Antwort zur kleinen Anfrage der AfD-Fraktion: Wiederaufbau der alten Fischbeker Schule: Wann geht es denn jetzt los?
Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.27
Im Jahre 2016 brannte das Reetdachhaus in der Cuxhavener Straße 400 ab. Das Gebäude stand bereits längere Zeit leer, beherbergte davor zuletzt eine Kindertagesstätte. Die Brandruine soll von dem Discounter ALDI wiederaufgebaut werden und danach zehn Jahre als kulturelle Einrichtung betrieben werden. Dafür darf ALDI die Verkaufsfläche der Filiale in der Cuxhavener Straße 402 in einem Neubau erheblich vergrößern. Zusätzlich muss die Filiale Cuxhavener Straße 66 aufgegeben werden, was unterdessen geschehen ist.
Inzwischen ist die neue Filiale in der Cuxhavener Straße 402 seit fast einem Jahr in Betrieb. Obwohl medial schon mehrfach verkündet, ist der Aufbau des Gebäudes Cuxhavener Straße 400 bislang nicht erkennbar vorangeschritten. Das Bezirksamt hatte am 4.12.2019 keine Kenntnis, wann das Gebäude wiederhergestellt und seiner Bestimmung übergeben sein wird (siehe Drs. 21-0388.01). Im städtebaulichen Vertrag, der dem Bezirksamt vorliegt, ist dazu keine Regelung getroffen worden.
Vor diesem Huntergrund fragen wir:
1. Welche Arbeiten werden derzeit am Gebäude Cuxhavener Straße 400 ausgeführt?
2. Welche Arbeiten wurden bislang seit Übernahme des Gebäudes durch ALDI ausgeführt?
3. Wann wird mit Arbeiten am Gebäude und auf dem Grundstück Cuxhavener Straße 400 begonnen?
4. Welche vorbereitenden Arbeiten wurden oder werden ausgeführt? Wann wurde mit ihnen begonnen? Wann wurden sie ggf. beendet bzw. werden sie beendet sein?
5. Wann wird das Gebäude wiederhergestellt und bezugsfertig sein?
6. Warum ist in dem städtebaulichen Vertrag keine Regelung für den Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten und der Fertigstellung enthalten?
7. In welchen anderen Vertägen sind dazu Regelungen enthalten? Was ist dort vereinbart?
8. Welche Behörde ist für den Fortgang der Bauarbeiten zuständig? Wer ist verantwortlich dafür, dass die Wiederherstellung des Gebäudes Cuxhavener Straße 400 in einem der Aufgabe angemessenem Zeitraum abgeschlossen wird?
9. Warum wurde die Nutzung des Gebäudes und des Grundstücks Cuxhavener Straße 400 nach Ablauf der zehn Jahre nicht in einem Öffentlich-Rechtlichen Vertrag geregelt?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
16. Juli 2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1524) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Im Jahre 2019 hat die AfD-Fraktion zu den vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben Cuxhavener Straße 400 / 402 bereits eine SKA gestellt, die entsprechend beantwortet wurde (Drs. 21-0388.01). An den Stellen der teilweise nun wiederholt gestellten Fragen wird unten stehend auf die Drs. 21-0388.01. verwiesen.
Keine.
Es wurden Sicherungsmaßnahmen für die Fassaden vorgenommen, die erhalten werden sollen.
Eine Baugenehmigung wurde mit Datum vom 11.05.2021 erteilt. Der Baubeginn wurde bis heute noch nicht angezeigt.
Siehe Antwort zu Frage 3..
Siehe Antwort zu Frage 3..
Die Wiederherstellung des Gebäudes Cuxhavener Straße 400 ist nicht Teil des Dispensvertrages, vgl. Antwort der Verwaltung Drs. 21-0388.01.
Im Dispensvertrag wurden lediglich Ziele der Zentrenentwicklung und die städtebauliche Anordnung des Neubaus auf dem Grundstück Cuxhavener Straße 402 geregelt.
Es besteht weiterhin ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Grundstücksverkäufer und dem Käufer des Grundstückes Cuxhavener Straße 400, über dessen genauen Inhalt die Verwaltung keine Kenntnisse hat.
Angaben zu den Inhalten privatrechtlicher Verträge unterliegen darüber hinaus dem Datenschutz. Vgl. Antwort der Verwaltung Drs. 21-0388.01.
Es handelt sich nicht um eine behördliche Aufgabe.
Weil es für eine vertragliche Regelung im o.g. Dispensvertrag oder anderen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen keine rechtliche Grundlage gab.
i.V. Trispel
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