21-0188.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg Standort Heidrand - unzumutbare bauliche Mängel

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.03.2021
14.01.2020
Sachverhalt

Die im April 2019 von der CDU-Fraktion Harburg gestellte Anfrage (Drucksache 20-4786) zur Bauplanung des Vor- und Grundschulgebäudes der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, Standort Heidrand ist von Seiten der Fachbehörde leider nur in Teilen aussagekräftig beantwortet worden. Auch werfen die mit der Antwort vorliegenden Angaben sowie die aktuelle Entwicklung im alten Vor- und Grundschulgebäude, etwa hinsichtlich des unzumutbaren Zustandes der sanitären Anlagen, weitere dringend zu klärende Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde mit der ausdrücklichen Bitte um Beantwortung aller einzelnen Fragen:

 

1.    Wann wurde bezüglich des alten Vor- und Grundschulgebäudes erstmalig eine Schadstoffbelastung in Betracht gezogen?

2.    Wann wurde das in der Drucksache 20-4786.01 erwähnte Gutachten in Auftrag gegeben?

3.    Wann wurde die gutachterliche Untersuchung durchgeführt und durch wen?

4.    Wann lag der zuständigen Fachbehörde das Gutachten vor?

5.    Welche konkreten Substanzen wurden festgestellt und in welcher Konzentration wurden diese jeweils nachgewiesen (bitte genaue Angabe der einzelnen Substanzen, nicht nur der Stoffgruppen)?

6.    Welche abgeleitete Toxizitätsbeurteilung ergab sich für die jeweilige Substanz und deren Stoffgruppe?

7.    Wann wurde die Schule über die Ergebnisse des Gutachtens und die sich daraus ergebenden Empfehlungen (z. B. „regelmäßige Lüftung“) informiert?

8.    Ist das Gutachten öffentlich einsehbar?

9.    Wenn ja, seit wann und auf welchem Wege?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Laut Drucksache 20-4786.01 hat der beauftragte Gutachter nach Feststellung polyaromatischer Kohlenwasserstoffe, künstlicher Mineralfasern und Asbest in gebundener Form „mittelfristig einen Abriss oder eine Sanierung des Gebäudes empfohlen“. Wie definiert die zuständige Fachbehörde in diesem Kontext den Begriff „mittelfristig“?

12. Von welchen Faktoren hängt der Zeitpunkt des Umzugs der Schülerinnen und Schüler aus dem alten Gebäude in mobile Klassenräume ab?

13. Zu welchem Zeitpunkt können die angekündigten mobilen Klassenräume in ausreichender Anzahl garantiert zur Verfügung gestellt werden?

14. Ab wann wird der Schulbetrieb regelhaft in den mobilen Klassenräumen erfolgen?

15. Kann ein durchgängiger Erhalt der Schulbücherei hinsichtlich der geplanten räumlichen Kapazitäten sicher zugesagt werden?

16. Verfügen die mobilen Klassenräume über kindgerechte sanitäre Anlagen innerhalb der Gebäude?

17. Sieht die zuständige Fachbehörde angesichts der zunehmenden Baufälligkeit des alten Gebäudes einschließlich der sanitären Anlagen eine Veranlassung, den Umzug der Schülerinnen und Schüler in mobile Klassenräume zu beschleunigen?

18. Wie lange ist aus Sicht der zuständigen Fachbehörde ein Verbleib der Schülerinnen und Schüler im alten Gebäude längstens zu tolerieren?

19. Wodurch sind die mehrfachen und inzwischen mehrjährigen Verzögerungen des angekündigten Umzuges der Vor- und Grundschülerinnen und -schüler in mobile Klassenräume zu erklären?

20. Bisher steht für die Vorschul- , Erst- und Zweitklässler ein abgetrennter und gut überschaubarer „Grundschulhof“ zur Verfügung. 

a. Wird es im Rahmen der Unterbringung der Schülerinnen und Schülern in mobilen Klassenräumen in ähnlicher Weise einen den Kindern der jüngeren Jahrgänge vorbehaltenen Bereich geben? 

b. Wenn ja, wie wird dieser ausgestattet (Spielgeräte, Sandkiste etc.)?

