Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Nebentätigkeiten von Mitarbeitern des Bezirksamtes II
Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 6.35
Wir fragen die Verwaltung:
1. Bei wie vielen Mitarbeitern hat die Bezirksverwaltung derzeit Kenntnis von
Nebentätigkeiten von Mitarbeitern aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Fachämtern,
Ämtern und Abteilungen sowie Regionalbereichen?
2. Welchen Umfang haben die angezeigten Nebentätigkeiten zeitlich?
3. Wie haben sich die Nebentätigkeiten von Mitarbeitern zahlenmäßig seit Juni
2018 konkret entwickelt?
4. In wie vielen Fällen sind Nebentätigkeiten im Hinblick auf die vorrangigen
Dienstgeschäfte unterbunden worden?
5. Wie gestaltet sich die Nebentätigkeitspraxis bei Fällen möglicher Interessen-
kollisionen mit den Dienstgeschäften?
Hamburg, 07.02.2019
Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
22. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4535) wie folgt Stellung:
1. Bei wie vielen Mitarbeitern hat die Bezirksverwaltung derzeit Kenntnis von
Nebentätigkeiten von Mitarbeitern aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Fachämtern,
Ämtern und Abteilungen sowie Regionalbereichen?
2. Welchen Umfang haben die angezeigten Nebentätigkeiten zeitlich?
3. Wie haben sich die Nebentätigkeiten von Mitarbeitern zahlenmäßig seit Juni
2018 konkret entwickelt?
Zu 1. bis 3.: s.. Anlage
4. In wie vielen Fällen sind Nebentätigkeiten im Hinblick auf die vorrangigen
Dienstgeschäfte unterbunden worden?
Keine
5. Wie gestaltet sich die Nebentätigkeitspraxis bei Fällen möglicher Interessen-
kollisionen mit den Dienstgeschäften?
Sowohl bei den Beamtinnen und Beamten als auch bei den Tarifbeschäftigten findet eine umfassende Prüfung durch Dienstvorgesetzte und den Personalservice sowie ggf. durch das Rechtsamt statt, ob die angezeigte Nebentätigkeit zu Interessenkollisionen führt. Die Ausübung einer Nebentätigkeit wird untersagt, sofern Interessenkollisionen festgestellt werden.
Fredenhagen
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