Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verkehrsregeln in der Jäger- und Vogteistraße verdeutlichen
Die historische Verkehrsachse Jägerstraße und Vogteistraße zwischen Harburg und Rönneburg bzw. weiter bis Meckelfeld wurde zu einer Tempo-30-Zone umgewandelt. Kernelement einer Tempo-30-Zone ist die Anwendung der allgemeinen Vorfahrtregel Rechts-vor-Links gemäß § 8 StVO. In Tempo-30-Zonen darf nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden. Entsprechend handelt es sich bei den Straßen Jägerstraße und Vogteistraße auch nicht mehr um Vorfahrtstraßen. Einige Bereiche der Jägerstraße wurden bereits umgebaut, damit das optische Erscheinungsbild der Straße der verkehrsrechtlichen Regelung entspricht. In Zukunft sind weitere Umbauten zur Verbesserung geplant. Die einzig verbliebene Kreuzung, an der noch nicht die Rechts-vor-Links-Regelung gilt, ist die Kreuzung Vogteistraße/Küstersweg. In dieser Kreuzung wird die Vorfahrt im Moment durch LSA (Ampeln) gesteuert bzw. die Vogteistraße hat Vorfahrt durch Zeichen 301. Gemäß aktueller Verschickung des Bezirksamtes soll auch diese Kreuzung in die Rechts-vor-Links-Regelung überführt werden und die LSA abgebaut werden.
Auch wenn es bereits viele bauliche Fortschritte zur Verbesserung der Situation gegeben hat und weiterhin geben wird, kann im Moment vor Ort festgestellt werden, dass viele Verkehrsteilnehmende die Vorfahrtsituation an einigen Knotenpunkten noch nicht korrekt erfassen. Die Achse wird von einigen Bussen genutzt und teilweise versucht auch Schwerlastverkehr die Strecke als Abkürzung zu nutzen.
Das besagter Bus- oder Schwerlastverkehr anhalten und Vorfahrt gewähren muss, wenn beispielsweise auch ein Radfahrer aus der Mensingstraße oder der Kanzlerstraße kommt, wird noch nicht von allen Fahrzeugführenden beachtet.
Im Erläuterungsbericht zur 1. Verschickung Jäger- und Vogteistraße Bauabschnitt 3 wird unter Punk 2.2.6 beschrieben, dass das PK46 in der Vergangenheit bereits an verschiedenen Kreuzungen auf der genannten Strecke Unfallhäufungsstellen festgestellt hat mit dem Schwerpunkt auf der Missachtung der dort geltenden Rechts-vor-Links-Regelung.
Vor einiger Zeit wurden sogenannte Haifischzähne (Zeichen 342) in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen, die Verkehrsteilnehmende auf eine bestehende Rechts-vor-Links-Regelung hinweisen sollen. Aus unserer Sicht könnten die Haifischzähne an den Kreuzungen der Jägerstraße und der Vogteistraße ein adäquates Mittel sein, um Unfallgefahren vorzubeugen und die geltende Vorfahrtregelung zu verdeutlichen.
Die Bezirksversammlung empfiehlt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am PK46 aus den im Sachverhalt genannten Gründen eine Prüfung aller Knotenpunkte der Jägerstraße und der Vogteistraße bezüglich der Anordnung von Zeichen 342 in jeweils allen Knotenarmen zur Verdeutlichung der geltenden Vorfahrtregelung nach § 8 StVO.
Über das Ergebnis der Prüfung soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.