Antwort auf Kleine Anfrage CDU betr. Gewerbeflächen und deren Entwicklung im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.23
Seit vielen Jahren erwarten Wirtschaftsverbände sowie Handels- und Handwerkskammer und der Wirtschaftsverein für Hamburgs Süden, dass analog zu der jährlichen Vorlage eines bezirklichen Wohnungsbauprogramms, welches jeweils aktualisiert wird, nunmehr auch ein entsprechende Gewerbeflächenprogramm erarbeitet und regelmäßig vorgestellt wird.
Leider hat die Bezirksversammlung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen den entsprechenden grundsätzlichen Antrag vom 04.05.2023 (Drucksache 21-3014) abgelehnt.
So kann den Wünschen der Öffentlichkeit und der Wirtschaftsverbände nur im Rahmen einer Anfrage Rechnung getragen werden.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche konkreten Flächen stehen im Bezirksamtsbereich derzeit im Einzelnen für die Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung?
2. Welche Flächenausmaße haben diese Flächen im Einzelnen?
3. Stehen diese Flächen ggf. in Konkurrenz zu Wünschen der Entwicklung des bezirklichen Wohnungsbauprogramms?
4. Welche Flächen sind vom Bezirksamt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im Einzelnen für Gewerbeansiedlung zur Verfügung gestellt worden?
5. Für welche dieser Flächen müsste zunächst ein Bebauungsplan erarbeitet werden?
6. Welche Nachfragen nach Gewerbeflächen sind im Einzelnen in den drei vorgenannten Jahren jeweils beim Bezirksamt Harburg eingegangen?
Um welche Art Gewerbebetrieb handelte es sich jeweils im Einzelnen bei diesen Nachfragen?
8. Waren diese Anfragen ggf. mit Erhalt oder Neuschaffung von Arbeitsplätzen verbunden?
9. Wie ist der jeweilige Nachfrager durch das Bezirksamt beschieden worden?
10. Sieht sich das Bezirksamt in der Lage, zukünftig in regelmäßigen Abständen ein Gewerbeflächenprogramm für den Bezirk Harburg vorzulegen, zu entwickeln und zu aktualisieren?
Hamburg, am 08.06.2023
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
26. Juni 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3100, wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Das vorhandene Gewerbeflächenkonzept des Bezirkes Harburg umfasst städtische als auch privaten Gewerbeflächenpotenzale. Die Informationen zu privaten Flächen wurden aus frei zugänglichen Quellen entnommen. Da dem Bezirk keine Informationen zu Absichten privater Flächeninhaber vorliegen, bezieht sich die Beantwortung der Anfrage nur auf Flächen im Eigentum der FHH oder der Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft.
Siehe Antwort zu Frage 2
2. Welche Flächenausmaße haben diese Flächen im Einzelnen?
Die Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Belegenheit |
Flächengröße in ha |
Verfügbarkeit |
(Harburg): Nartenstraße 24 |
0,36 |
2023 |
(Harburg): Hannoversche Straße / Marschwinkel |
0,95 |
2024 |
(Harburg): Hannoversche Straße (Neuländer Quarree) |
1,50 |
2024 |
(Harburg): Bahnhofslinse / Schlachthofstraße (Nord) |
2,00 |
2023 |
(Neuland): Neuländer Straße / BAB AS Harburg |
18,60 |
2023 |
(Gut Moor): Hörstener Straße |
10,00 |
2023 |
(Heimfeld): Stader Straße 146 |
0,10 |
2023 |
(Heimfeld): Stader Straße 28 |
0,20 |
2023 |
(Hausbruch): Heykenaukamp (südl. Fläche) |
0,40 |
2023 |
(Hausbruch): Cuxhavener Straße 98 |
0,10 |
2023 |
(Neugraben-Fischbek) Geutensweg |
0,74 |
2023 |
3. Stehen diese Flächen ggf. in Konkurrenz zu Wünschen der Entwicklung des
bezirklichen Wohnungsbauprogramms?
Nein. Die genannten Flächen haben eine planungsrechtliche Ausweisung als
Gewerbe- oder Industriegebiet, Wohnen ist an diesen Orten entsprechend nicht
zulässig. Das Bezirksamt strebt in den genannten Gebieten auch keine
Planänderungen zu Gunsten von Wohnungsbau an.
Eine Ausnahme stellt die Fläche Hannoversche Straße (Neuländer Quarree)
dar, hier läuft aktuell das Planverfahren, nur im südlichen Teil des Plangebietes
ist eine Gewerbenutzung vorgesehen.
