Umsetzung der Verkehrsberuhigung im Bereich der Straße Langenstücken und stärkere Bewerbung der Nutzung der P&R-Anlage Poppenbüttel Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.07.2017 (Drs. 20-4538.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden und das Bezirksamt werden gebeten zu prüfen, welche zusätzlichen geeigneten Maßnahmen vor Ort dazu beitragen können, dass sich die verkehrliche Situation im Sinne des öffentlich-rechtlichen Vertrages der Anlieger mit der Freien und Hansestadt Hamburg sowie für eine erhöhte Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert:
Folgende Maßnahmen wären zu prüfen und umzusetzen:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Der Frahmredder zwischen Stormanplatz und Stadtbahnstraße wurde im Rahmen der Erweiterung des Tempo-30-Zonen Konzeptes gemeinsam mit der Straße Langenstücken für eine Tempo-30-Zone empfohlen. Für die Umsetzung ist in fachlicher und finanzieller Hinsicht das Bezirksamt Wandsbek zuständig.
Dieses hat folgende Stellungnahme zu o.g. Beschluss abgegeben:
„Im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Tempo 30 - Zone in der Straße Langenstücken hat das Fachamt Management des öffentlichen Raumes ebenfalls für die Straße Frahmredder (Bereich von Stadtbahnstraße bis Stormarnplatz) um straßenverkehrsbehördliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 35 gebeten.
Die Entscheidung, ob im o.g. Bereich der Straße Frahmredder eine Tempo 30 - Zone umzusetzen ist, trifft die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 35 im Rahmen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung.“
Zu 4.:
Die P+R Betriebsgesellschaft mbH (P+R) hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die sich damit befasst, eine Bestandsaufnahme über Ausschilderungen zu allen P+R-Anlagen vorzunehmen und Vorschläge für Optimierungen an allen Standorten zu entwickeln. Die Untersuchung wird auch Aussagen zu Poppenbüttel enthalten.
Die Ergebnisse der Untersuchung liegen noch nicht vor.
Der P+R ist bekannt, dass Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vereinzelt das Parkhaus nutzen, um vom Stormarnplatz zum Ring 3 (oder umgekehrt) zu gelangen. Dieses Verhalten verstößt gegen die für die P+R-Anlagen geltende Benutzungsordnung. Die Anlagen dienen dem Abstellen von PKW und nicht als Durchfahrt. Angesichts des "schrankenlosen" Zugangssystems, welches auf allen P+R-Anlagen in Hamburg gilt, ist dieses Fehlverhalten schwer zu unterbinden. Im Augenblick ist keine Maßnahme erkennbar, die seitens P+R geeignet wäre, diese Art von Fehlverhalten zu verhindern.
Eine Auswertung der Videoanlage zum Zweck der Feststellung dieser Art von Fehlverhalten wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht in Betracht gezogen.
Zu 5.:
Die Ampelschaltung Saseler Damm/ Langenstücken (Linksabbieger in Richtung Langenstücken/Stormaner Platz) ist geprüft worden. Die Schaltung erfolgt mit Dauergrün in der Hauptrichtung und wird nur auf Anforderung vom Verkehr aus der Nebenrichtung Langenstücken oder dem Fußverkehr über den Saseler Damm unterbrochen. Die Verkehrsbelastung auf dem Saseler Damm hat ausreichend Lücken für das Abbiegen in die Straße Langenstücken. Behinderungen oder Rückstauungen wurden auch nach der Fertigstellung der P+R-Anlage seitens des zuständigen Polizeikommissariats vor Ort nicht beobachtet. Eine Änderung der Ampelschaltung ist demzufolge bis auf weiteres aufgrund der verkehrlichen Situation nicht erforderlich.
Ergänzend teilt die Behörde für Inneres und Sport mit:
Zu 2.:
Das Polizeikommissariat (PK) 35 hat am 12.06.2017 aufgrund von Konflikten im Begegnungsverkehr zunächst vorläufig vier Strecken mit eingeschränktem Haltverbot (VZ 286) in der Straße Langenstücken angeordnet. Am 24.10.2017 fand unter Beteiligung des Bezirksamts Wandsbek, der Hochbahn, Vertretern des Regionalausschusses Alstertal und dem PK 35 eine Besprechung statt. Es wurde die Verkehrssituation erörtert. Als Ergebnis wird die Tempo 30-Zone in der Straße Langenstücken vom Bezirksamt Wandsbek überplant. In den Planungen wird auch die Situation des ruhenden Verkehrs berücksichtigt.
Zu 3.:
Seit Einrichtung der Tempo 30-Zone wird der ruhende Verkehr regelmäßig durch Beamte und Angestellte des PK 35 überwacht, Verstöße werden geahndet. Das wird auch weiterhin geschehen. Geschwindigkeitsmessungen sind aufgrund der Anforderungen an den Messort nicht überall möglich. In der Straße Langenstücken wurden in der Vergangenheit Messungen mit dem Verkehrsstatistikgerät und mittels Handlaser durchgeführt. Diese Maßnahmen werden fortgesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
Zu 6.:
Das PK 35 hat aufgrund von Hinweisen zur Größe des Zeichens 274.1 (Beginn der Tempo 30-Zone) den Austausch gegen die maximal mögliche Größe 3 veranlasst. Die Zeichen wurden am 04.05.2017 ausgetauscht.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.