Wir fragen die Verwaltung:
- Bei wie vielen Mitarbeitern hat die Bezirksverwaltung derzeit Kenntnis von Nebentätigkeiten von Mitarbeitern aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Fachämtern, Ämtern und Abteilungen sowie Regionalbereichen?
- Welchen Umfang haben die angezeigten Nebentätigkeiten zeitlich?
- Wie haben sich die Nebentätigkeiten von Mitarbeitern zahlenmäßig getrennt nach Jahren 2018, 2017, 2016 entwickelt?
- In wie vielen Fällen sind Nebentätigkeiten seit 2016 im Hinblick auf die vorrangigen Dienstgeschäfte unterbunden worden?
- Wie gestaltet sich die Nebentätigkeitspraxis bei Fällen möglicher Interessenkollisionen mit den Dienstgeschäften?
Hamburg, am 07.06.2018
Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht