden. Die Verwaltung hat hierzu bereits eine Übersicht über die veränderten Sitzverhältnisse auf Grundlage des Hare-Niemeyer-Verfahrens vorgelegt. Eine sachgerechte Abbildung der neuen Mehrheitsverhältnisse kann bei einer Ausschussgröße von 13 Mitgliedern erfolgen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Bezirksfraktionen ist eine Neuberechnung der Sitzverteilung in sämtlichen Ausschüssen sowie eine entsprechende Anpassung der Ausschussvorsitze gemäß § 17 BezVG erforderlich. Die Bezirksversammlung fordert die Verwaltung auf, alle organisatorischen und formalen Maßnahmen zu ergreifen, um die geänderten Sitzverhältnisse – einschließlich der Zuweisung der Ausschussvorsitze – nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren in einer Sondersitzung Anfang September umzusetzen.
Die Ausschüsse sollen mit jeweils 13 Mitgliedern besetzt werden.

Hamburg, am 21.05.2025

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