21. Eltern weisen darauf hin, dass im alten Klassentrakt seit einiger Zeit die Toiletten nicht mehr funktionsfähig sind und es zu erheblichen Überschwemmungen gekommen ist, so dass die Vorschulkinder und die Erst- und Zweitklässler auf dem Freigelände aufgestellte Container benutzen und das Schulgebäude hierzu jeweils verlassen müssen. Sieht sich die Fachbehörde in der Lage, die umfangreichen erforderlichen Reparaturarbeiten unverzüglich zu veranlassen, so dass die Nutzung Im Gebäude noch vor Beginn des Winters sichergestellt werden kann?

22. Es wird weiter berichtet, dass die provisorisch aufgestellten Toilettencontainer für kleine Kinder schwergängig sind und Ängste erzeugen, so dass die Kinder teilweise die Grünanlagen benutzen. Welche unverzüglichen Abhilfemaßnahmen sind seitens der Fachbehörde vorgesehen?

 

Hamburg, den 27.09.2019

 

Ralf-Dieter Fischer                       Dr. Antje Jaeger

Fraktionsvorsitzender                   Michael Schaefer

                                                      

           

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende         11.11.2019

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Der kürzlich vorgestellte finalisierte Schulentwicklungsplan der Behörde für Schule und Berufsbildung sieht neben dem ursprünglich geplanten und mit Drucksache 20-4786.01 erwähnten Zu- und Ersatzbau eine Erweiterung der Grundschule auf vier Züge und eine Erweiterung der Sekundarstufe I der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg am Standort Heidrand vor. Die konkrete Planung kann aufgrund dieser Entwicklung erst jetzt beginnen.

 

Die im Schulbau tätigen Dienstleister nehmen das Thema Schadstoffbelastung an Schulen sehr ernst: Mit der Umstellung von Bau und Bewirtschaftung der Hamburger Schulen auf das aktuelle Mieter-Vermieter-Modell (siehe Drs. 20/5317) wurde ein umfassendes Neubau- und Sanierungsprogramm beschlossen, das immer noch andauert. Damit einher ging eine umfassende Begutachtung von Gebäuden beziehungsweise Gebäudebestandteilen, auch im Hinblick auf Schadstoffe. So wurden Wand- und Deckenputze an allen vor 1994 gebauten Gebäuden in den Jahren 2012 bis 2014 systematisch begutachtet. Hierbei galt es die Gebäude zu identifizieren, in denen tatsächlich Asbest verbaut wurde. Die Gutachten sind Bestandteil der Gebäudeakte. Gebundener Asbest wird als ungefährlich eingestuft und darf deshalb in den Bauten belassen werden, eine Asbestsanierung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Im Rahmen von größeren Baumaßnahmen (Umbauten, Sanierungen oder Abrissen) wurden und werden Gebäude, die vor dem generellen Asbestverbot 1994 gebaut wurden, zudem regelhaft auf Asbest gutachterlich untersucht. Das Gutachten wird im Rahmen der Ausschreibung für die Abriss- beziehungsweise Sanierungsarbeiten veröffentlicht und ist Bestandteil des Auftrags. Wird bei der Beprobung Asbest gefunden, wird aus Sicherheitserwägungen bei den anstehenden Arbeiten davon ausgegangen, dass alle gleichartigen Bauteile des gesamten Gebäudes Asbest enthalten, auch wenn dies nicht der Fall sein muss. Darüber hinaus werden Gebäude grundsätzlich bei der Planung von Baumaßnahmen und bei entsprechenden Verdachtsfällen auf relevante Schadstoffe, zum Beispiel künstliche Mineralfasern (KMF) oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) hin untersucht. Dies gilt sowohl bei Baumaßnahmen als auch im laufenden Betrieb.

