Antwort zur Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNEN-Fraktion betr. LPT-Labor in Hamburg-Neugraben
Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.4
Die Firma LPT-Laboratory of Pharmacology and Toxicology, Redderweg 8, 21147 Hamburg, betreibt seit über 60 Jahren in diesem Hauptsitz ein Tierversuchslabor, zwei weitere Außenstellen befinden sich in Neu Wulmstorf-Mienenbüttel und in Wankendorf „Gut Löhndorf“, Kreis Plön.
Eine Undercoverrecherche der Organisation „SOKO Tierschutz“ im LPT Mienenbüttel deckte bereits im letzten Jahr Tierquälereien jenseits der eigentlichen Tierversuche auf. Zwischenzeitlich wurden noch Vorwürfe der Manipulationen von Tierversuchsstudien in Laboren der LPT bekannt.
Diese Aufdeckungen führten inzwischen dazu, dass Veterinärämter, Kontrollbehörden und Staatsanwaltschaften aus 3 Bundesländern am 25. November Großrazzien in den Laboren in Mienenbüttel (Nds.), HH-Neugraben und Gut Löhndorf (S-H) durchführten und nun aufwendige Ermittlungen stattfinden.
Wie am 17. Januar 2020 bekannt wurde, hat der Landkreis Harburg mit sofortiger Wirkung die Betriebserlaubnis der LPT am Standort in Mienenbüttel widerrufen, da „ die Zuverlässigkeit des Betreibers nicht mehr gegeben ist“ (Pressemitteilung Landkreis Harburg). Aber auch an anderen Standorten haben Mitarbeiter von Verstößen gegen den Tierschutz und möglichen Manipulationen berichtet.
Aus diesem Grund bitten wir die zuständige Fachbehörde, gemäß Tierschutzgesetz und Tierschutz-Versuchstierverordnung, um Beantwortung nachstehender Fragen für die Hamburger Einrichtung:
1. Wie viele genehmigungspflichtige Versuche wurden in den letzten 5 Jahren durchgeführt?
2. Welche Tierarten wurden und werden in den Versuchen verwendet, was wurde/wird an ihnen getestet, über welche Zeiträume liefen die Versuche und was geschah bzw. geschieht mit den Tieren nach den Versuchen?
3. Für welche Tierarten wurden für die Zukunft neue Versuchsreihen beantragt und genehmigt? Wie viele beantragte Versuche wurden nicht genehmigt, mit welcher Begründung erfolgte einen Ablehnung?
4. Wurden aufgrund der Aufdeckungen und Erkenntnisse beim LPT in Mienenbüttel laufende Versuche in Hamburg überprüft, bzw. neue Versuche untersagt? Was hat die Überprüfung der laufenden Versuche ergeben? Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
5. Wurden die Bedingungen der anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen Versuche überwacht? Gab es Gründe zu Beanstandungen? Wenn ja; Wie oft und welche?
6. Welche und wie viele Kontrollen wurden in den letzten 5 Jahren pro Jahr durch die zuständigen Fachbehörden durchgeführt? Fanden in diesem Zeitraum durch die zuständigen Fachbehörden Kontrollen auch unangemeldet statt? Wenn ja; wie viele und warum wurde unangemeldet geprüft?
7. Gab es Beanstandungen und welche Auflagen wurden ggf. gemacht? Wie wurden diese umgesetzt? Erfolgten Nachkontrollen?
8. Wurden öffentliche Zuschüsse für das LPT oder für Auftraggeber von Studien, die im LPT durchgeführt wurden, in den letzten 5 Jahren beantragt bzw. bewilligt? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür wurden diese öffentlichen Zuschüsse eingesetzt?
9. Wurden alle Vorschriften nach § 9 Abs. 1 Tierschutzgesetz zur Qualifikation des Personals beim LPT eingehalten? Wenn nein, welche nicht und warum wurden diese nicht eingehalten?
10. Wurden die durchgeführten Studien der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die von „SOKO Tierschutz“ aufgedeckten Studien-Manipulationen vollständig überprüft? Konnten aus vorliegenden Dokumentationen der Studien bereits Hinweise auf Manipulationen abgeleitet werden? Falls ja, welche? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
11. Können den Verantwortlichen beim LPT Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und/ oder gegen die Tierschutz-Versuchstierverordnung nachgewiesen werden bzw. gibt es Hinweise hierfür?
12. Gibt es am LPT-Standort einen hauptamtlichen Tierarzt und einen Tierschutzbeauftragten im Sinne der Tierschutz-Versuchstierverordnung?
13. Gibt es im LPT Standort nach § 6 einen Tierschutzausschuss? Haben die Behörden die vorgeschriebenen Dokumentationen der letzten 3 Jahre eingesehen, beschlagnahmt und ausgewertet?
