XIX-2174.11

Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 (Nincoper Deich) - Zustimmung zur zweiten öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.05.2021
17.05.2021
Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Siedlungserweiterung mit ca. 50 Wohneinheiten östlich des Nincoper Deichs ermöglicht werden. Grundlage bildet die Siedlungsentwicklungsplanung Cranz-Neuenfelde-Francop von 2005. Städtebauliches Ziel ist es, den Ortsteil Neuenfelde als Wohnstandort zu erhalten und zu stärken und dabei das Orts- und Landschaftsbild zu wahren. An der Straße Nincoper Ort soll die bestehende Baustruktur gesichert werden. Ziel ist hier eine Stärkung des Siedlungskerns insbesondere für die Verbesserung der Entwicklungsbedingungen und den dauerhaften Erhalt der Nahversorgung (Einzelhandel und soziale Infrastruktur).

Das Verfahren wird mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.

Aufgrund der beschriebenen planerischen Zielsetzung und der damit verbundenen Abweichungen von den Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm, einschließlich der Inhalte der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sind Änderungen dieser vorbereitenden Planwerke erforderlich.

Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 03. Februar bis 04. März 2020 erstmals öffentlich ausgelegen. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen hrend der öffentlichen Auslegung und den Ergebnissen des schriftlichen Arbeitskreises II vom 04.bis zum 18. Februar 2021 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

  • Ergänzung der lärmtechnischen Untersuchung hinsichtlich umliegender Windkraftanlagen, Frostberegnung, aktueller Verkehrsprognosezahlen und im Bereich des vorhandenen Kfz-Betriebes (Nincoper Deich 7).
  • Zur vorbeugenden Konfliktvermeidung werden die Baugrenzen der an den Kfz-Betrieb angrenzenden Wohngebäude so angepasst, dass sie außerhalb des Bereiches liegen, in dem die Werte über 55 dB(A) liegen.
  • Ergänzung der Zweckbestimmung „Obstwiese“ für die privaten Grünflächen am Nincoper Deich (Flurstücke 997, 1005,1006 und 1017).
  • Anpassung Pflanzliste zum Schutz der Obstanbauflächen. In der Verordnung § 2 Nummer 14 und 16.1 werden die Obstgehölze gestrichen.
  • Abwägung r die Straßenerweiterungsfläche wird ergänzt, Erläuterung, dass die Straßenerweiterung lediglich dem Rad- und Fußverkehr dient und für einen sicheren Schulweg erforderlich ist. Keine konkrete Festlegung der zukünftigen Entwässerung des Nincoper Deichs.
  • Die Dienstbarkeit auf den Landwirtschaftsflächen und die Duldungsverpflichtungen bei den Wohnbaugrundstücken wurden im Vorwege des Bebauungsplanverfahrens vereinbart und sind daher nicht Teil des Abwägungsprozesses im Bebauungsplanverfahren. Zur Klarstellung wird die Begründung allerdings entsprechend ergänzt.
  • Alternativenprüfung Die Abwägung mit anderen im SEK aufgeführten Funktionskonzepten zu potentiellen Siedlungserweiterungen „westlich Nincoper Deich", “Arp­Schnittger-Stieg" und „Cranz" zu Gunsten des Bebauungsplans NE 17 wird in der Begründung ergänzt.
  • Die Präzisierung des Begriffs „vorhandener Kfz-Betrieb“ wird in der Begründung ergänzt. Um dem Einwender Befürchtungen hinsichtlich einer zukünftigen möglichen Änderung des Betriebes in Richtung Elektromobilität zu nehmen, wird eine entsprechende Klarstellung in die Begründung aufgenommen.
  • Redaktionelle Änderungen der Verordnung: § 2 Nummer 3 und § 2 Nummer 4.

 

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan-Entwurf erneut auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der 2. öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Absatz 3 des Baugesetzbuches zuzustimmen und den Vorgang Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.

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Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

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