21-3100

Kleine Anfrage CDU betr. Gewerbeflächen und deren Entwicklung im Bezirk Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Seit vielen Jahren erwarten Wirtschaftsverbände sowie Handels- und Handwerkskammer und der Wirtschaftsverein für Hamburgs Süden, dass analog zu der jährlichen Vorlage eines bezirklichen Wohnungsbauprogramms, welches jeweils aktualisiert wird, nunmehr auch ein entsprechende Gewerbeflächenprogramm erarbeitet und regelmäßig vorgestellt wird. 

 

Leider hat die Bezirksversammlung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen den entsprechenden grundsätzlichen Antrag vom 04.05.2023 (Drucksache 21-3014) abgelehnt. 

 

So kann den Wünschen der Öffentlichkeit und der Wirtschaftsverbände nur im Rahmen einer Anfrage Rechnung getragen werden. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung: 

 

1. Welche konkreten Flächen stehen im Bezirksamtsbereich derzeit im Einzelnen für die Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung?

 

2. Welche Flächenausmaße haben diese Flächen im Einzelnen?

 

3. Stehen diese Flächen ggf. in Konkurrenz zu Wünschen der Entwicklung des bezirklichen Wohnungsbauprogramms?

 

4. Welche Flächen sind vom Bezirksamt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im Einzelnen für Gewerbeansiedlung zur Verfügung gestellt worden?

 

5. Für welche dieser Flächen müsste zunächst ein Bebauungsplan erarbeitet werden?

 

6. Welche Nachfragen nach Gewerbeflächen sind im Einzelnen in den drei vorgenannten Jahren jeweils beim Bezirksamt Harburg eingegangen?

 

Um welche Art Gewerbebetrieb handelte es sich jeweils im Einzelnen bei diesen Nachfragen?

 

8. Waren diese Anfragen ggf. mit Erhalt oder Neuschaffung von Arbeitsplätzen verbunden?

 

9. Wie ist der jeweilige Nachfrager durch das Bezirksamt beschieden worden?

 

10. Sieht sich das Bezirksamt in der Lage, zukünftig in regelmäßigen Abständen ein Gewerbeflächenprogramm für den Bezirk Harburg vorzulegen, zu entwickeln und zu aktualisieren?

 

Hamburg, am 08.06.2023