Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Nebentätigkeiten von Mitarbeitern des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 2.4
Wir fragen die Verwaltung:
Hamburg, am 07.06.2018
Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
13. Juni 2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-3910) wie folgt Stellung:
Zu Frage 1.
Die Bezirksverwaltung hat bei 97 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Beamtinnen und Beamten Kenntnis von Nebentätigkeiten.
In 22 Fällen werden mehrere Nebentätigkeiten ausgeübt, so dass in der anliegenden Tabelle 119 Fälle aufgelistet sind.
Zu Frage 2.
Der zeitliche Umfang der jeweiligen Nebentätigkeit ist ebenfalls der anliegenden Tabelle zu entnehmen.
Zu Frage 3.
Zur Frage der zeitlichen Entwicklung ist eine Tabelle beigefügt.
Zu Frage 4.
Im Hinblick auf vorrangige Dienstgeschäfte ist keine Nebentätigkeit unterbunden worden.
Zu Frage 5.
Die Nebentätigkeitspraxis gestaltet sich für Tarifbeschäftigte nach dem TV-L ( §3 I.1) sowie für Beamtinnen und Beamte nach der Hamburgischen Nebentätigkeitsverordnung (HmbNVO).Hier ist eine Untersagung bei möglichen Interessenkollisionen mit den Dienstgeschäften geregelt.
Trispel
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