14. Liegen den Behörden Planungen für eine mögliche Erweiterung des LPT Labors in Neugraben vor?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 13.03.2020
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt zu der Anfrage der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 21-0534) wie folgt Stellung:
1. Wie viele genehmigungspflichtige Versuche wurden in den letzten 5 Jahren durchgeführt?
Der BGV liegen keine Zahlen zur Durchführung von Tierversuchen vor.
Von der BGV wird erfasst, wie viele Anträge auf Durchführung eines Tierversuchs genehmigt werden. Die Zahlen der letzten fünf Jahre sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Jahr |
Anzahl erteilter Genehmigungen (LPT) |
Verwendete Tierarten |
2015 |
3 |
Ratten, Mäuse |
2016 |
- |
- |
2017 |
- |
- |
2018 |
7 |
Ratten, Mäuse |
2019 |
10 |
Ratten, Mäuse |
2020 |
- |
- |
2. Welche Tierarten wurden und werden in den Versuchen verwendet, was wurde/wird an ihnen getestet, über welche Zeiträume liefen die Versuche und was geschah bzw. geschieht mit den Tieren nach den Versuchen?
Siehe hierzu auch Antwort zu 1. Es handelt sich i.d.R. um Versuche, die gemäß § 8 a Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) gesetzlich vorgeschrieben sind, dazu gehören beispielsweise Prüfungen über die Sicherheit und Verträglichkeit von Arzneimitteln.
Die Durchführung der jeweiligen Forschungsvorhaben ist nach § 33 der Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) auf maximal fünf Jahre begrenzt. In Hamburg wird die Genehmigung zunächst auf drei Jahre befristet, es ist aber möglich maximal zweimal einen Antrag auf Verlängerung um jeweils ein Jahr zu stellen. Zum Verbleib der Tiere wird mitgeteilt, dass die Versuchstiere nach Abschluss eines Versuchsvorhabens i.d.R. für weitergehende Untersuchungen (zum Beispiel histologische und toxikologische Untersuchungen der Organe) getötet werden. Die erneute Verwendung eines Tieres in einem Versuchsvorhaben ist gemäß § 18 TierSchVersV nur in Ausnahmefällen zulässig, um Schmerzen, Leiden und Schäden für das einzelne Tier möglichst gering zu halten.
3. Für welche Tierarten wurden für die Zukunft neue Versuchsreihen beantragt und genehmigt? Wie viele beantragte Versuche wurden nicht genehmigt, mit welcher Begründung erfolgte einen Ablehnung?
Für die Zukunft wurden aufgrund der im Raum stehenden Vorwürfe gegen LPT von der BGV keine Versuchsgenehmigungen erteilt.
4. Wurden aufgrund der Aufdeckungen und Erkenntnisse beim LPT in Mienenbüttel laufende Versuche in Hamburg überprüft, bzw. neue Versuche untersagt? Was hat die Überprüfung der laufenden Versuche ergeben? Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Die BGV hat aufgrund der Aufdeckungen und Erkenntnisse beim LPT in Mienenbüttel sämtliche Versuchsgenehmigungen widerrufen und angezeigte Versuchsvorhaben untersagt.
5. Wurden die Bedingungen der anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen Versuche überwacht? Gab es Gründe zu Beanstandungen? Wenn ja; Wie oft und welche?
Im Rahmen der früheren Überprüfungen wurden keine gravierenden Verstöße festgestellt, die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen nach sich gezogen hätten. Es wurden Beanstandungen hinsichtlich Tierhaltung, Versuchsdurchführung, Eigenkontrollen und Dokumentation festgestellt. Hieraufhin wurde die betroffene Einrichtung mündlich oder schriftlich aufgefordert, die Beanstandungen unverzüglich abzustellen. Die Mängelbeseitigung wurde nachfolgend überprüft. Weitere Informationen sind folgenden Drucksachen zu entnehmen: 21/18654, 21/18676, 21/7809 und 21/7594.
6. Welche und wie viele Kontrollen wurden in den letzten 5 Jahren pro Jahr durch die zuständigen Fachbehörden durchgeführt? Fanden in diesem Zeitraum durch die zuständigen Fachbehörden Kontrollen auch unangemeldet statt? Wenn ja; wie viele und warum wurde unangemeldet geprüft?
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 des TierSchG sollen Tierversuchseinrichtungen mindestens alle drei Jahre besichtigt werden. In Hamburg werden die versuchsdurchführenden Einrichtungen im Regelfall häufiger und unter Berücksichtigung risikobasierter Bewertungen kontrolliert. Daraufhin erfolgt auch die Einschätzung, ob die Kontrollen angekündigt oder unangekündigt erfolgen.
