21-1203.01

Antwort kleine Anfrage CDU betr. Interessenbekundungsverfahren Neuland 23 und Harburger Betriebe

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.17

Sachverhalt

Nachdem für die Deutsche Post/DHL ein passgenaues Bebauungsplanverfahren Neuland 23 durchgeführt worden ist, ist der vorgesehene Nutzer leider abgesprungen, so dass nunmehr seitens der Fachbehörde ein neues Interessenbekundungsverfahren begonnen worden ist.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Harburger Handwerks- und Gewerbebetriebe haben mehrfach bekundet, dass ein erhebliches Interesse für Modernisierung und Erweiterung der Betriebe auch in Harburg besteht und dass dafür Flächen in dem Gebiet Neuland 23 in Betracht kämen.

Ist der Wirtschaftsförderungsbeauftragte des Bezirkes bemüht, Harburger Handwerks- und Gewerbebetriebe bei Bewerbung in dem Interessenbekundungsverfahren zu unterstützen?

2. Sieht der Bezirk Möglichkeiten, im Rahmen des laufenden Verfahrens Harburger Betriebe besonders zu unterstützen, um deren Abwanderung aus Hamburg zu vermeiden?

3. Sieht der Wirtschaftsförderungsbeauftragte Möglichkeiten, die Fachbehörde bei der Auswahl von Interessenten dahin zu beeinflussen, dass es nicht lediglich auf eine bestimmte Anzahl neuer Arbeitsplätze bei der Vergabe ankommt, sondern auch der Erhalt vorhandener Arbeitsplätze ein Kriterium ist?

4. Die Verwaltung hat im Rahmen der Bekanntgabe des Interessenbekundungsverfahrens darauf hingewiesen, dass auch Teilflächen vermarktet werden können. Wie groß können derartige Teilflächen bemessen werden, um mittelständischen Handwerks- und Gewerbebetrieben Möglichkeiten zu eröffnen?

Hamburg, am 09.02.2021

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender Lars Frommann

Uwe Schneider

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 17.02.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1203) wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Bauflächen des B-Plan Gebietes Neuland 23 sind als Industriegebiet (GI) ausgewiesen. Derartige Bauflächen dienen gem. § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Gewerbebetrieben aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen, die aufgrund ihres erheblich belästigenden Betriebs in Gewerbegebieten (GE) unzulässig sind. Regelhaft sind Handwerks- und Gewerbebetriebe ohne erhebliche Belästigung somit in Gebieten mit GE Ausweisung unterzubringen.

Fragen:

1. Harburger Handwerks- und Gewerbebetriebe haben mehrfach bekundet, dass ein erhebliches Interesse für Modernisierung und Erweiterung der Betriebe auch in Harburg besteht und dass dafür Flächen in dem Gebiet Neuland 23 in Betracht kämen.

Ist der Wirtschaftsförderungsbeauftragte des Bezirkes bemüht, Harburger Handwerks- und Gewerbebetriebe bei Bewerbung in dem Interessenbekundungsverfahren zu unterstützen?

Bei der Erstellung der Unterlagen für die Interessenbekundung kann das Bezirksamt den Betrieben aus Wettbewerbsgründen nicht behilflich sein.

Die Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes war als Vertretung für die Belange der örtlichen Wirtschaftsbetriebe an der Abstimmung der Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren beteiligt. Nach Ablauf des Frist für die Interessenbekundungen wird die Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes an der Auswahl der Interessen teilnehmen und die bezirklichen Belange vertreten.

2. Sieht der Bezirk Möglichkeiten, im Rahmen des laufenden Verfahrens Harburger Betriebe besonders zu unterstützen, um deren Abwanderung aus Hamburg zu vermeiden?

Die im veröffentlichten Aufruf zur Interessenbekundung dargestellte Bewertungsmatrix sieht unter 4.2 besondere Bewertungspunkte für Betriebe mit örtlicher Bedeutung vor. Die Beurteilung obliegt den Vertretern des Bezirksamtes.

3. Sieht der Wirtschaftsförderungsbeauftragte Möglichkeiten, die Fachbehörde bei der Auswahl von Interessenten dahin zu beeinflussen, dass es nicht lediglich auf eine bestimmte Anzahl neuer Arbeitsplätze bei der Vergabe ankommt, sondern auch der Erhalt vorhandener Arbeitsplätze ein Kriterium ist?

Die Anzahl der Arbeitsplätze ist nicht alleiniges Auswahlkriterium. Die Bewertungsmatrix für die Auswahl wurde im Aufruf zur Interessenbekundung ab Seite 20 veröffentlicht und umfasst eine große Anzahl von Bewertungsvorgaben analog zu den vom Senat beschlossenen Wirtschaftsförderungskriterien bei der Vergabe von städtischen Grundstücken.

Im übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.

4. Die Verwaltung hat im Rahmen der Bekanntgabe des Interessenbekundungsverfahrens darauf hingewiesen, dass auch Teilflächen vermarktet werden können. Wie groß können derartige Teilflächen bemessen werden, um mittelständischen Handwerks- und Gewerbebetrieben Möglichkeiten zu eröffnen?

Die Größe der möglichen Teilflächen kann dem Aufruf zur Interessenbekundung entnommen werden; sie sind als Anlagen beigefügt.

Fredenhagen

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