20-3721

Einrichtung einer 30er-Zone in der Wilsonstraße Antrag der SPD-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Seit vielen Jahren wird von der Kommunalpolitik und engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Einführung der Tempo-30-Zone in der Wilsonstraße in Tonndorf verlangt. Bisher wurden entsprechende Forderungen u.a. mit Hinweis auf die dort verkehrenden Bus-Linien abgelehnt. Ziel der rot-grünen Koalition auf Bezirks- und Landesebene ist eine Ausweitung des Tempo-30-Netzes, wo dieses sinnvoll durchführbar und geboten erscheint. Die Wilsonstraße bietet sich aus unserer Sicht hierfür an, da sie als Wohnsammelstraße nur mäßig verkehrlich belastet ist, ausschließlich Tempo-30-Zonen erschließt und somit keine Funktion als Hauptverkehrsstraße im engeren Sinne darstellt. Des Weiteren werden Teile der Wilsonstraße als Schulweg benutzt.

 

Ein Grund, der häufig von den Hamburger Behörden herangezogen wird, um Tempo 30 abzulehnen, ist das Vorhandensein einer Hochbahn-Buslinie. Gerne wird darauf verwiesen, dass Rechts-vor-Links-Regelungen den Fahrtkomfort einschränken würden oder dass der Hochbahn zusätzliche Kosten entstehen könnten, da sie bei längeren Fahrzeiten u. U. mehr Busse einsetzen müsste. Nichtsdestotrotz fahren derzeit viele Buslinien in Hamburg völlig problemlos durch Tempo-30-Zonen und –Abschnitte (siehe Bürgerschaftsdrucksachen 20/1190 und 21/555). Das gilt auch für die Linie 142, die z.B. durch den Alten Postweg, die Denickestraße und einen Teil der Triftstraße fährt, obwohl dort die Geschwindigkeit schon vor längerer Zeit auf maximal 30 km/h begrenzt wurde. Dass dies möglich ist, liegt zum einen daran, dass es verschiedene Verkehrszeichen gibt, die auch in Tempo-30-Abschnitten Vorfahrt gewähren. So regelt beispielsweise die Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ausdrücklich, dass in Tempo-30-Bereichen die Rechts-vor-Links-Regel aufgehoben werden kann, wenn dort eine Buslinie verkehrt: „Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden.“

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt Wandsbek werden gebeten,

 

1.in dem Bereich Wilsonstraße durch Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung und entsprechender Beschilderung gemäß Stellungnahme der BWVI in Drs. 20-1833 eine 30er-Zone einzurichten.

2.den Ausschuss über die Umsetzung zu informieren.

 

Anhänge

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