Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Feststellungen Gesundheitsamt Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.81
Eltern von Grund- und Vorschulkindern der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sich insbesondere das Gebäude am Heidrand in einem unzumutbaren Zustand befindet. Schadstoffbelastungen sind noch nicht hinsichtlich ihres Ausmaßes abschließend geklärt. Insbesondere die sanitären Anlagen befinden sich in einem desolaten Zustand und sind erst kürzlich in der Ferienzeit durch Malerarbeiten "verhübscht" worden, ohne dass die Funktionsfähigkeit vollständig hergestellt wurde.
Nach vorliegenden Informationen haben die Eltern auch das Gesundheitsamt beim Bezirksamt Harburg eingeschaltet, welches vor Ort Prüfungen vorgenommen hat.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche konkreten Feststellungen hat das Gesundheitsamt in der Stadtteilschule
Fischbek-Falkenberg bei den Altbauten am Heidrand im Einzelnen getroffen?
2. Sind dabei Auflagen hinsichtlich Benutzbarkeit und Instandsetzung gemacht
worden?
3. Wenn ja; um welche Auflagen handelt es sich und in welchem Zeitraum sind
diese durch die zuständigen Dienststellen zu erfüllen?
4. Sind nach den Feststellungen des Gesundheitsamtes insbesondere die Sanitär-
anlagen von den kleinen Schülern des Grundschul- und Vorschulbereichs un-
eingeschränkt nutzbar?
5. Sind die provisorisch aufgestellten Container voll altersbedingt nutzbar?
6. Liegen dem Gesundheitsamt konkrete Ergebnisse von Untersuchungen hinsicht-
lich Schadstoffbelastungen des Gebäudes vor, die die Benutzbarkeit einschränken?
7. Seit wann ist dieses der Fall und welche Maßnahmen sind getroffen worden?
Hamburg, am 07.11.2019
Ralf-Dieter Fischer Dr. Antje Jaeger
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
22. November 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0329) wie folgt
Stellung:
1. Welche konkreten Feststellungen hat das Gesundheitsamt in der Stadtteilschule
Fischbek-Falkenberg bei den Altbauten am Heidrand im Einzelnen getroffen?
Nach dem Eingang einer Beschwerde am 24.09.2019 erfolgte am 27.09.2019 eine Vor-Ort-Begehung der o.g. Schule durch das Gesundheitsamt Harburg. In dem Schulgebäude werden derzeit 131 Grundschüler und 47 Vorschulkinder beschult. Den 47 Vorschulkindern steht eine Toilette zur Verfügung. Die 131 übrigen Schüler nutzen außenstehende Toilettencontainer, deren Zugang nur über den Schulhof möglich ist. Hier stehen den Mädchen 4 Toiletten zur Verfügung, den Jungen drei Urinalanlagen und zwei WCs. Die Toilettencontainer sind weder mit einem Vordach noch mit einem Fußabtritt ausgestattet. Die Urinalanlagen sind in einer, laut Mitarbeiter der Schule, für Grundschulkinder teilweise zu hohen Höhe angebracht. Im Gebäude gibt es einen weiteren Sanitärbereich mit einem WC für die Jungen und drei WCs für die Mädchen. Diese Klosettanlage ist allerdings in einem maroden und sanierungsbedürftigen Zustand.
2. Sind dabei Auflagen hinsichtlich Benutzbarkeit und Instandsetzung gemacht
worden?
Am 02.10.2019 erfolgte eine Mail an den Teamleiter des Gebäudemanagements Hamburg (GMH) (nachrichtlich an die stellvertretende Schulleitung und die regionale Schulaufsicht), in der die erhobenen Mängel und Auflagen benannt wurden bzw. um eine Stellungnahme gebeten wurde.
3. Wenn ja; um welche Auflagen handelt es sich und in welchem Zeitraum sind
diese durch die zuständigen Dienststellen zu erfüllen?
Für das kommende Jahr sind weitreichende Baumaßnahmen bezüglich des Grundschulgebäudes geplant. Eine Beschulung der Kinder soll dann in Containern stattfinden. Aufgrund der geplanten Veränderungen hat sich das Gesundheitsamt mit GMH auf folgende Kompromißlösung geeinigt: Die jetzigen Toilettencontainer werden mit einem Vordach/ Überstand und einer Sauberlaufzone ausgestattet. Bezüglich der Urinalanlagen soll ein kleines Podest auch den kleineren Kindern der Gebrauch möglich gemacht werden. Die marode Klosettanalge im Gebäude wird,soweit möglich, instand gesetzt. Die Reinigungsfrequenz der Toiletten wird erhöht. GMH wird prüfen, ob es möglich ist, eine Klosettanlage der Lehrkräfte für die Schüler bereitzustellen.
4. Sind nach den Feststellungen des Gesundheitsamtes insbesondere die Sanitär-
anlagen von den kleinen Schülern des Grundschul- und Vorschulbereichs un-
eingeschränkt nutzbar?
Problematisch ist die Benutzung der Urinalanlagen in den Containern durch die kleineren Kinder. Den Vorschulkindern steht eine eigene, im Gebäude liegende Toilette zur Verfügung.
5. Sind die provisorisch aufgestellten Container voll altersbedingt nutzbar?
Die Container sind altersbedingt voll nutzbar, mit der Einschränkung der Benutzung der Urinalanlagen durch kleinere Kinder. Als problematisch wird auch der Zugang zu den Containern beschrieben. Zufallende Türen zwangen die Kinder, den Toilettengang zu zweit zu bewältigen. Hier soll ein Türstopper genutzt werden.
6. Liegen dem Gesundheitsamt konkrete Ergebnisse von Untersuchungen hinsicht-
lich Schadstoffbelastungen des Gebäudes vor, die die Benutzbarkeit einschränken?
Bezüglich der Schadstoffbelastung ist das Gesundheitsamt, insbesondere der Infektionsschutz, nicht die zuständige Behörde. Es liegen keine konkreten Ergebnisse von Untersuchungen vor.
7. Seit wann ist dieses der Fall und welche Maßnahmen sind getroffen worden?
s.o.
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