21-0188

Anfrage CDU betr. Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg Standort Heidrand - unzumutbare bauliche Mängel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die im April 2019 von der CDU-Fraktion Harburg gestellte Anfrage (Drucksache 20-4786) zur Bauplanung des Vor- und Grundschulgebäudes der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Heidrand ist von Seiten der Fachbehörde leider nur in Teilen aussagekräftig beantwortet worden. Auch werfen die mit der Antwort vorliegenden Angaben sowie die aktuelle Entwicklung im alten Vor- und Grundschulgebäude, etwa hinsichtlich des unzumutbaren Zustandes der sanitären Anlagen, weitere dringend zu klärende Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde mit der ausdrücklichen Bitte um Beantwortung aller einzelnen Fragen:

 

1.    Wann wurde bezüglich des alten Vor- und Grundschulgebäudes erstmalig eine Schadstoffbelastung in Betracht gezogen?

2.    Wann wurde das in der Drucksache 20-4786.01 erwähnte Gutachten in Auftrag gegeben?

3.    Wann wurde die gutachterliche Untersuchung durchgeführt und durch wen?

4.    Wann lag der zuständigen Fachbehörde das Gutachten vor?

5.    Welche konkreten Substanzen wurden festgestellt und in welcher Konzentration wurden diese jeweils nachgewiesen (bitte genaue Angabe der einzelnen Substanzen, nicht nur der Stoffgruppen)?

6.    Welche abgeleitete Toxizitätsbeurteilung ergab sich für die jeweilige Substanz und deren Stoffgruppe?

7.    Wann wurde die Schule über die Ergebnisse des Gutachtens und die sich daraus ergebenden Empfehlungen (z. B. „regelmäßige Lüftung“) informiert?

8.    Ist das Gutachten öffentlich einsehbar?

9.    Wenn ja, seit wann und auf welchem Wege?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Laut Drucksache 20-4786.01 hat der beauftragte Gutachter nach Feststellung polyaromatischer Kohlenwasserstoffe, künstlicher Mineralfasern und Asbest in gebundener Form „mittelfristig einen Abriss oder eine Sanierung des Gebäudes empfohlen“. Wie definiert die zuständige Fachbehörde in diesem Kontext den Begriff „mittelfristig“?

12. Von welchen Faktoren hängt der Zeitpunkt des Umzugs der Schülerinnen und Schüler aus dem alten Gebäude in mobile Klassenräume ab?

13. Zu welchem Zeitpunkt können die angekündigten mobilen Klassenräume in ausreichender Anzahl garantiert zur Verfügung gestellt werden?

14. Ab wann wird der Schulbetrieb regelhaft in den mobilen Klassenräumen erfolgen?

15. Kann ein durchgängiger Erhalt der Schulbücherei hinsichtlich der geplanten räumlichen Kapazitäten sicher zugesagt werden?

16. Verfügen die mobilen Klassenräume über kindgerechte sanitäre Anlagen innerhalb der Gebäude?

17. Sieht die zuständige Fachbehörde angesichts der zunehmenden Baufälligkeit des alten Gebäudes einschließlich der sanitären Anlagen eine Veranlassung, den Umzug der Schülerinnen und Schüler in mobile Klassenräume zu beschleunigen?

18. Wie lange ist aus Sicht der zuständigen Fachbehörde ein Verbleib der Schülerinnen und Schüler im alten Gebäude längstens zu tolerieren?

19. Wodurch sind die mehrfachen und inzwischen mehrjährigen Verzögerungen des angekündigten Umzuges der Vor- und Grundschülerinnen und -schüler in mobile Klassenräume zu erklären?

20. Bisher steht für die Vorschul- , Erst- und Zweitklässler ein abgetrennter und gut überschaubarer „Grundschulhof“ zur Verfügung. 

a. Wird es im Rahmen der Unterbringung der Schülerinnen und Schülern in mobilen Klassenräumen in ähnlicher Weise einen den Kindern der jüngeren Jahrgänge vorbehaltenen Bereich geben? 

b. Wenn ja, wie wird dieser ausgestattet (Spielgeräte, Sandkiste etc.)?

21. Eltern weisen darauf hin, dass im alten Klassentrakt seit einiger Zeit die Toiletten nicht mehr funktionsfähig sind und es zu erheblichen Überschwemmungen gekommen ist, so dass die Vorschulkinder und die Erst- und Zweitklässler auf dem Freigelände aufgestellte Container benutzen und das Schulgebäude hierzu jeweils verlassen müssen. Sieht sich die Fachbehörde in der Lage, die umfangreichen erforderlichen Reparaturarbeiten unverzüglich zu veranlassen, so dass die Nutzung Im Gebäude noch vor Beginn des Winters sichergestellt werden kann?

22. Es wird weiter berichtet, dass die provisorisch aufgestellten Toilettencontainer für kleine Kinder schwergängig sind und Ängste erzeugen, so dass die Kinder teilweise die Grünanlagen benutzen. Welche unverzüglichen Abhilfemaßnahmen sind seitens der Fachbehörde vorgesehen?

 

Hamburg, den 27.09.2019

 

Ralf-Dieter Fischer                       Dr. Antje Jaeger

Fraktionsvorsitzender                   Michael Schaefer