Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 inkl. Flächennutzungsplan-/Landschaftsprogrammänderung - Einleitungsbeschluss
Mit dem Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Siedlungserweiterung mit ca. 50 Wohneinheiten östlich des Nincoper Deichs ermöglicht werden. Grundlage bildet die Siedlungsentwicklungsplanung Cranz-Neuenfelde-Francop von 2005. Städtebauliches Ziel ist es, den Ortsteil Neuenfelde als Wohnstandort zu erhalten und zu stärken und dabei das Orts- und Landschaftsbild zu wahren. An der Straße Nincoper Ort soll die bestehende Baustruktur gesichert werden. Ziel ist hier eine Stärkung des Siedlungskerns insbesondere für die Verbesserung der Entwicklungsbedingungen und den dauerhaften Erhalt der Nahversorgung (Einzelhandel und soziale Infrastruktur).
Eine Umweltprüfung und die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich sind erforderlich. Die Grobabstimmung wird zeitnah durchgeführt.
Aufgrund der beschriebenen planerischen Zielsetzung und der damit verbundenen Abweichungen von den Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm, einschließlich der Inhalte der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sind Änderungen dieser vorbereitenden Planwerke erforderlich.
Die Emissionsbeschränkung der landwirtschaftlichen Sprühgeräte wurde über Verträge öffentlich-rechtlich gesichert.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Neuenfelde 17 sowie der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
Jörg Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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