21-1156.01

Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr. Wohnungsbau im Bezirk Harburg 2020

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 1.2

Sachverhalt

Aufgrund des 2016 zwischen Senat und Bezirken geschlossenen „Vertrag für Hamburg“ sollen pro Jahr mindestens 10.000 neue Wohnungen genehmigt werden, davon 3000 Wohnungen mit öffentlicher Förderung. Im Bezirk Harburg sollen davon jährlich mindestens 800 neue Wohnungen genehmigt werden.

Gerade aufgrund der ständig steigenden Mieten ist es dringend notwendig, im Bezirk über eine ausreichende Anzahl von öffentlich geförderten Wohnungen zu verfügen.

Die Bezirksverwaltung wird um Auskunft gebeten:

1. über die Anzahl der 2020 erteilten Baugenehmigungen. Bitte die Gesamtanzahl nennen und zusätzlich einzeln aufführen:

a) für öffentlich geförderte Wohnungen,

b) für Mietwohnungen

c) für Eigentumswohnungen.

d) Bitte 1 a, b und c auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

2. über die Anzahl der 2020 tatsächlich fertig gestellten Wohnungen. Bitte die Gesamtanzahl nennen und zusätzlich einzeln aufführen:

a) die Anzahl der davon öffentlich geförderten Wohnungen,

b) die Anzahl der Mietwohnungen

c) die Anzahl der Eigentumswohnungen.

d) Bitte 2 a, b und c auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

3. über die Anzahl der 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen.

a) Bitte auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

6. über die Anzahl der Wohnungen, die 2021 aus der Sozialbindung fallen werden.

a) Bitte auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

7. über die Anzahl der 2020 zweckentfremdeten, abgängigen oder abgerissenen Wohnungen.

a) Bitte auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 04.02.2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Antrag der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-1156) wie folgt Stellung:

Einleitend weist das Bezirksamt darauf hin, dass viele der in den letzten Jahren aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Eigentum der SAGA oder von gemeinnützigen Genossenschaften sind. Häufig werden diese Wohnungen auch nach Entfall der Sozialbindung zu einem günstigen Preis weitervermietet.

Die Bezirksverwaltung wird um Auskunft gebeten:

1. über die Anzahl der 2020 erteilten Baugenehmigungen. Bitte die Gesamtanzahl nennen und zusätzlich einzeln aufführen:

a) für öffentlich geförderte Wohnungen,

b) für Mietwohnungen

c) für Eigentumswohnungen.

d) Bitte 1 a, b und c auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

Mit 184 Baugenehmigungen wurden in 2020 Bauvorhaben mit insgesamt 1042 WE beschieden. Eine qualitative Auswertung der genehmigten Wohneinheiten auf der Ebene der Stadtteile erfolgt nicht.

2. über die Anzahl der 2020 tatsächlich fertig gestellten Wohnungen. Bitte die Gesamtanzahl nennen und zusätzlich einzeln aufführen:

a) die Anzahl der davon öffentlich geförderten Wohnungen,

b) die Anzahl der Mietwohnungen

c) die Anzahl der Eigentumswohnungen.

d) Bitte 2 a, b und c auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

Das Bezirksamt erfasst die Anzahl der Fertigstellungen von Bauvorhaben nicht. Bereits zum Antrag 21-0712 wurde darüber informiert, dass die Fertigstellungsdaten zwar von den Bezirksämtern erhoben, jedoch nicht systematisiert erfasst und ausgewertet werden. Die Erfassung und das Auslesen ist Aufgabe des Statistikamts Nord (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein). Das Statistikamt Nord erstellt und veröffentlicht die Statistik zu den Baufertigstellungen jährlich jeweils bis Ende Mai für das Vorjahr. Die kleinräumige quantitative Auswertung der Fertigstellungszahlen für das Vorjahr wurde jeweils für Juli des laufenden Jahres zugesagt.

a. Eine detaillierte Erfassung der Anzahl der davon öffentlich geförderten Wohnungen erfolgt deshalb nicht. Die Daten zu den geförderten Wohnungen liegen nur bei der IFB vor. In Harburg im Jahr 2020 öffentlich geförderte und fertiggestellte Mietwohnungen siehe anhängende Exceltabelle.

b. eine detaillierte Erfassung der Anzahl der Mietwohnungen erfolgt deshalb nicht.

c. eine detaillierte Erfassung der Anzahl der Eigentumswohnungen erfolgt deshalb nicht.

3. über die Anzahl der 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen.

a) Bitte auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

Siehe anliegende Exceldatei.

6. über die Anzahl der Wohnungen, die 2021 aus der Sozialbindung fallen werden.

a) Bitte auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

Siehe anliegende Exceldatei.

7. über die Anzahl der 2020 zweckentfremdeten, abgängigen oder abgerissenen Wohnungen.

a) Bitte auch getrennt nach Stadtteilen aufführen.

Wohnraumschutzrechtlich hat das Bezirksamt Genehmigungen zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum für insgesamt 73 Wohneinheiten erteilt.

Davon wurden 17 Wohnungen (Belegenheit: 14 Wohneinheiten Heimfeld, 3 Wohneinheiten Neugraben-Fischbek) gegen Erstellung von Ersatzwohnraum (Neubau) abgebrochen; für 56 Wohneinheiten (Belegenheit: Harburg Zentrum) war aufgrund eines berechtigten Interesses des Antragstellers im Rahmen der Stellung von Ersatzwohnraum die Zweckentfremdung zu genehmigen.

Im Jahresdurchschnitt standen rund 200 Wohnungen wegen Sanierungsarbeiten leer. Hiervon standen 31 Wohnungen leer (Belegenheit: 14 Wohneinheiten Heimfeld, 3 Wohneinheiten Neugraben-Fischbek, 14 Wohneinheiten Eißendorf), die zum Abbruch, mit dem Ziel des Neubaus mit erheblicher Erweiterung der Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, vorgesehen sind.

Darüber hinaus kann das Bezirksamt über die Anzahl „abgängiger oder abgerissener Wohnungen“ keine Daten liefern, da Abbrüche für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 (z. B. Einzel- und Doppelhäuser) verfahrensfrei sind und der Fachabteilung auch nicht zur Kenntnis gebracht werden.

Fredenhagen

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