In den Jahren 2015, 2016 und 2018 umfasste jeweils eine Kontrolle die Versuchstierhaltung bei der Einrichtung Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co.KG (LPT), davon eine unangekündigt und zwei angekündigt.
2019 erfolgten drei Kontrollen, davon zwei unangekündigt und eine angekündigt in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Eine weitere Kontrolle mit dem Schwerpunkt Tiertransporte wurde 2019 unangekündigt durch das Verbraucherschutzamt Harburg durchgeführt.
Zusätzlich erfolgten 2016 und 2019 jeweils eine angekündigte Kontrolle nach Vorgaben der Good Laboratory Practice (GLP) und 2019 eine unangekündigte Inspektion in Bezug auf die Manipulationsvorwürfe gegen LPT.
In den Jahren 2015, 2018 und 2019 erfolgten insgesamt zwei angekündigte und eine unangekündigte Inspektion nach den Maßgaben der Good Manufacturing Practice (GMP) für Arzneimittel.
7. Gab es Beanstandungen und welche Auflagen wurden ggf. gemacht? Wie wurden diese umgesetzt? Erfolgten Nachkontrollen?
Die Abstellung und Korrektur der festgestellten GMP-Beanstandungen wurde im Rahmen der Bewertung des Korrekturmaßnahmenplans und bei der Durchführung der Folgeinspektion überprüft. 2019 erfolgte eine GLP Nachinspektion. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.
8. Wurden öffentliche Zuschüsse für das LPT oder für Auftraggeber von Studien, die im LPT durchgeführt wurden, in den letzten 5 Jahren beantragt bzw. bewilligt? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür wurden diese öffentlichen Zuschüsse eingesetzt?
Der BGV ist nicht bekannt, ob LPT öffentliche Zuschüsse erhalten hat. Von der Freien und Hansestadt Hamburg sind keine Zuschüsse geflossen.
9. Wurden alle Vorschriften nach § 9 Abs. 1 Tierschutzgesetz zur Qualifikation des Personals beim LPT eingehalten? Wenn nein, welche nicht und warum wurden diese nicht eingehalten?
Die Befähigung der beteiligten Personen wird im Antragsverfahren des jeweiligen Versuchsvorhabens gemäß der Bestimmungen der TierSchVersV geprüft. Hierzu gab es bisher keine Beanstandungen.
10. Wurden die durchgeführten Studien der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die von „SOKO Tierschutz“ aufgedeckten Studien-Manipulationen vollständig überprüft? Konnten aus vorliegenden Dokumentationen der Studien bereits Hinweise auf Manipulationen abgeleitet werden? Falls ja, welche? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Während der letzten Inspektion 2019 wurden Verdachtsstudien und weitere ähnliche Studien überprüft. Aus den bisherigen Überprüfungen haben sich keine Hinweise auf Datenmanipulationen ergeben. Etliche Unterlagen waren bereits von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, die ihrerseits Ermittlungen durchführt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da Nachweise seitens der Prüfeinrichtung LPT noch ausstehen. Die endgültige Bewertung kann erst nach Abschluss des Verfahrens unter Einbeziehung der staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse erfolgen.
11. Können den Verantwortlichen beim LPT Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und/oder gegen die Tierschutz-Versuchstierverordnung nachgewiesen werden bzw. gibt es Hinweise hierfür?
Es gibt konkrete Hinweise zu schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz am Standort Mienenbüttel. Da sowohl die Verwaltungsverfahren als auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, können dazu derzeit keine konkreten Informationen öffentlich gemacht werden.
12. Gibt es am LPT-Standort einen hauptamtlichen Tierarzt und einen Tierschutzbeauftragten im Sinne der Tierschutz-Versuchstierverordnung?
Die LPT Standorte verfügen über zwei Tierschutzbeauftragte gemäß TierSchVersV. Für die Einstellung eines hauptamtlichen Tierarztes in einer Versuchseinrichtung gibt es in der TierSchVersV keine Vorgaben.
13. Gibt es im LPT Standort nach § 6 einen Tierschutzausschuss? Haben die Behörden die vorgeschriebenen Dokumentationen der letzten 3 Jahre eingesehen, beschlagnahmt und ausgewertet?
Ja, ein Tierschutzausschuss gemäß § 6, Abs. 1 TierSchVersV wurde bei LPT eingerichtet. Die Aufzeichnungen gemäß § 6, Abs. 3 TierSchVersV sind nicht Teil der bisherigen Ermittlungen.
14. Liegen den Behörden Planungen für eine mögliche Erweiterung des LPT Labors in Neugraben vor?
Nein.
Gez. Heimath
Fd.R. Martens
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.