Antwort zur Anfrage NEUE LIBERALE: Bustrasse durch das Langenbeker Feld - Busdurchstich Gordonstraße, Verkehrsfläche
Letzte Beratung: 10.09.2019 Hauptausschuss Ö 2.2
Bei der Linienführung über das Langenbeker Feld sollen in den verkehrsberuhigten Straßen Langbusse eingesetzt werden. In 30er Zonen darf am Straßenrand wohngebietstypisch geparkt werden. Dies soll in 30er Zonen bewusst der Verlangsamung des Verkehrs und damit der Verkehrssicherheit dienen. Durch diese Praxis sind in der Gordonstraße, der Radickestraße und der Rönneburger Straße Begegnungsverkehre mit Bussen über lange Abschnitte nicht möglich. Beidseitig in diese Abschnitte einfahrende Fahrzeuge müssten derzeit ggf. sogar am Hang lange Strecken rückwärtsfahren, um Busse durchzulassen. Das ist der Verkehrssicherheit im Bereich der betroffenen Schulen und Kindergärten stark abträglich. Die Situation hat sich durch die zuletzt vorgenommenen Umbauten im Bereich der Rönneburger Straße noch verschärft. Die vielen Brems- und Anfahrvorgänge, die damit für die Busse schon außerhalb der Buskaps einhergehen werden, werden die Wohnstraßen verlärmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige(n) Fachbehörde(n):
1. In welchen verkehrsberuhigten 30er Zonen in Harburg werden Standardbusse linienmäßig eingesetzt? In welchen verkehrsberuhigten 30er Zonen in Harburg werden Langbusse linienmäßig eingesetzt?
2. In welchen verkehrsberuhigten 30er Zonen in Harburg fahren welche HVV Linien und in welcher Taktung?
3. Zählen Busse zum motorisierten Schwerverkehr? Wie vereinbart sich der Einsatz von Schwerverkehren mit dem besonderen Wohngebiets-Schutzcharakter von 30er Zonen?
4. Wie unterscheiden sich die Lärm- und Abgaswerte von Lang- und Standardbussen? Bitte genaue Angaben zu allen Emissionen der beiden Fahrzeugtypen machen. Bitte auch Aussagen zu Brems- und Anfahrsituationen in Hanglagen beifügen.
5. Entsprechen die Kurvenradien auf der avisierten Bustrasse derzeit den Anforderungen an den Einsatz von Langbussen? Wurden Erkundungsfahrten mit Langbussen in dem Gebiet durchgeführt? Wenn ja, wann und um welche Uhrzeit?
6. Eine Anfrage ergab, dass voraussichtlich Parkverbotszonen in allen betroffenen Straßen ausgesprochen werden müssen. Wie viele Meter, welcher Straßen werden von den Verbotszonen erfasst sein? Wie vielen geparkten Fahrzeugen entspricht das? Bitte nach Straße, genauem Ort und der Anzahl der entfallenen Stellflächen aufschlüsseln.
7. Wie lange stehen Mittel aus dem Programm zur Busoptimierung zur Verfügung? Wann läuft das Programm derzeit aus? Wofür können diese Mittel eingesetzt werden?
8. Wie hoch wird der Betrag sein, der aus Mitteln dieses Programms für die Linienführung veranschlagt wird? Wie hoch werden die Gesamtkosten der avisierten Maßnahme einschließlich der Absperranlage, der Beschilderungen, aller Beteiligungsverfahren und Planänderungen voraussichtlich sein?
9. Wie hoch sind die laufenden Kosten einer Anlage mit versenkbaren Pollern inclusive Wartung und Reparatur im Jahr? Können solche Anlagen definitiv aus Mitteln für das Programm zur Busoptimierung gebaut und betrieben werden?
Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy
Harburg, 13.03.2019
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
f. d. R.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
3. Juni 2019
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nehmen zur Anfrage der Neue Liberale Fraktion (Drs. 20-4668) wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Siehe Antwort Drs. 20-3651.
Gelenkbusse verkehren standardmäßig auf den Linien 14, 142, 143 und 443.
Zu 2.:
Siehe Antwort zu Drs. 20-3651.
Die Takte der Buslinien werden tageszeitlich an die Fahrgast-Nachfrage angepasst und variieren daher. Angegeben ist der Takt während der werktäglichen Hauptverkehrszeiten:
14: alle 10 Min.
141: alle 10 Min.
241: alle 20 Min.
142: alle 5 Min.
143: alle 10-20 Min.
443: alle 10-20 Min.
543: alle 20-60 Min.
144: alle 10-20 Min.
145: alle 10 Min.
245: alle 10 Min.
345: alle 60 Min.
150: alle 10 Min.
250: alle 20 Min.
251: alle 10-30 Min.
152: alle 60 Min.
154: alle 20 Min.
Zu 3.:
[Antwort durch BIS.]
Zu 4.:
Abgaswerte sind in Deutschland durch die Richtlinie 2007/47/EG festgelegt. Für die Fahrzeugklasse Lkw und Busse > 3,5 t werden die Abgasgrenzwerte auf die abgegebene Arbeit des Motors bezogen. Da die von der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) eingesetzten Busse über keine von der Fahrzeuggröße abhängige einheitliche Motorausstattung verfügen, ist eine Unterscheidung der Abgaswerte von Solo- und Gelenkbussen nicht möglich. Bei der Hamburger Hochbahn erfüllen alle Busse die Euro-Norm V (Stand 2018).
Aussagen zu Lärm- und Abgaswerten, insbesondere in Brems- und Anfahrsituationen kann die Hochbahn nicht treffen, da diese Werte so nicht erhoben werden.
Zu 5.:
Grundsätzlich erlauben die Straßenverhältnisse einen Betrieb mit Gelenkbussen, wenn entsprechende Anpassungsmaßnahmen an der Strecke durchgeführt worden sind. Es wurden bisher keine Testfahrten mit Gelenkbussen im Bereich der angedachten Linienführung unternommen.
Zu 6.:
Die Planungen zum Bau und Betrieb der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen wurden noch nicht aufgenommen, da der politische Beschluss zur Umsetzung bisher nicht vorlag und zudem die Änderung des gültigen Bebauungsplans noch nicht erfolgt ist. Insofern sind keine detaillierten Angaben zu Stellplatzbilanzen, Kosten etc. möglich.
Zu.7.-9.:
Die Mittel sind zur Optimierung ausgewählter MetroBuslinien bestimmt. In Harburg betrifft dies die MetroBuslinie 14 und den sog. „Korridor Harburg“.
Die angedachten Maßnahmen im Langenbeker Feld sollen nicht aus diesen Mitteln finanziert werden. Erforderliche Baumaßnahmen der Straßeninfrastruktur obliegen dem Bezirksamt. Zu den Kosten können derzeit noch keine konkreten Angaben gemacht werden (siehe Antwort zu 6.)
Antwort der Behörde für Inneres und Sport
Die Verkehrsdirektion nimmt zu den Fragen 3 und 6 der o.g. Anfrage wie folgt Stellung:
Busse zählen zum motorisierten Schwerverkehr. Tempo-30 Zonen dienen der allgemeinen Verkehrsberuhigung. Das Ziel der Verkehrsberuhigung hat in Tempo 30-Zonen grundsätzlich Vorrang vor den Belangen des ÖPNV und den Belangen des Durchgangsverkehrs. Einschränkungen im Bereich der Parkmöglichkeiten sind daher nicht geplant.
gez. Rajski
f.d.R.
Hille
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