XIX-2174.12

Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 (Nincoper Deich) - Zustimmung zur 3. Öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.06.2022
20.06.2022
Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Siedlungserweiterung mit ca. 50 Wohneinheiten östlich des Nincoper Deichs ermöglicht werden. Grundlage bildet die Siedlungsentwicklungsplanung Cranz-Neuenfelde-Francop von 2005. Städtebauliches Ziel ist es, den Ortsteil Neuenfelde als Wohnstandort zu erhalten und zu stärken und dabei das Orts- und Landschaftsbild zu wahren. An der Straße Nincoper Ort soll die bestehende Baustruktur gesichert werden. Ziel ist hier eine Stärkung des Siedlungskerns insbesondere für die Verbesserung der Entwicklungsbedingungen und den dauerhaften Erhalt der Nahversorgung (Einzelhandel und soziale Infrastruktur).

Das Verfahren wird mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.

Aufgrund der beschriebenen planerischen Zielsetzung erfolgen parallel die Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms. Nach der gemeinsamen ersten öffentlichen Auslegung konnten die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms ohne weitere Auslegungen weitergeführt werden. Nach der Senatsbefassung erfolgt zurzeit die Befassung der Bürgerschaft. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie und der federführende Stadtentwicklungsausschuss empfehlen der Bürgerschaft die Änderungen zu beschließen. Der Beschluss der Bürgerschaft steht noch aus. Die Befassung der Bürgerschaft erfolgt voraussichtlich im Juni 2022.

Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 03. Februar bis 04. März 2020 erstmals öffentlich ausgelegen. Die 2. öffentliche Auslegung des o.a. Bebauungsplanentwurfs fand in der Zeit vom 05. Juli bis 05. August 2021 statt. Insgesamt gingen 4 Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein, davon eine anwaltlich vertreten, alle Stellungnahmen erfolgten fristgerecht.

 

Folgende Änderungen wurden nach der 2. öffentlichen Auslegung vorgenommen:

 

  1. Grünflächen am Nincoper Deich

r die Grünflächen am Nincoper Deich wird die Ausweisung von „privater Grünfläche mit der Zweckbestimmung Obstwiese“ in „landwirtschaftliche Fläche“ geändert. Planzeichnung und Begründung werden entsprechend angepasst. Damit wird der Stellungnahme des Einwenders gefolgt. Mit der Ausweisung der privaten Grünfläche sollte ursprünglich eine bestandsgemäße Nutzung der 7 Walnussbäume auf den Flurstücken 1005 und 1006 gesichert werden. Der Einwender hat jedoch geltend gemacht, dass seine Fläche nicht dauerhaft mit einer Bodenkultur bepflanzt werden kann, sondern zwischen Anbauphasen und Ruhephasen ein regelmäßiger Flächenwechsel stattfinden muss. Daher muss über eine bestandsgemäße Nutzung hinaus ein rollierender Nutzungstausch mit anderen Flächen möglich sein. Dies soll mit der geänderten Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft ermöglicht werden.

 

  1. Thema Lärm / Duldungsgebiet

Die Stellungnahme des Einwenders bezieht sich auf seine Flächen am Nincoper Deich, die im sogenannten „Duldungsgebiet“ liegen. Damit gilt auch für diese Bereiche, neben den Flächen östlich und südlich des Plangebiets, dass die zukünftigen Käufer der neuen Wohnungsbauflächen ihre Grundstücke mit der Auflage zur Duldung der angrenzenden vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzungen erwerben. Die Forderung des Einwenders nach einer vorbeugenden Konfliktvermeidung mit den zukünftigen Anwohnern ist damit erfüllt. Zusätzlich zu einer weiteren vorsorgenden Konfliktvermeidung wird am westlichen Rand der angrenzenden Wohnbauflächen zwischen dem bestehenden Graben und der Ölleitungstrasse ein 2 m breites Anpflanzgebot ausgewiesen, das über das erforderliche Maß hinaus einen weiteren Schutz vor möglichem Sprühnebel bietet. Dieses Anpflanzgebot dient einer weiteren zusätzlichen Prävention, um in dieser Gemengelage möglichen Auseinandersetzungen schon im Vorwege entgegenzuwirken.

Damit soll dem Einwender die Ausübung einer landwirtschaftlichen Nutzung auf seinen Flächen in direkter Nachbarschaft zur angrenzenden Wohnbebauung ausdrücklich ermöglicht werden.

Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend ergänzt.

 

  1. Kfz-Betrieb am Nincoper Deich:

Zur Klärung der Einwände wurde der Lärmgutachter um eine ergänzende Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung gebeten. Das Ergebnis führte nicht zu einer Änderung des Bebauungsplans, wird aber in der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt.

 

  1. Nincoper Ort 9:

r die Flurstücke 261 und 1567 wird die GRZ auf 0,3 erhöht, da eine Überprüfung in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer gezeigt hat, dass die erwünschte rückwärtige Bebauung mit einer GRZ von 0,2 nicht realisierbar ist. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Planzeichnung werden entsprechend angepasst.

 

Daneben wurde das Artenschutzgutachten, das älter als 5 Jahre ist, im Mai 2022 mit einer Plausibilitätsprüfung durch den Gutachter überprüft, um festzustellen, ob sich die Biotopstrukturen seit der Ersterfassung 2016 so verändert haben, dass die Ergebnisse zu Fauna und Flora aus 2016 nicht mehr hinreichend zutreffend sind. Die Plausibilitätsprüfung aus 2022 kam nach Vor-Ort-Begehung und Abgleich mit den Inhalten der Gutachten aus 2016 aber zu dem zweifelsfreien Ergebnis, dass sich die Biotopstrukturen z.B. durch Nutzungsaufgaben oder umstellungen nicht geändert haben.

Die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung fließen ebenfalls in die Bebauungsplanunterlagen ein. Alle anderen Gutachten sind nicht älter als 5 Jahre und können im laufenden Verfahren weiterhin verwendet werden.

Es ist daher beabsichtigt, aufgrund der oben aufgeführten Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan-Entwurf erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten, rot markierten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der 3. öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Absatz 3 des Baugesetzbuches zuzustimmen und den Vorgang Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.

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Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

 

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