Dringlichkeitsantrag CDU betr. Gleichbehandlung von Bauanträgen bei Baumbewuchs im Bezirk Harburg
In jüngster Vergangenheit drängt sich der Eindruck auf, dass mit zweierlei Maß Anträge von Bauwilligen entschieden werden, wenn dabei Baumbewuchs zu berücksichtigen ist.
Bei dem Bauvorhaben „Haanbalken“ zum Beispiel werden drei stadtbildprägende heimische Laubbäume mit einem Stammdurchmesser von bis zu 70 cm entfernt, die am Rand des Baufeldes (also am Fußweg) und in den Grundstücksecken stehen.
Dem Sportverein HSC hingegen wurde in der Scharfschen Schlucht aufgrund von drei ähnlich großen Bäumen, die dort weichen müssten, die Genehmigung versagt, einen Kindergarten zu bauen.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge im nächsten Hauptausschuss erklären, wie viele Bauanträge exemplarisch allein 2018 abgelehnt worden sind, weil dort Bäume im Baufeld stehen.
Gleichzeitig soll berichtet werden, wie viele Bauvorhaben trotz Baumbestand, der dafür entfernt werden musste, genehmigt worden sind. Weiter soll erklärt werden, nach welchen einheitlichen Kriterien im Hinblick auf Baumfällungen Baugenehmigungen erteilt werden oder auch nicht.
Hamburg, am 24.02.2019
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Martin Hoschützky