4. Welche Flächen sind vom Bezirksamt in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im
Einzelnen für Gewerbeansiedlung zur Verfügung gestellt worden?
Grundsätzlich ist für den Verkauf von städtischen Gewerbefläche der
Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) zuständig, da es sich um
Allgemeines Grundvermögen handelt. Darüber hinaus wurden der Hamburg
Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE) gewerblich bebaubare Flächen aus dem
Allgemeinen Grundvermögen in deren Eigentum übertragen. Diese Flächen
vergibt die HIE in eigener Zuständigkeit. Bis 2021 war der Bezirk für die
Vergabe von Fläche mit nicht-gesamtstädtischer Bedeutung zuständig. Auf
Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache 21/8486 vom 28.03.2017 wurden diese
Fläche mittlerweile in das Eigentum der HIE übertragen.
Im Jahre 2021 wurde durch den Bezirk ein 2.247 m² großes Grundstück,
belegen Großmoorbogen an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb verkauft.
5. Für welche dieser Flächen müsste zunächst ein Bebauungsplan erarbeitet
werden?
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Fragen nicht auf die konkret vom
Bezirk verkaufte Fläche (Frage Nr. 4) bezieht, sondern auf Flächen, die mit der
Frage 1 und 2 gemeint sind.
Gewerbliche Bauflächen der FHH und der HIE werden Interessenten im
Rahmen der Wirtschaftsförderung nur angeboten, wenn dort planungsrechtlich
eine gewerbliche Bebauung möglich ist. Insofern erübrigt sich die Notwendigkeit
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Grundsätzlich ist die Bauleitplanung das formelle Steuerungsinstrument der
Stadtentwicklung. Für sämtliche Gewerbe- und Industrieansiedlungen wird
Planrecht benötigt, von den unter Frage 1. und 2. genannten Flächen steht
aktuell das Plangebiet Hannoversche Straße (Neuländer Quarree) im Verfahren.
6. Welche Nachfragen nach Gewerbeflächen sind im Einzelnen in den drei
vorgenannten Jahren jeweils beim Bezirksamt Harburg eingegangen?
Um welche Art Gewerbebetrieb handelte es sich jeweils im Einzelnen bei diesen
Nachfragen?
Das Bezirksamt führt keine Statistik zu Grundstücksanfragen, so dass diese
Frage nicht beantwortet werden kann.
Nr. 7 fehlt
8. Waren diese Anfragen ggf. mit Erhalt oder Neuschaffung von Arbeitsplätzen
verbunden?
Städtische Gewerbeflächen werden auf der Grundlage der Wirtschaftsförde-
rungskriterien vergeben. Teil der Beurteilung, ob ein Interessent diese Kriterien
erfüllt, ist die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Siehe hierzu im
Weiteren die Bürgerschaftsdrucksache 21/19310 vom 10.12.2019.
9. Wie ist der jeweilige Nachfrager durch das Bezirksamt beschieden worden?
Bei der Vergabe von städtischen Grundstücken handelt es sich um Privatrecht.
Eine Bescheiderteilung in Form eines Verwaltungsaktes durch das Bezirksamt
erfolgt nicht.
Sofern sich Betriebe mit Grundstückswünschen an die bezirkliche Wirtschafts-
förderung wenden, werden dies in einem Beratungsgespräche auf die verschie-
denen Möglichkeiten hingewiesen und vor dem Hintergrund der individuellen
Bedürfnisse des Betriebes an die HIE oder den LIG verwiesen.
Sofern gewünscht erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bauprüfabteilung eine
Beratung hinsichtlich bauordnungsrechtlicher Notwendigkeiten und eine
Begleitung im Baugenehmigungsverfahren.
Auf Grundlage der Vorgaben der Bürgerschaftsdrucksache 21/19310 erfolgt vor
einer Vergabe durch den LIG oder die HIE immer eine Beurteilung des Vorha-
bens durch das Bezirksamt.
10. Sieht sich das Bezirksamt in der Lage, zukünftig in regelmäßigen Abständen
ein Gewerbeflächenprogramm für den Bezirk Harburg vorzulegen, zu entwickeln
und zu aktualisieren?
Das derzeitige Gewerbeflächenkonzept aus dem Jahre 2016 wurde 2023 im
Rahmen der Vorbereitung einer Befassung auf Senatsebene geprüft und
bilanziert. Eine dringliche Notwendigkeit zur Überarbeitung besteht aktuell nicht.
Grundsätzlich sieht sich das Bezirksamt aber natürlich in der Lage, das Konzept
in regelmäßigen Abständen zu novellieren.
Fredenhagen
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