 

Auf die Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise kann auch an der Schule Fischbek-Falkenberg zurückgegriffen werden. Auch hier wurde eine gutachterliche Untersuchung auf das Vorkommen von Asbest im Jahr 2012 durchgeführt. Das in der Drucksache 20-4786.01 erwähnte Gutachten wurde durch GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) im Dezember 2017 beauftragt. Die Probeentnahme durch das beauftragte Gutachterbüro Wartig Nord erfolgte am 3. Januar 2018, das Gutachten datiert vom 16. Januar 2018 und lag GMH unmittelbar nach Fertigstellung vor. Der Schulleitung wurden die Ergebnisse unmittelbar darauf vorgestellt, im Anschluss an die Frühjahrsferien wurden sie darüber hinaus durch den Ersteller des Gutachtens von Wartig Nord dem Lehrerkollegium und Elternratsvertretern der Schule vorgestellt.

Es wurden in den Räumen 05 (Klasse), 07 (Vorschule), 14 (WC Jungen), 18 (Klasse) und 11 (Schulbücherei) Luftmessungen durchgeführt und dabei Naphthalin und Naphthalin-ähnliche Stoffe festgestellt.

Die in den Räumen 18 und 11 gemessenen Konzentrationen unterschreiten deutlich den geltenden Vorsorgewert (Richtwert I = 10 µg/m³). Es aktuell besteht kein Handlungsbedarf.

Die in den Räumen 05 und 07 gemessenen Konzentrationen überschreiten mit 10,1 und 10,5 leicht den Vorsorgewert (Richtwert I = 10 µg/m³). Diese Konzentrationen gelten als noch gesundheitlich unbedenklich. Für die Räume besteht jedoch erhöhter Lüftungsbedarf.

Die im Raum 14 gemessene Konzentration überschreitet mit 28,8 µg/m³ den Vorsorgewert (Richtwert I = 10 µg/m³), liegt jedoch unter dem Richtwert II (Gefahrenwert = 30 µg/m³). Dieser Raum wurde unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens gesperrt, er ist abgeschottet und wird nicht mehr genutzt.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigten, dass die Messungen unter reduzierten Lüftungsbedingungen (worst-case) durchgeführt wurden.

In der Regel werden nach Schadstoffmessungen die betroffenen Schulgemeinschaften zeitnah und persönlich über die Ergebnisse und möglichen Handlungsbedarf informiert. Schulleitungen erhalten auf Wunsch den Volltext des Gutachtens. Eine öffentliche Auslegung erfolgt darüber hinaus nicht.

Der verwendete Begriff „mittelfristig“ ist nicht definiert. In Abstimmung mit dem beauftragten Gutachter werden aufgrund der seit Erstellung des Gutachtens verstrichenen Zeit derzeit erneute Untersuchungen durchgeführt, um eine mögliche Entwicklung der Konzentrationen zu überprüfen. Die Messergebnisse sind unverändert, GMH wird nun mit der Schule kurzfristig die nächsten Schritte besprechen.

Die während der Bauphase notwendigen mobilen Klassenräume verfügen über sanitäre Anlagen, die bei Bedarf und in Abstimmung mit der Schule auf die Bedürfnisse von Vor- und Grundschulkindern angepasst werden. Ein Antrag auf Baugenehmigung wurde beim zuständigen Bezirksamt eingereicht. Zu Schulhof und Schulbücherei sind die Planungen noch nicht abgeschlossen, siehe Antwort zur Drucksache 20-4786.01.

Die Toilettenanlage im Bestandsgebäude wurde über die Herbstferien gestrichen und grundgereinigt. Außerdem wurden die Bodenabläufe und Abflüsse hergerichtet und zusätzliche Urinale angebracht. Überschwemmungen hat es hier nach Kenntnis von GMH und des beauftragten Reinigungsunternehmens nicht gegeben. Der Toilettencontainer wird ein Vordach und eine Sauberlaufzone erhalten. Schwergängige Türen werden nachjustiert. Die Urinale werden um ein Podest ergänzt, damit sie für kleinere Kinder besser nutzbar sind.